Mahoy
Volt-Modder(in)
Die Meinung des Jura Professors teile ich auch nicht, aber sie ist noch einigermaßen sachlich.
Als medizinischer Laie kann er halt nicht wirklich fundiert einschätzen, was eine Versammlung/Demonstration für einen Schaden anrichtet, wenn dort das Virus verbreitet wird, aber man kann durchaus dieser Meinung sein.
Ich denke, dass ist das Hauptproblem: Die medizinischen Erfordernisse mit den rechtlichen (bzw. sozialen, wirtschaftlichen etc.) in Einklang zu bringen.
Ich halte die Versammlungsfreiheit auch für ein hohes Gut, allerdings ist es bei vielen Rechten so, dass man sie immer haben muss, jedoch aus eigener Überlegung und freien Stücken nicht immer einfordern sollte, wenn sachliche Gründe dagegen sprechen und es möglicherweise Alternativen gibt. Das gleiche Ziel lässt sich womöglich auch durch eine Petition verfolgen - und durch eine solche womöglich sogar besser als durch eine Demo, die mangels öffentlicher Wahrnehmung gar nicht die gleiche Wirkung entfaltet.
Es wird auch komplett verkannt, dass die jetzige Situation bereits ein Kompromiss ist, der den Bürgern möglichst viele Rechte lassen soll. Dem Grundgesetz nach wären auch das Verkünden eines Ausnahmezustands und das rigorose Durchsetzen robuster Maßnahmen möglich. Der Vertrag zwischen Regierung und Bürgern ist grob vereinfacht der: Die Regierung schränkt in Notzeiten die Rechte so wenig ein, wie es ihr möglich ist; zum Ausgleich verhält sich der Bürger so vernünftig, wie es ihm möglich ist.
Egal, grau ist alle Theorie, bleiben wir einfach mal beim konkreten Fall: Sicherlich werden rund 100 Leute das Gesundheitssystem nicht überlasten - wenn sie sich nach der Demonstration freiwillig in Quarantäne begeben würden, statt nach Hause, zum Einkaufen oder zur Arbeit zu gehen und damit das erhöhte Risiko weiter zu streuen.
Dieses sture "Das ist mein gutes Recht"-Verhalten erinnert mich immer ein wenig an schwächere Verkehrsteilnehmer, die beispielsweise ihr Vorfahrtrecht durchboxen, ohne darauf zu achten, dass es Dinge gibt, gegen die ein formales Recht nicht zwingend schützt - wie zum Beispiel unübersichtliche Kreuzungen und tonnenschwere Lastwagen. Oder eben eine Pandemie.
Der wesentliche Unterschied ist der: Wenn ich meinetwegen als Radfahrer das Risiko eingehen möchte, ist das mehr oder weniger mein Problem, wenn formales Recht und reales Risiko (und in diesem Beispiel auch ich und der Lkw) kollidieren. Die Folgen betreffen mich und von mir abhängige Personen, was schon schlimm genug ist.
Das Streuen von möglicherweise tödlichen Infektionen gefährdet jedoch Personen, die sich mit mir in keinerlei direkter Übereinkunft befinden. Das ist derselbe Egoismus, den man auch bei Impfverweigern findet, bei denen es eben nicht nur die eigene Person oder das eigene Kind betrifft.
Wenn man die Rechte so schätzt und hochhalten will, die man in einer Gesellschaft hat, sollte man auch das Wohlergehen der Gesellschaft im Hinterkopf haben, die einem diese Rechte garantiert. Das ist kein Kuschen gegenüber "dem Staat". Der Staat, das sind wir. Also auch alle anderen, die ebenso Rechte haben.
Dies gesagt: (Grund-) Rechte können und werden kollidieren. Das tun sie täglich. Deshalb wird auch täglich abgewogen, welches Recht gerade höher zu bewerten ist. Und das Recht auf Gesundheit (Unversehrtheit) *vieler*, wenn nicht *aller* ist möglicherweise ein wenig höher zu bewerten als das Versammlungsrecht einer Juristin, die sich gerade im gerechten Zorn suhlt.
Aber das ist selbstverständlich nur meine Meinung.