Danke, ein sehr guter Text, der ob der Kürze natürlich in Oberflächigkeit gefangen ist und bei mir viele Fragen aufwirft.
1. Auswahl der Patienten.
Warum um Herrgottswillen ist es angeblich ethisch nur legitim, nach Überlebenswahrscheinlichkeit auszuwählen? Warum soll der gering Erkrankte, der mit einer umfassenden Behandlung schneller gesundet und es vielleicht auch ohne spezielle Geräte schafft, ein Gerät oder Medikament bevorzugt bekommen, vor Menschen, die es nachweislich dringend benötigen mit schlechterer Prognose? Warum spielt z.B. die prognostizierte Behandlungsdauer keine Rolle? Warum darf es keine transparenten Auswahlkriterien geben, wie wir sie z.B. aus dem Kündigungsrecht kennen. Das hat den Vorteil, dass Menschen sich vorbereiten können und ihr Leben daran anpassen. Wenn ich z.B. wüßte, dass ich auf der Prioritätsliste weit hinten stehen, wäre ich besonders vorsichtig.
2. Unterlassung der Behandlung
Wie werden Fälle beurteilt, in denen Krankenhäuser z.B. die Richtlinie herausgeben, dass 10% der Behandlungsgeräte als Reserve für ausfallende Geräte ungenutzt bleiben müssen, damit jeder Patient, der ein Gerät bekommen hat, auch im Fall eines Ausfalles eines der vielen eingesetzten Geräte, und damit der Hinfälligkeit der gesamten Behandlung, weiter behandelt werden kann? Neue Patienten werden dann, trotz scheinbar verfügbarer Geräte nicht behandelt. Unterlassene Hilfeleistung? Oder andersherum, wenn diese Reserve eingesetzt wird und ein Patient dann wegen des Ausfalles einer Kleinigkeit stirbt, für die es keinen Ersatz mehr gibt: Fahrlässige Tötung?
3. Wechsel der Patienten
Warum ist es so ein Problem, jemandem Behandlungsmethoden zum Schutze anderer nicht weiter zu geben? Beispiel: Wir verunglücken in der Arktik und ein Patient mit Verletzung bekommt drei Decken, damit er nicht erfriert. Als ein zweiter erkrankt, bekommt er eine der drei Decken des ersten. Der erste Verletzte erfriert zwei Tage später. Pflichtverletzung? Aktive Sterbehilfe? Ganz schwer.
Patienten bekommen ja viel mehr als nur ein Beamtungsgeräte. Das ist eines von vielen der gesamten Intensivmedizin, z.B. werden aiuch Medikamente knapp und in Folge Dosierungen reduziert. Alles ist wichtig, vor allem der Pflegende, der neben einem sitzt und aufpasst, damit er schnell eingreifen kann. Hilft er anderen, greift er bei mir zu spät ein. Das Beamtungsgerät, an dem sich alle Diskussionen aufhängen, ist nur ein kleiner Teil des Ganzen, den Rest der Behandlung bekommt man auch ohne dieses eine Gerät.
Wie sollen Fälle beurteilt werden, in denen z.B. ein Beatmungsgeräte durch zwei Mundstücke verdoppelt wird, mit dem Risiko der höheren Infektionswahrscheinlichkeit. Wenn dann beide Patientens sterben, was passiert dann? Wäre es nicht besser gewesen, einen Patienten sicher zu retten. Genau bei Medikamenten. Werden sie knapp, wird oft die Dosis für alle leicht reduziert. Bis zu welchem Grad ist das sinnvoll? Ganz schwer
Meine Meinung:
Ärztinnen in solchen Situationen haben es schwer genug. Sie helfen und wem sie helfen, ist meiner Meinung nach ihre subjektive Entscheidung. Solange sie arbeiten, können Sie damit für mich defakto niemals eine unterlassene Hilfestellung begehen. Klagen dieser Art würde ich idealerweise gar nicht zulassen. Anders im Fall der Arztin oder des Pflegenden, der Däumchendrehend irgendwas macht, und Patienten sterben lässt.
Weiter halte ich klare und transparente Regeln für sinnvoll. Sowas wie ein zehn Punkte System. Und Punkte bekommt man für viele Dinge, über die man vorher reden kann und die gesetzlich festgelegt werden. Z.B. je nach Genesungswahrscheinlichkeit, Lebenserwartung, Alter und Anzahl der Kinder, sozialer Aktivität, usw. Ganz schwierig, aber darüber nach dieser Krise offen zu diskutieren und analog zum Kündigungsrecht irgend welche sozialen Kategorien zu finden, halte ich für sinnvoll. Also z.B.
0-5 Punkte für Genesungswahrscheinlichkeit
0-2 Punkte je nach Lebenserwartung
0-2 Punkte für Kinder je nach Anzahl und Alter
0-1 Punkte als Sonderpunkt für soziale Stellung (Arzt) oder andere Soziale Aktivität
Ich drücke allen die Daumen, nicht schwer zu erkranken und allen Arztinnen und Pflegenden wünsche ich, dass sie niemals diese schweren Entscheidungen durch Mangelversorgung treffen müssen. Und wenn, halte ich jede Anklage für hinfällig, solange nicht nachweislich Besteuchungsgeld geflossen ist, Untätigkeit vorliegt oder offensichtliche vorsätzliche Behandlungsfehler.