Coronavirus: Behandlungsmethoden und Maßnahmen

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International aufgestellte Großveranstaltungen und gerade kleinere Veranstaltungen mit regionalen Touren (westliches Europa z.B. oder USA-Tour) müssen wieder aktiv werden sonst drohen extrem vielen Leuten die Langzeitarbeitslosigkeit und Armut.

Und wie sieht dein Plan aus? Konzerte mit 1,5m Abstand und Masken? Plexiglaskabinen für jeden Besucher? Oder einfach mal schauen was passiert?
 
Was anhand der hohen Infektionszahlen aber auch logisch ist.
Hotel hat auch noch das Problem, dass da Gäste von außerhalb kommen und dann die Infektion breit verteilen.

Und so viel zum Thema Schweden:
Schweden verlängert Einreiseverbot

17:33 Uhr
Schweden hat sein in der Corona-Krise erlassenes vorübergehendes Einreiseverbot um einen weiteren Monat bis zum 15. Juni verlängert. Das Verbot, das die schwedische Regierung bereits am 19. März eingeführt hatte, gilt für alle Menschen, die von außerhalb der EU, Großbritanniens und der Länder der Europäischen Freihandelszone nach Schweden reisen wollen.


In New York sind mittlerweile über 100 Kinder betroffen:
Neuartige Entzündung bei Corona: "Es hieß doch, Kinder seien nicht betroffen" | tagesschau.de




Die Frage ist nun, ob der Virus mutiert ist, oder ob die Fälle vorher zu selten aufgetreten sind und sich jetzt erst durch die hohen Zahlen von infizierten Kindern deutlich zeigen.
Bis man das weiß wäre es zumindest absolut fahrlässig die Schulen wieder zu öffnen.

Insgesamt sind wohl 2700 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in New York infiziert. [2]

Anhang anzeigen 1089259 Anhang anzeigen 1089262
[1] COVID-19: Data - NYC Health
[2] COVID-19 pandemic in New York City - Wikipedia

Was anhand der hohen Infektionszahlen aber auch logisch ist.
Hotel hat auch noch das Problem, dass da Gäste von außerhalb kommen und dann die Infektion breit verteilen.

Wir hatten eine Kollegin negatives Ergebnis die der Arzt nicht testen wollte. Erst als diese sagte Sie wisse nicht wo die Gäste waren wurde getestet.

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Und wie sieht dein Plan aus? Konzerte mit 1,5m Abstand und Masken? Plexiglaskabinen für jeden Besucher? Oder einfach mal schauen was passiert?

Modell aus Südkorea.
Ja, es kann passieren das jemand mit dem Virus rumgeht. Deswegen mehr Tests und Nachtleben sowie Veranstaltungen laufen lassen.
Das Virus ist es nicht wert das wir alles aufgeben was wir uns erarbeitet haben - von Kultur bis zu Grundrechten und dem extrem wichtigen Schengen-Abkommen.
Lieber mit einem höheren Risiko leben als gar nicht leben. Und jeder kann selbst entscheiden ob er das Risiko eingeht. Bevölkerung aufklären ist viel wichtiger als die Bevölkerung einzusperren!
 
Modell aus Südkorea.
Ja, es kann passieren das jemand mit dem Virus rumgeht. Deswegen mehr Tests und Nachtleben sowie Veranstaltungen laufen lassen.
Das Virus ist es nicht wert das wir alles aufgeben was wir uns erarbeitet haben - von Kultur bis zu Grundrechten und dem extrem wichtigen Schengen-Abkommen.
Lieber mit einem höheren Risiko leben als gar nicht leben. Und jeder kann selbst entscheiden ob er das Risiko eingeht. Bevölkerung aufklären ist viel wichtiger als die Bevölkerung einzusperren!

Das Problem ist, dass die einzigen, die ihre Grundrechte definitiv nie mehr leben können, die sind, die am Virus sterben. Und nein, da es eine ansteckende Krankheit ist, kann nicht jeder für sich entscheiden ob er das Risiko eingeht, außer er vermeidet jeden Kontakt mit anderen Menschen, aber dann stören die Beschränkungen ja auch nicht.
 
Modell aus Südkorea.
Grundrechten

Die nutzen doch Tracking Apps
Warum Suedkorea kein gutes Beispiel fuer eine Corona-App ist › Digitalistan
Südkorea: Tracking-App gegen Corona
Und Sürdkorea hat nur einen Landesgrenze(Nordkora) und wie sieht da wohl aus? ergo, man kommt nur übers Luft und wasser dahin^^ können die leichter einreise kontrollieren


Endwerder so oder Grunderechte, was denn nun.

(arbeitsweg)
ich steige in 3 Bahnhöfe um und dazwischen sind viele Stationen wo die leute ein und aussteigen.(ruhrpott halt) wird schwer mit der Nachverfolgung :P
 
Zuletzt bearbeitet:
Man hat das Gefühl, dass die ganzen Corona-Leugner bei Art. 2 Abs. 1 GG nur den ersten Halbsatz gelesen haben.
Art. 2 Abs. 1 GG schrieb:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
https://dejure.org/gesetze/GG/2.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du keine Maske trägst und andere ansteckst, wird eindeutig das Recht anderer verletzt.
Ausgehen während Corona: Wann man sich strafbar macht | LTO.de

Das gilt nur in Läden, nicht überall (zumindest an den meisten Orten). Zudem bin ich mir ziemlich sicher, dass eine infizierte (oder verdächtige) Person auch mit Maske Probleme bekommen wird, weil jedem klar ist, dass diese Masken nicht ausreichend sind, um eine Übertragung zu verhindern.
 
Deshalb gilt zusätzlich Abstand. Erst recht draußen wo genug Platz ist und die Leute die Maske absetzen.

Eine Personen die infiziert ist und das weiß muss in Quarantäne bleiben. Die Quarantäne wird auch extra vom Gesundheitsamt angeordnet und ein Quarantäneverstoß wird mit 2 Jahren Haft bestraft. Bei Weiterverbreitung 5 Jahre.

Zu deiner Information: Auch wenn die Maskenpflicht erst von einigen Städten und dann nach und nach von den Bundesländern eingeführt wurde, gilt die mittlerweile bundesweit in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Infektionsschutz: Maskenpflicht in Läden gilt bundesweit | ZEIT ONLINE
 
Zuletzt bearbeitet:
Die nutzen doch Tracking Apps
Warum Suedkorea kein gutes Beispiel fuer eine Corona-App ist › Digitalistan
Südkorea: Tracking-App gegen Corona
Und Sürdkorea hat nur einen Landesgrenze(Nordkora) und wie sieht da wohl aus? ergo, man kommt nur übers Luft und wasser dahin^^ können die leichter einreise kontrollieren


Endwerder so oder Grunderechte, was denn nun.

(arbeitsweg)
ich steige in 3 Bahnhöfe um und dazwischen sind viele Stationen wo die leute ein und aussteigen.(ruhrpott halt) wird schwer mit der Nachverfolgung :P

Was die App angeht:
Ich bin komplett digital unterwegs, arbeite seit fast 3 Jahren im Home Office, ich hab damit kein Problem (unter anderem weil ich weiß wie ich was wohin verteile etc.).
Google, Facebook, Microsoft, Amazon (und der ganze Rattenschwanz an Firmen die drankleben) sowie viele kleine Firmen wie Zoom haben unsere Daten. Ich sage unsere weil es nicht nur mich, sondern die gesamte Firma betrifft. Ich sehe kein Problem darin, weiß aber auch was ich mit welchen Geräten mache und was die Firmen bekommen könnten. So sind z.B. meine Mountainbike-Touren auf einem anderen (wegwerf)-Smartphone das keinerlei Daten über mich enthält.

Die App wäre genial wenn sie EU-weit eingesetzt werden würde um Leute in Quarantäne und infizierte Personen verfolgen zu können. Und ich meine wirklich EU, also auch den ganzen Schengen-Raum wo sich entsprechende Personen frei bewegen können ohne an der Grenze wegen fehlendem Visum aufzufallen.

Da gibt es nur 2 Probleme (gut, 3 wenn man die digitalen Rechte mitnimmt, aber das sollte in den Zeiten wo einem die hälfte der Grundrechte geraubt wurde sowieso keinen interessieren): Deutschland und EU. Beides nicht in der Lage schnell ein ähnliches Projekt aufzubauen und fehlerfrei zu unterhalten und das auch noch sicher.

Wie soll das denn funktionieren, wenn du dich verhältst als ob es kein Risiko gäbe, steigt meins automatisch. Und sei es nur weil ich auf der Arbeit zwangsläufig mit dir kommunizieren muss.

Niemand muss hier etwas.
Erstmal ändert sich das Verhalten sowieso, man wird vorsichtiger wenn das Risiko steigt.
Zweitens entscheidet jeder selbst, welches Risiko er eingeht, das betrifft auch Arbeiter oder ganze Betriebe.
Hier dürfen Restaurants ab Morgen öffnen in Leipzig, denkste die tun das gleich? Einige bleiben zu, andere brauchen locker ne Woche um aufzumachen, ich sehe hier 20.05 als Datum bei einer Location.
Das wäre auch nicht anders ohne gesetzlich verordnete Pleite - einige würden aufmachen, andere nicht, das entscheidet jeder selbst. Aber freiwillig ist besser als erzwungen.
 
Und jetzt steigen in Südkorea die Zahlen wieder deutlich, weil man es eben nicht mehr unter Kontrolle hat. "Sehr kritischer Moment": Suedkorea steht vor einer zweiten Welle - n-tv.de
Ja. Die hatten da zB. einen sehr aktiven Clubbesucher als "Patient-0", der in nur einer Nacht fünf Clubs besucht und dabei im Alleingang gleich mehrere Menschen angesteckt hat.

In Österreich, Deutschland, Schweiz u.a. Ländern in Mittel/Osteuropa scheint es aber bisher gut zu laufen.
Ich hoffe aber, dass die Menschen nicht übermütig werden und sich weiter an die strengen Hygiene- und Abstandsregeln halten,
sonst sind wir am Ende wieder dort, wo wir vor 2 Monaten standen.

Wenn man sich nämlich mache Kommentare in den Medien anhört/liest könnte man meinen, viele Leute glauben das Virus sei quasi besiegt.
Ein Trugschluss! Es wurde durch die Maßnahmen zurückgedrängt, in der Ausbreitung z.T. gestoppt - aber weg? Nein.

In Österreich werden pro Tag trotz aller Maßnahmen durchschnittlich 30-70 Neuinfektionen gemeldet - geht also weiter, wenn auch auf niedrigem Niveau.
Sommer und Herbst/Winter werden wohl kritische Phasen werden, in denen man das Geschehen genau beobachten muss, um eine weitere, unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern:
a) wegen der Urlauber,
b) wegen der kommenden, normalen Grippesaison ab Spätherbst

Letztere gibt es quasi als netten Bonus von "Mutter Natur" oben drauf...

--------
Privat kann ich aber berichten, dass Desinfektionsmittel aller Art, sowie Schutzmasken aller Art, wieder breit verfügbar sind - zumindest online.
Die Preise für die besseren Masken sind aber extrem happig und haben mit dem Vor-Corona Niveau gar nichts gemein.

Im öst. Lidl gab es heute Donnerstag übrigens Produkte von Dettol als Aktionsware (Spray, Tücher).
Die waren, wie erwartet, binnen 60 Minuten ausverkauft...

Ist deswegen interessant, weil das Zeugs im Einzelhandel für mindestens 8 Wochen nicht erhältlich war.
Ich konnte mir schon vor eineinhalb Wochen einen Dettol-Spray bestellen - inzwischen online gut verfügbar, aber meist doppelt so teuer wie früher.

Ich glaube du lebst in einer anderen Welt.
Eingeschränkte Rechte (keine abschließende Liste):
Demonstrationsrecht
Unternehmerische Freiheit
Bewegungsfreiheit/Versammlungsfreiheit
Ähm, ja. Die sind zur Zeit aus guten Gründen eingeschränkt.
Ansonsten gehe ich davon aus, dass es in Deutschland eine Art Seuchenschutzgesetz gibt, dass die Handlungen legitimiert.
Der Rest basiert auf Vernunft und gesundem Menschenverstand.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist aber alles Rechtmäßig und steht im IfSG auch genauso drin.

IfSG schrieb:
§ 28 Schutzmaßnahmen
(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden.
Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.
(2) Wird festgestellt, dass eine Person in einer Gemeinschaftseinrichtung an Masern erkrankt, dessen verdächtig oder ansteckungsverdächtig ist, kann die zuständige Behörde Personen, die weder einen Impfschutz, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission entspricht, noch eine Immunität gegen Masern durch ärztliches Zeugnis nachweisen können, die in § 34 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Verbote erteilen, bis eine Weiterverbreitung der Krankheit in der Gemeinschaftseinrichtung nicht mehr zu befürchten ist.
(3) Für Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 16 Abs. 5 bis 8, für ihre Überwachung außerdem § 16 Abs. 2 entsprechend.
§ 28 IfSG - Einzelnorm
 
Ich verstehe es nicht so ganz. Welche der Grundrechte sollte man derzeit beraubt worden sein?

Bewegungsfreiheit in der gesamten EU inklusive des Rechts, überall in diesem Raum einer Arbeit nachgehen zu können.
Versammlungsfreiheit ohne Anmeldung in beliebigen Zahlen ohne dämliche Auflagen.
Gleichberechtigung für alle - damit auch ALLE arbeiten dürfen und nicht nur bestimmte Branchen/Berufszweige. Sexworker, Barbiere, Eventveranstalter und viele andere haben praktisch ein Berufsverbot reingedrückt bekommen während andere sich fröhlich an der Situation bereichern.
Und die Liste geht noch endlos weiter.

Ich habe bereits geschrieben das ich dafür einstehe das Grundrechte durch nichts (auch nicht durch sich selbst!) ausgehebelt werden können, in keinem Fall. Und wichtige EU-Rechte ebenfalls. Das sind einige wenige Gründe warum die EU überhaupt existiert - nicht nur um gemeinsam Geld zu scheffeln, sondern auch um Freiheit innerhalb der EU zu haben für die Bürger und das sollte über allem stehen so lange man nicht die Absicht hat, die Freiheit eines anderen zu verletzen (und nein, eine Infektion über die man nichts weiß ist keine Freiheitsverletzung für die anderen Personen!).

Das ist aber alles Rechtmäßig und steht im IfSG auch genauso drin.


§ 28 IfSG - Einzelnorm

Das ist mir bekannt. Gesetze sind niemals unfehlbar und müssen angepasst werden. Sonst wird auch bei jeder Grippewelle noch das IfSG rausgeholt und die Polizei bekommt damit die Vollmacht in jede beliebige Bude reinzulatschen.
Es ist nicht der erste Fall wo sich Gesetze in einer bestimmten Situation als beschissen erwiesen haben und hinterher angepasst wurden. Es wird wohl oder übel einen Vorstoß geben damit unsere Grundrechte unangreifbar werden, egal was passiert. Keine Einschränkungen oder Aussetzungen möglich egal in welchem Fall.
 
Ich habe bereits geschrieben das ich dafür einstehe das Grundrechte durch nichts (auch nicht durch sich selbst!) ausgehebelt werden können, in keinem Fall. Und wichtige EU-Rechte ebenfalls.

Das gilt eben nicht. Im Ausnahmefall können Grundrechte eingeschränkt werden. Siehe oben.

Art 2 GG schrieb:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Und wenn da du das nicht einsehen willst, wird dein persönliches Grundrecht auf Freiheit für die nächsten zwei Jahre eingeschränkt und du hast dann 8 m².


(und nein, eine Infektion über die man nichts weiß ist keine Freiheitsverletzung für die anderen Personen!).

Falsch. Nur weil man eine Infektion nicht weiß, heißt das nicht, das man eine Infektion ausschließen kann. Das gilt umso mehr, je fahrlässiger man sich verhält.
Nochmal, weil du es anscheinend immer noch nicht gelesen hast: Ausgehen während Corona: Wann man sich strafbar macht | LTO.de

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-ausgehen-freunde-treffen-strafbar-gefaehrliche-koerperverletzung-fahrlaessig-ausgangssperre-quarantaene/ schrieb:
[...]

Wer nicht getestet wurde: Sorglosigkeit schützt vor Strafe nicht
Ob eine Strafbarkeit wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung in Betracht kommt, entscheidet die innere Seite des Täters. Wegen vorsätzlicher Tatbegehung kann nur bestraft werden, wer seine eigene Infizierung als möglich erkennt. Zudem muss er die Ansteckung des anderen zumindest billigend in Kauf nehmen.

Erforderlich ist also zumindest bedingter Vorsatz, auch Eventualvorsatz genannt. Liegt diese Vorsatzform vor, macht man sich sogar strafbar, wenn die andere Person sich gar nicht ansteckt. Denn auch der Versuch ist strafbar – sogar für denjenigen, der nur fälschlich dachte, er sei infiziert (§ 23 Abs. 3 StGB).

Wer überhaupt nicht auf Sars-CoV-2 getestet wurde, der kann nicht sicher sagen, ob er infiziert ist. Aus strafrechtlicher Sicht bedeutet das aber nicht, dass keine Konsequenzen drohten. Erkennt jemand eine eigene Infektion zumindest als möglich und vertraut beim Kontakt mit Dritten (Niesen, Husten, Händeschütteln) darauf, dass schon nichts passieren werde, dann kann er immer noch wegen fahrlässiger Tatbegehung bestraft werden.

Wer also Symptome aufweist oder Kontakt zu einer infizierten Person hatte, sollte lieber gar nicht erst rausgehen oder sich sehr vorsichtig verhalten. Auch wer jemanden nur "aus Versehen" beim Niesen im Biergarten ansteckt, macht sich wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung strafbar – selbst wenn er gar nicht wollte, dass sich die andere Person ansteckt. Und es gilt: Je stärker der Verdacht einer eigenen Infektion, desto höher sind die Anforderungen an Vorsichtsmaßnahmen gegenüber anderen Menschen.


Corona-Partys: Machen mindestens unglaubwürdig
Auch die Teilnahme an sog. Corona-Partys kann strafbar sein. Zwar ist die Ansteckung der anderen Teilnehmer nicht unbedingt strafbar, denn alle willigen in die dadurch verwirklichten gegenseitigen Körperverletzungen ein.

Aus der Teilnahme resultieren aber erhöhte Sorgfaltspflichten, weil man danach von einer eigenen Infektion ausgehen muss. Wer sich im Fall der Fälle vor Gericht sonst damit verteidigen könnte, dass er weder wusste noch wissen konnte, dass er infiziert ist, wird das nach einer Corona-Party kaum mehr von sich behaupten können. Im Gegenteil: Die Teilnahme legt nahe, dass es ihm gerade auf eine eigene Infektion ankam.

Zudem muss den Teilnehmenden bewusst sein, dass es Menschen gibt, bei denen der Virus einen schweren Verlauf nimmt oder sogar zum Tod führt. Corona-Partys werden nämlich gerade in der Annahme veranstaltet, die eigene Infektion werde schwach verlaufen. Es liegt daher nahe, anzunehmen, dass den Teilnehmern bewusst ist, dass eine Infektion bei älteren Menschen oder anderen besonders Gefährdeten zum Tode führen kann. Dann zu sagen, man hätte nicht damit gerechnet, eine andere Person anzustecken oder zu schädigen, ist unglaubhaft.

[...]
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat:
Art. 2 GG
[SUP]1[/SUP]Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. [SUP]2[/SUP]Die Freiheit der Person ist unverletzlich. [SUP]3[/SUP]In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Art. 8 GG
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Einige sollten ihr GG wirklich noch mal genau durch lesen.
 
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