Pokerclock
PCGHX-HWbot-Member (m/w)
Ich denke die ungenügende Nähe kristallisiert sich aus der Kommunistischen Doktrin und Dogmatik, die dem Grundgedanken des GG vollkommen entgegen wirkt. Nicht umsonst sind gewisse kommunistische Parteien in der Vergangenheit verboten worden, da diese verfassungsfeindlich waren.
Frau Wagenknecht ist aber eben dieser Doktrin sehr zugetan. Das ist problematisch, was sie durch die ruhende Mitgliedschaft sogar selbst erkannt hat. Eine ruhende Mitgliedschaft bedeutet aber noch lange nicht, dass sie dem Dogma entsagt hat. Ganz im Gegenteil. Ein Austritt hätte selbst mich eher überzeugt als ein temporäres Ruhen, aber so bleiben die Zweifel.
Die Gesetze, die du ansprichst und vom BVerfG beanstandet wurden, sind rein formell rechtswidrig und nur im weiteren Sinne gegen Grundgedanken und Dogma des GG gewesen. Sie waren aber nie verfassungsfeindlich. Das ist ein Unterschied, der differenziert betrachtet werden muss!
Frau Wagenknecht ist aber eben dieser Doktrin sehr zugetan. Das ist problematisch, was sie durch die ruhende Mitgliedschaft sogar selbst erkannt hat. Eine ruhende Mitgliedschaft bedeutet aber noch lange nicht, dass sie dem Dogma entsagt hat. Ganz im Gegenteil. Ein Austritt hätte selbst mich eher überzeugt als ein temporäres Ruhen, aber so bleiben die Zweifel.
Die Gesetze, die du ansprichst und vom BVerfG beanstandet wurden, sind rein formell rechtswidrig und nur im weiteren Sinne gegen Grundgedanken und Dogma des GG gewesen. Sie waren aber nie verfassungsfeindlich. Das ist ein Unterschied, der differenziert betrachtet werden muss!

)

