Bei "dringenden betrieblichen Gründen" darf sogar das nehmen von noch nicht für andere Daten genehmigtem Urlaub angeordnet werden.Bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube zum Jahresurlaub kann man weiterhin nicht gezwungen werden, sondern maximal freigestellt. Zu Hause hocken hat unter diesen Bedingungen ja auch nichts mit Erholung zu tun und es darf nicht Risiko des Arbeitnehmers sein, dass sein Arbeitgeber keine Lagerhaltung für Rohmaterial und Produkt mehr hat bzw. dass die Zahl der Kunden nicht seinen Erwartungen entspricht. Ist ja auch nicht so, als würde man als Arbeitnehmer am Mehrgewinn beteiligt, wenn das Gegenteil der Fall ist...
Bei uns ist es "nur" so dass der Arbeitgeber die Stornierung bereits geplanter Urlaubstage verweigert. Nicht nett aber leider legal. Und im Hinblick auf ansonsten massive Fehlzeiten im Herbst auch irgendwie nachvollziehbar.


