ruyven_macaran
Trockeneisprofi (m/w)
Mal eine Frage: Der Krieg wurde doch von den USA begonnen, und die USA jagt die Terroristen da unten... Warum ist das KSK dann auch mit von der Partie? Die Amis haben doch selber soviele Special Forces... z.B. Delta Force, Navy SEAL´s, Green Berets usw...
Nach dem Selbstverständniss der USA und ihrer Verbündeten (inkl. uns) begann der Krieg mit dem Angriff al kaidas auf das WTC. Seitdem befindet ist die NATO damit beschäftigt, sich zu verteidigen und daran sind alle Mitgliedsländer mit ihren jewals passenden Einheiten beteiligt.
(folgendes auch @Quicksylver. Es gibt keine "Kriegsgefangenen die nach Genfer Konvention keine Rechte genießen" - es gibt nur Kriegsgefangene und Zivilisten. Letztere mögen ggf. Kriminell sein und sich im Rahmen krimineller Aktivitäten an Kampfhandlungen beteiligen, aber selbst dann genießen erstmal den gleichen Schutz wie Kriegsgefangene. Ggf. könnte man sie alternativ auch wie Kriminelle behandeln, was nach Gesetzgebung der USA aber eine Verbesserung wäre)
Nicht ganz.
Wer ist Kombattant und wer hat Rechte aus der III. Genfer Konvention?
Wer z.B. ohne Uniform kämpft ist kein Kombattant und hat entsprechend keine Schutzrechte aus der Genfer Konvention.
Wobei sich die Frage stellt, wer die Definitionshoheit über den Begriff "Uniform" hat

Denn Militäreinheiten vermeiden mitlerweile durchaus das Tragen von offensichtlichen Rangabzeichen im Einsatz (Kommandanten sollen für Scharfschützen nicht erkennbar sein) und Camouflage-Kleidung tragen auch ettliche Zivilisten.
Allgemeiner wäre aber noch anzumerken:
NÖ.
GenferKonvention schrieb:Da es jedoch in bewaffneten Konflikten Situationen gibt, in denen sich ein bewaffneter Kombattant wegen der Art der Feindseligkeiten nicht von der Zivilbevölkerung unterscheiden kann, behält der den Kombattantenstatus, vorausgesetzt, dass er in solchen Fällen
a)
während jedes militärischen Einsatzes seine Waffen offen trägt und
Bildern zu Folge scheinen Taliban ihre Waffen zu jedem Zeitpunkt offen zu tragen
- und selbst wenn nichtGenferKonvention schrieb:4. Ein Kombattant, der in die Gewalt einer gegnerischen Partei gerät und die in Absatz 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, verwirkt sein Recht, als Kriegsgefangener zu gelten; er geniesst jedoch in jeder Hinsicht den Schutz, der dem den Kriegsgefangenen durch das III. Abkommen und dieses Protokoll gewährten Schutz entspricht.
...hat er sehr wohl noch Rechte.
Deswegen haben auch Söldner gemäß Zusatzprotokoll ebenfalls keine Rechte, egal ob mit oder ohne Uniform.
Falsch. Sie haben nicht das Recht, als Kriegsgefanger behandelt zu werden.
Bis auf weiteres kennt die Genfer Konvention aber keinen dritten Status für Rechtslose. Man kann nur seine Sonderrechte als Kombatant (vor allem den Schutz vor Anklage für seine Taten als Kombatant) verwirken:
GenferKonvention schrieb:... unterscheiden die am Konflikt beteiligten Parteien jederzeit zwischen der Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen...
Und selbst wenn man sich da rausreden will, gibt es immer noch §75, demnach alle "ohne jede nachteilige Unterscheidung auf Grund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion oder Glauben, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder einer sonstigen Stellung oder anderer ähnlicher Unterscheidungsmerkmale" eine ganze Reihe von Rechten haben.
z.B. "mit Menschlichkeit behandelt" werden, Verbot körperlicher Züchtigung (Folter sowieso, auch ausdrücklich erwähnt), Verbot von "Beeinträchtigung der persönlichen Würde, insbesondere entwürdigende und erniedrigende Behandlung" (erinnert sich noch jemand an die hübschen Bilder aus Camp X-Ray?),...
Selbst die Unschuldsvermutung ist -wie ich gerade selbst überrascht feststelle- festgeschrieben:
"bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, dass der wegen einer Straftat Angeklagte unschuldig ist;"
Selbst wenn man anfinge den Taliban und Alqaida den Kombattantenstatus zuzubilligen, wäre Cuntanamo legal.
Denn selbst ein Kriegsgefangener hat kein Recht auf einen zivilen Anwalt. Auch Militärtribunale und die Anwendung der Todesstrafe ist durch die Genfer Konvention auch weiterhin ausdrücklich erlaubt.
Das war aber nur die Hälfte der Guantanomproblematik. Denn weder Zivilisten noch Kriegsgefange dürfen gefoltert werden - macht ja auch keinen Sinn, denn
GenferKonvention schrieb:Jeder Kriegsgefangene ist auf Befragen hin nur zur Nennung seines Namens, Vornamens und Grades, seines Geburtsdatums und der Matrikelnummer oder, wenn diese fehlt, einer andern gleichwertigen Angabe verpflichtet.
Also müssen die einem nichts verraten und man kann sie somit auch nicht zwingen müssen.
Desweiteren werden in Guantanmo eine ganze Reihe von Leuten gefangen gehalten, die außerhalb von Kampfgebieten aufgegriffen wurden. Wer aber gar nicht an Kämpfen teilnimmt, ist wohl endgültig Zivilist und hat somit entsprechende Ansprüche. (außer er sitzt gerade in einem extraterritorialen Bereich unter Kontrolle der US of A...)
Das Problem was wir haben ist, das die Leute nicht kapieren das wir im Krieg sind*
Nicht mal die Politiker, womit wir wieder beim Thema wären

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