DKK007
PCGH-Community-Veteran(in)
Es gibt vielleicht Menschen die es verdient haben, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen die Todesstrafe wieder einzuführen,
abgesehen von EU Verträgen, wüsste ich nicht wie man das sauber regeln sollte.
Die EMRK verbietet es erst recht.
So neu kann es nicht sein, wenn es schon im Dezember und November mehrfach in europäischen Gewässern gefunden wurde, sogar auch im April 2019.
Die angeblichen Proben aus dem April 2019 waren aber möglicherweise einfach verunreinigt. Dazu wurde das Virus aus den Proben im November/Dezember 2019 erst im Nachhinein nachgewiesen. Bekannt ist es erst seit Ende 2019 / Anfang 2020.
Völlig übertrieben, ansgesichts der momentanen Infektionslage.
Bei der Demo waren auch viele ältere Menschen dabei, die eigenverantwortlich handeln wollen.
Es ist trotzdem kein Problem die Corona-Demos zu Risikogebieten zu erklären. Es liegt bekanntlich in der Verantwortung des einzelnen, ob er in Risikogebiete geht. Dann muss er aber auch die Verantwortung für die Folgen tragen, was unmittelbar halt Quarantäne bzw. Test heißt, womöglich aber auch eine echte Infektion.
Ob da viele Infizierte auf der Demo dabei sind, würde man mit Tests auch überprüfen können.Auch auf den Black Lives Matters Demos haben vielleicht 1/3 der Menschen Maske getragen, leztendlich hat sich daraus aber keine signifikante Veränderung des Infektionsklimas ergeben, auch der 1.08 in Berlin wird vermutlich nichts verändern, Ergebnisse würde man in einer Woche sehen.
Selbst wenn das so sein sollte, was ich nicht glaube, muss das Demonstrationsrecht gewahrt bleiben, egal ob es irgendwelche Verstöße gibt oder nicht.
Nein muss es nicht. Wenn eine Versammlung eine Gefahr darstellt, kann diese untersagt werden.
Zumal es kein Problem wäre die Demos mit reduzierter Teilnehmerzahl und damit auch den Mindestabständen durchzuführen. Dann würde es so eine Gefahrenquelle gar nicht geben.
Dazu sind alleine die ganzen rechtsextremistischen Gefährder auf der Demo ein Grund das zu verbieten.
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