Coronavirus: Behandlungsmethoden und Maßnahmen

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Ja ich war auch auf etwa 200.000 mehr pro Jahr bei meiner Hochrechnung gekommen.



Und was soll das bitte bei Corona bringen???
Corona ist ein VIRUS! Da helfen keine Antibiotika, die wirken nur gegen Bakterien.
Bei Grippe bringt das auch genauso wenig.

Im Gegenteil die Verwendung von Antibiotika muss auf ein Minimum reduziert werden, um Resistenzen zu vermeiden.
Verdammt, sie hatte Grippe! Lesen macht klug mein freund!
Hauptsache einen Punkt finden oder? Sie hatte Grippe und ihr scheiß test war negativ. Das ändert überhaupt nichts an dem, wie die Vorgänge laufen.

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Das kann man machen. Ich fände es sehr gut, wenn Menschen eine Patientenverfügung bei sich tragen würden. Nach dem Motto:

[x] Ich erkenne die Gefährlichkeit des Virus an und nehme Hygienemaßnahmen ernst
[x] Ich halte das Virus für völlig ungefährlich, lehne Maßnahmen ab und erkläre hiermit, dass ich im Krankheitfall kein Intensivbett haben möchte und es anderen bevorzugt zur Verfügung stelle

Ansonsten ist der Verhalten wie auch aller Impfgegner arschig und egoistisch. Natürlich hat z.B. Impfen ein Risiko. Am besten für mich ist es darum, wenn alle sich impfen, nur ich nicht. Dann ist mein Risiko bei vom Menschen übertragenen Infektionskrankheiten minimal.

Die Kollegen in Krankenhäuser und Pflegeheime freuen sich ja auf solche Klientel, *Ironie*




Vater sagt immer;

Wenn es um eigenen arsch geht...wird dann das gesagte schnell vergessen und die wollen auf einmal an ihr leben hängen und verlangen dann das jemand Verantwortung über Sie übernehmt :P
 
Endlich kommt der große Checker der alles versteht und es den anderen erklären muss weil die ja alle doof sind.
Ich möchte jetzt dir dein Wissen nicht absprechen.Kann ich nicht weil ich selber ja nichts weiß. Meine Frage ist nur...bist du ein Prof. oder so etwas in der Art? Wer oder warum glaubst du das so alles eintreten wird? Hast du das gehört oder gelesen oder hast du schon so etwas selbst erlebt?
Das nichts mehr so sein wird wie es einmal war kann man sich selber an zwei Fingern ablesen. Ich möchte auch nicht vorhersagen das alles ganz schlimm wird. Außer vielleicht ich möchte das es so kommt um mich dann mit geschwollener Brust vor den Spiegel zu stellen und zu mir zu sagen das ich der große Checker bin.
Ach, wenn ich also Fakten bringe, bin ich ein besser wissendes Arschloch und wenn ich keine Fakten bringe, dann bin ich ein lügendes Arschloch?

Es tut mir leid, aber das hat nichts mit Gesprächskultur zu tun, sondern das ist nur mehr traurig.

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Sicher nicht.
Weitere Lockerungen kann es nur geben, wenn die Neuinfektionen im einstelligen bzw. niedrigen zweistelligen Bereich liegen.

Davon sind wir sehr weit entfernt:
Neuinfektionen: 2.357
Datum: 22.04.2020

Also in dem Bereich, wo sie kurz vor Inkrafttreten der Ausgangssperre lagen:

Neuinfektionen: 1.985
Datum: 17.03.2020

Neuinfektionen: 3.070
Datum: 18.03.2020

Neuinfektionen: 2.993
Datum: 19.03.2020
 
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Lieferservice.


Wen jucken die Regeln? Auf Privatgelände gelten diese nicht. Setzt euch halt in eine privaten Garten statt in die Kneipe.

Ansamungen ab 5 Personen sind eine Straftat, die mit 2 Jahren Haft bestraft wird.
Wo diese stattfindet ist egal.

Ladenbesitzern drohen hohe Geldstrafen:
https://www.merkur.de/bayern/corona-bussgeldkatalog-bayern-strafen-soeder-ausgangsbeschraenkung-kontakt-muenchen-zr-13631165.html schrieb:
Coronavirus: Hohe Bußgelder für Ladenbesitzer, die unerlaubt öffnen

Noch schmerzhafter fallen die Strafen für Gewerbetreibende aus, die die Regeln zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung des Coronavirus verletzen. Laden- oder Restaurantbesitzern, die unerlaubterweise öffnen, droht eine Geldbuße von 5000 Euro. Wer als Gewerbetreibender in Wartebereiche mehr als 10 Personen einlässt, muss 1000 Euro zahlen.

Ebenfalls eine wichtige Information: Wiederholungstäter sollen laut dem nun veröffentlichten Katalog härter bestraft werden. „Die Regelsätze gelten für einen vorsätzlichen Erstverstoß und sind bei Folgeverstößen bzw. mehrmaligen Verstößen jeweils zu verdoppeln“, heißt es im Bußgeldkatalog.
 
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Ach, wenn ich also Fakten bringe, bin ich ein besser wissendes Arschloch und wenn ich keine Fakten bringe, dann bin ich ein lügendes Arschloch?

Es tut mir leid, aber das hat nichts mit Gesprächskultur zu tun, sondern das ist nur mehr traurig.

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Ich habe nirgend erwähnt das du ein Arschloch bist.Das würde auch meine Erziehung nicht hergeben. Wenn man das von sich selber denkt ist mir das herzlich egal. Tut mir leid wenn es rüber gekommen ist. Wenn sich aber jemand hinstellt und mir erklärt wie das alles so zusammen hängt mit dem Staat und Geld und das auch nur weil derjenige es irgendwo gelesen hat und einfach nur nachplappert, wozu..weil wir ja doof sind und du nur fakten bringst.
ich freue mich ja für dich das du dir dieses Wissen aneignen konntest und das ist nicht hämisch gemeint. Wenn du uns vor etwas,einer Gefahr zb,warnen willst mit deinem Riesen Beitrag ist dir das hoch anzurechnen.
Willst du uns erklären wie das alles funktioniert ohne das jemand das genau wissen will,ist das für mich Lehrerhaft. So,das war es jetzt von meiner Seite.
 
[FONT=&quot]§ 12
Ansammlungen, Aufenthalt im öffentlichen Raum[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot](1) Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen sind untersagt. Ausgenommen sind[/FONT]
[FONT=&quot]1. Verwandte in gerader Linie,[/FONT]
[FONT=&quot]2. Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen,[/FONT]
[FONT=&quot]3. die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen,[/FONT]
[FONT=&quot]4. zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen,[/FONT]
[FONT=&quot]5. bei der bestimmungsgemäßen Verwendung zulässiger Einrichtungen unvermeidliche Ansammlungen (insbesondere bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs).
Zur Umsetzung des Verbots in Satz 1 können die nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden generelle Betretungsverbote für bestimmte öffentliche Orte aussprechen.[/FONT]
[FONT=&quot](2) Das Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist untersagt. Die nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden können zur Umsetzung des Verbots in Absatz 1 Satz 1 weitere Verhaltensweisen im öffentlichen Raum generell untersagen.[/FONT]
 
Wen jucken die Regeln? Auf Privatgelände gelten diese nicht. Setzt euch halt in eine privaten Garten statt in die Kneipe.

Nun wir sitzen im Garten teils auch mit 4-5 Personen rum, aber es ist schon ein Unterschied.
Im Lokal wird dir ein leckerer Zwiebelrostbraten hin gestellt, und das Bier ist frisch gezapft.^^
Wie gesagt, ich tendiere mal auf Juni. Alles darüber halte ich wirtschaftlich für die Branche nicht tragbar.
 
§ 3
Verbot von Ansammlungen von Menschen


(1) [SUP]1[/SUP]Alle Veranstaltungen, Versammlungen und sonstige Ansammlungen sind untersagt. [SUP]2[/SUP]Dies gilt auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sowie die Zusammenkünfte in Vereinen.
(2) Ausgenommen sind
1. Veranstaltungen des Landtages, der Staatsregierung und der kommunalen Vertretungskörperschaften sowie der Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften oder anderer Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und Veranstaltungen, die der Versorgung oder der Gesundheitsfürsorge der Bevölkerung dienen,
2. unvermeidbare Zusammenkünfte, die für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten sowie die Wahrnehmung von Prüfungen und Betreuungsleistungen zwingend notwendig sind,
3. Zusammenkünfte im engsten Familienkreis von nicht mehr als fünf Personen zur Begleitung Sterbender und bei Gottesdiensten bis 15 Besucher. [SUP]2[/SUP]Das gilt auch für Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen,
4. die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, sofern eine Mund-Nasenbedeckung getragen wird; im Übrigen gilt § 1 Absatz 1 Satz 5,
5. der Besuch von öffentlichen und freien Schulen zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen sowie zur Notbetreuung,
6. Bildungseinrichtungen und Bildungszentren der beruflichen Aus- und Weiterbildung, zur Vorbereitung und Durchführung der Kammerprüfungen für das laufende Ausbildungsjahr,
7. der Besuch von Kindebetreuungseinrichtungen zur Notbetreuung.
(3) Im Einzelfall können Ausnahmegenehmigungen auf Antrag insbesondere für Versammlungen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes vom zuständigen Landkreis oder der zuständigen Kreisfreien Stadt erteilt werden, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist
 
Zuletzt bearbeitet:
(1) Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen sind untersagt. Ausgenommen sind
1. Verwandte in gerader Linie,
2. Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen,
Was ist mit dem Bruder meines Vaters, der die andere Seite des Doppelhauses bewohnt? Wir haben im Dachgeschoss eine Nottür, mit der man von Haus zu Haus gehen kann. Ist das dann eine wohnliche Gemeinschaft? Den versorge ich genau wie meinen Vater und hin und wieder gehen wir zu dritt raus, weil beide mit ihren Rollatoren unsicher sind.

Ich dachte bisher, mein Onkel ist als Verwandter eingeschlossen, das mit "gerader Linie" war mir neu. Böse Falle
 
Eine Nottür ist kein gemeinsamer Haushalt.

Gerade Linie sind nur die Eltern und Kinder.

Begleitperson für Behinderte zählt aber normalerweise als Ausnahme. Wie es einer Begleitperson mit/für zwei Behinderten aussieht, weiß ich nicht.
 
Nun wir sitzen im Garten teils auch mit 4-5 Personen rum, aber es ist schon ein Unterschied.
Im Lokal wird dir ein leckerer Zwiebelrostbraten hin gestellt, und das Bier ist frisch gezapft.^^
Wie gesagt, ich tendiere mal auf Juni. Alles darüber halte ich wirtschaftlich für die Branche nicht tragbar.

Muss auch, ein Sommer ohne Biergarten wird die Bevölkerung nicht tragen.

Was das aber gerade zeigt ist wie schwachsinning es ist, dass nicht der Bund die Verordnung erlässt. So gilt in jedem Bundesland etwas anderes.
 
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