DKK007
PCGH-Community-Veteran(in)
Kommt drauf an, TOde durch den Konsum ansich ja, aber sekundäre Tode nicht.
(Betrunkener überfährt xy, Passivrauchen, Eltern die ihre Kinder schlecht bekochen etc)
Deshalb ist zum einen Autofahren nach Alkohol verboten (§ 316 StGB) und das Rauchverbot an öffentlichen Orten wird auch nicht erst seit Gestern gefordert.
StGB schrieb:§ 316 - Trunkenheit im Verkehr
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.
§ 316 StGB Trunkenheit im Verkehr - dejure.org
§ 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs - dejure.org


