Aufgrund von Betrugsfällen mit Fake-Internetseiten und der Ermittlungen des Landeskriminalamtes haben wir das Antragsverfahren und die Auszahlung der NRW-Soforthilfe 2020 zum Schutz der Antragstellerinnen und Antragsteller vorübergehend gestoppt.
Die Ermittler, die Bezirksregierungen und das Wirtschaftsministerium arbeiten mit Hochdruck daran, die große Mehrheit der redlichen Antragsteller, die auf ihre Auszahlung warten, und die Betrugsfälle voneinander zu trennen. Dabei wird uns ein Datencheck mit der Finanzverwaltung helfen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirksregierungen arbeiten weiter an jenen Fällen, die ganz zu Anfang des digitalen Verfahrens aufgelaufen sind und seither noch nicht zur Auszahlung kommen konnten. Hier sollen als erstes wieder Auszahlungen möglich sein.
Anträge, die erst seit vergangenem Freitag gestellt worden sind, müssen nun noch gründlicher analysiert werden. In diesen Fällen bitten wir um mehr Geduld.
Was mache ich, wenn ich einen Bewilligungsbescheid erhalten habe, aber noch keine Auszahlung?
Wer bereits einen Bewilligungsbescheid per Mail, aber auch nach Tagen noch keine Zahlung erhalten hat, sollte bitte eine E-Mail an das Funktionspostfach seiner für ihn oder sie zuständigen Bezirksregierung mit Aktenzeichen/Vorgangsnummer und Telefonnummer schicken. Die Mitarbeiter führen dann einen Datenabgleich zu persönlichen Angaben und der Bankverbindung durch und melden sich bei Ihnen.
Bitte beachten Sie, dass keine Auszahlungen auf ausländische Bankkonten durchgeführt werden. Wenn Sie einen Antrag mit einer IBAN im Ausland gestellt haben sollten, stellen Sie ggf. bitte nach Wiederaufnahme des Antragsverfahrens einen neuen Antrag mit einer deutschen Bankverbindung.
Sollten Sie bemerken, dass auf Ihrem Bewilligungsbescheid die IBAN nicht korrekt ist, sind Sie vermutlich Opfer des Betrugs geworden und Sie sollten eine Strafanzeige erstatten, bevorzugt über die Internet-Wache der Polizei NRW:
Internetwache | Polizei NRW
In der Woche nach Ostern wollen wir das Online-Antragsverfahren mit zusätzlichen Sicherheitsprüfungen, die im Hintergrund laufen, wieder aufnehmen. Beachten Sie bitte, dass die korrekte Antragsseite ausschließlich über
WIRTSCHAFT.NRW | Innovation.Digitalisierung.Energie abgerufen werden kann. Bis dahin bitten wir neue Antragstellerinnen und Antragssteller um Geduld.
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Wie hoch ist die Förderung?
Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate (ab Datum der Antragstellung):
* 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
* 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
* 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten