DKK007
PCGH-Community-Veteran(in)
Was was sollen dann solche FakeNews die irgendwo verbreitet werden?
Im Kampf gegen Fake News rund am das Coronavirus nimmt EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen soziale Netzwerke wie Facebook in die Pflicht und warnt vor Falschmeldungen. "Die sozialen Medien müssen ihre Daten mit Faktencheckern und Wissenschaftlern teilen. Das würde helfen, gefährliche Gerüchte frühzeitig aufzuklären", sagte die CDU-Politikerin. Es gebe einen massiven Anstieg solcher Nachrichten. Auf einer Webseite der EU-Kommission können verdächtige Inhalte geprüft werden. "Vertrauen Sie dem gesunden Menschenverstand und journalistischer Sorgfalt in den Qualitätsmedien", riet von der Leyen. "Desinformation kann Leben kosten." Der ARD-faktenfinder und weitere journalistische Projekte klären kontinuierlich mit Faktenchecks über Falschmeldungen auf.
Bei uns gibt es nun auch Strafen:
Von der Leyen warnt vor Falschnachrichten
17:14 UhrIm Kampf gegen Fake News rund am das Coronavirus nimmt EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen soziale Netzwerke wie Facebook in die Pflicht und warnt vor Falschmeldungen. "Die sozialen Medien müssen ihre Daten mit Faktencheckern und Wissenschaftlern teilen. Das würde helfen, gefährliche Gerüchte frühzeitig aufzuklären", sagte die CDU-Politikerin. Es gebe einen massiven Anstieg solcher Nachrichten. Auf einer Webseite der EU-Kommission können verdächtige Inhalte geprüft werden. "Vertrauen Sie dem gesunden Menschenverstand und journalistischer Sorgfalt in den Qualitätsmedien", riet von der Leyen. "Desinformation kann Leben kosten." Der ARD-faktenfinder und weitere journalistische Projekte klären kontinuierlich mit Faktenchecks über Falschmeldungen auf.
Bei uns gibt es nun auch Strafen:
Corona-Pandemie: Sachsen verlaengert Ausgangsbeschraenkung bis 20. April | MDR.DEhttps://www.mdr.de/sachsen/corona-regierung-verlaengert-ausgangsbeschraenkung-100.html schrieb:Innenminister Roland Wöller kündigte einen Bußgeldkatalog an, mit dem Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz geahndet werden sollen. Er soll ab Mittwoch gelten. Das Verlassen der häuslichen Umgebung ohne triftigen Grund wird demnach künftig mit 150 Euro geahndet, zum Beispiel eine Wanderung eines Dresdner in der Sächsischen Schweiz. Beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheims drohen künftig 500 Euro Bußgeld. Wer Besucher in ein Heim lässt, muss 500 bis 1.000 Euro zahlen. Die Polizei könne bei Verstößen zudem sofort Verwarnungsgelder bis zu 55 Euro verhängen.
Gesundheitsministerin Köpping erklärte, es gehe nicht um Verbote, sondern um Vernunft. "Uns geht es darum, dass die Menschen zu Hause bleiben." Rechtsgrundlage für Verstöße gegen die Allgemeinverfügung ist das Infektionsschutzgesetz. Zuwiderhandlungen können mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden. Bei schweren Straftaten sind sogar bis zu fünf Jahre Haft möglich. Der Bußgeldkatalog sieht Strafen bis maximal 25.000 Euro vor.





