Coronavirus: Behandlungsmethoden und Maßnahmen

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Art. 2 GG
[SUP]1[/SUP]Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. [SUP]2[/SUP]Die Freiheit der Person ist unverletzlich. [SUP]3[/SUP]In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Art. 8 GG
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Einige sollten ihr GG wirklich noch mal genau durch lesen.

Noch mal, all das ist bekannt. Nur weil etwas früher funktionierte oder keinen gestört hat (das IfSG kam hier nicht wirklich zur Anwendung bei den Leuten die aktuell leben!), heißt das nicht das dies auch so bleiben muss. Gesetze dürfen und müssen auch mal geändert werden damit sie an die moderne Welt angepasst werden und an die Lebensweise der Menschen usw. Und die Grundrechte sind das absolute Heiligtum unter den Gesetzen, die verdienen es auch unantastbar zu sein. Der einzige Weg die Grundrechte für Personen einzuschränken sollte ein Gericht sein mit einem vernünftigen Verfahren, Berufung etc. Nur so und nicht anders.
Und es würde mich nicht wundern wenn es bald einen erhöhten Bedarf an so einer Änderung geben wird, damit das Volk nie wieder eingesperrt werden kann.
 
Das IfSG wurde extra dafür eingeführt um Quarantäne zu ermöglichen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Infektionsschutzgesetz schrieb:
Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt seit dem 1. Januar 2001 die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern (§ 1 Abs. 1 IfSG). Dabei ist unerheblich, welcher Art die Infektion ist und auf welchem Wege die Infektion erfolgen kann.

Im Wesentlichen regelt das Gesetz den Infektionsschutz als spezielles Gebiet der Gefahrenabwehr, gehört also zum Rechtsgebiet Polizeirecht; dieses ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Es ist allgemein anerkannt, dass die Grundsätze des Polizeirechts ergänzend Anwendung finden (wie beispielsweise Verhältnismäßigkeit, Ermessen, Auswahl der Inanspruchnahme von Störer bzw. Nichtstörer – Polizeipflichtigkeit).

Für Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren besteht gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG eine konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Gemäß Art. 72 Abs. 1 GG hat der Bund mit dem Infektionsschutzgesetz insoweit von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Die Vorbeugung vor Tierseuchen und deren Bekämpfung ist im Tiergesundheitsgesetz geregelt (§ 1 TierGesG).

Der Artikel 74 Abs. 1 Nr. 19 GG ermächtigt den Bund auch zu weiteren gesetzlichen Regelungen zur Vorbeugung wie Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Meldepflichten oder Führen von Krebsregistern, begründet jedoch keine umfassende Gesetzgebungskompetenz im Bereich Gesundheitswesen.

Zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dürfen durch das Infektionsschutzgesetz selbst, durch einzelne Maßnahmen, zu denen es Behörden ermächtigt, oder durch Rechtsverordnung aufgrund des IfSG die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit, der Versammlungsfreiheit, des Brief- und Postgeheimnisses und der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt sowie ein berufliches Tätigkeitsverbot verhängt werden.

Straf- und Bußgeldvorschriften
Die Straf- und Bußgeldvorschriften der § 73 bis § 75 IfSG sollen die Gebote und Verbote, die der Verhütung oder der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen, in wirkungsvoller Weise verstärken.
Strafzweck ist vornehmlich die Generalprävention.

Der lange Katalog mit Bußgeldvorschriften in § 73 Abs. 1a Nr. 1–24 IfSG benennt insbesondere Verstöße gegen Melde-, Auskunfts-, Mitteilungs- und Nachweispflichten, ohne dass dadurch eine Person zu Schaden kommt.
Die Bußgelder können bis zu 25 000 Euro betragen (§ 73 Abs. 2 IfSG).

Vorbild für die Strafbarkeit des Verbreitens besonders gefährlicher Krankheiten ohne Rücksicht auf den Grad der eingetretenen Gesundheitsschädigung eines Menschen (§ 75 Abs. 3 IfSG) war bei Erlass des Bundes-Seuchengesetzes im Jahr 1960 die entsprechende Regelung in Art. 231 Schweizerisches Strafgesetzbuch. Unter Verbreiten ist das Übertragen der Krankheit auf einen anderen mit dem Vorsatz der Ansteckung einer unbestimmten Zahl von Menschen zu verstehen.

Die hohe Strafdrohung von bis zu 5 Jahren Haft gilt beispielsweise für Verstöße gegen vollziehbare Quarantäneanordnungen, berufliche Tätigkeitsverbote oder Ausgangsbeschränkungen, wenn der Täter dadurch eine meldepflichtige Krankheit verbreitet. Dieselbe Strafdrohung gilt, wenn der Täter bestimmte, gem. § 73 IfSG nur als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bewehrte Handlung vorsätzlich begeht und dadurch eine meldepflichtige Krankheit verbreitet, beispielsweise entgegen einem gesetzlichen Verbot gem. § 34 Abs. 1 IfSG in einer Gemeinschaftseinrichtung tätig ist (§ 74, § 73 Abs. 1a Nr. 14 IfSG). Die Tat verliert dadurch den Charakter bloßen Ordnungsunrechts und wird im Hinblick auf ihre sozialethische Verwerflichkeit als Straftat bewertet.

Bei fahrlässiger Begehung ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 75 Abs. 4 IfSG). Regelmäßig wird etwa durch den Verstoß gegen ein berufliches Tätigkeitsverbot, mit dem die Weiterverbreitung von Krankheitserregern verhindert werden soll, eine besondere Gefahrenlage geschaffen. Kommt es dadurch zu einer Ansteckung, könnte dies auch als fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 75 Abs. 1 oder 3 IfSG bezieht, können eingezogen werden (§ 76 IfSG), beispielsweise Krankheitserreger, mit denen der Täter entgegen § 44 IfSG unerlaubt arbeitet (§ 75 Abs. 1 Nr. 3 IfSG).

Bei Verstößen erfolgt die Freiheitseinschränkung durch das Strafrecht.

StGB schrieb:
§ 38 - Dauer der Freiheitsstrafe
(1) Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.
(2) Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat.
 
Zuletzt bearbeitet:
...(und nein, eine Infektion über die man nichts weiß ist keine Freiheitsverletzung für die anderen Personen!).
Rechtlich wohl nicht, aber derartiges Verhalten ist schon leicht Egoistisch.

...damit das Volk nie wieder eingesperrt werden kann.
Wo genau war das Volk eingesperrt?
In Tirol gab es in einigen schlimm betroffenen Gemeinden einen kompletten Lockdown, aber selbst dort durften die Nicht-Infizierten
noch Einkaufen oder zum Arzt gehen. Aber sonst sollten sie eben zu Hause bleiben und auch ihre Ortschaften, Gemeinden nicht verlassen - außer mit Genehmigung oder triftigen Grund.
Also keine Rede von "einsperren".

In einigen schwer getroffenen Landkreisen / Gemeinden in Deutschland gab es das auch - aber das ist wie gesagt nicht die Definition von "einsperren".
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich verstehe es nicht so ganz. Welche der Grundrechte sollte man derzeit beraubt worden sein?
- Freie Berufswahl, die ist passiv eingeschränkt, weil bestimmte Berufe nicht mehr ausgeübt werden dürfen
Art 12 GG - Einzelnorm

- Bewegungsfreiheit, die Einschränkungen waren bei uns moderat im Vergleich zu anderen Ländern, aber je nach Bundesland waren sie ausgeprägter
Art 2 GG - Einzelnorm

Ich bin ja mit den Maßnahmen im Großen und Ganzen zufrieden, im Detail, wie dem Verbot seine sterbenden Angehörigen, ohne das eine Infektion vorliegt, zu begleiten, sind es ziemlich harte Maßnahmen, nur sind diese Maßnahmen eben nicht über das Infektionsschutzgesetz abgedeckt gewesen, welches z.B. keine vorsorglichen Berufsverbote vorsieht. Darum werden jetzt auch Stück für Stück von den Gerichten Verordnungen kassiert.

Ich weiß noch nicht, ob ich darüber glücklich bin. Denn z.B. nach einem Urlaub zumindest eine zusätze Woche in Quarantäne zu bleiben wäre ein guter Kompromiss, der in den meisten Fällen die Infektionskette unterbrechen würde. Das aber besonders Betroffene Klage einreichen, kann ich verstehen.

Mich interessieren die gesetzlichen Vorgaben weniger, ich defniiere mir meine eigenen, und die sind um einiges strenger, als die gesetzlichen. Das ist mein Hang am Leben und ich kann auch mal ein paar Wochen keinen sehen. Das ist nicht schön, aber überlebbar.

Rechtlich wohl nicht, aber derartiges Verhalten ist schon leicht Egoistisch.
Willkommen im Neokapitalismus, in dem Mitmenschen zu Konkurrenten werden. Was interessiert einen guten Neokapitalisten der Schaden des anderen. So ist die Denkweise, darum bin ich so entschieden dagegen. Eine soziale Marktwirtschaft ist etwas ganz anderes und bei uns erodiert sie immer weiter.
 
Sinnvollerweise solltest du auch sowohl vor, als auch nach dem Urlaub jeweils 2 Wochen in Quarantäne gehen.
In Ländern wie Spanien musst du.
 
Sinnvollerweise solltest du auch sowohl vor, als auch nach dem Urlaub jeweils 2 Wochen in Quarantäne gehen.
In Ländern wie Spanien musst du.
Das ist die sinnvolle Maximalforderung. Mit zweimal einer Woche wären die meisten Fälle erledigt. Kompromisse leben von der Umsetzbarkeit.
 
Also auf der einen Seite pocht man also auf seine GG und der unliebsame Teil, der auch rechtlich Bestand hat, wird ausgeblendet?
Btw, wurden die Gesetze gerade an die Pandemie angepasst. Natürlich ist nicht alles perfekt, aber ich finde es geradezu dekadent, wenn man in diesen Zeiten nicht mal in der Lage ist, sein eigenes Ego und auch seine ach so geliebten GG, nicht nur für sich, sondern auch für andere zurück stellt und versucht mit der unliebsamen Situation souveräner umzugehen.
 
Das ist die sinnvolle Maximalforderung. Mit zweimal einer Woche wären die meisten Fälle erledigt. Kompromisse leben von der Umsetzbarkeit.

Nein. In China mussten die ZDF-Korrespondenten vom Auslandsjournal sogar 3 Wochen in Quarantäne bleiben bevor sie weiterreisen durften, weil ein Kollege erst nach 2 Wochen Symptome zeigte.
Ihnen waren auch erst 2 Wochen verordnet worden und dann wurde das eben um eine Woche verlängert.

Und dort wurde das noch deutlich schärfer kontrolliert mit Handyapps zur Standortkontrolle, Kamera auf das Hotelzimmer gerichtet und täglichem Fieber messen.

Und wenn die Quarantäne behördlich angeordnet wurde gibt es da keine Kompromisse.
 
Also auf der einen Seite pocht man also auf seine GG und der unliebsame Teil, der auch rechtlich Bestand hat, wird ausgeblendet?
Btw, wurden die Gesetze gerade an die Pandemie angepasst. Natürlich ist nicht alles perfekt, aber ich finde es geradezu dekadent, wenn man in diesen Zeiten nicht mal in der Lage ist, sein eigenes Ego und auch seine ach so geliebten GG, nicht nur für sich, sondern auch für andere zurück stellt und versucht mit der unliebsamen Situation souveräner umzugehen.

Die Gesetze wurden nicht im Sinne der Bevölkerung angepasst, da diese jetzt massive Schäden erleidet - finanzielle, berufliche und sogar psychische Gesundheit ist bedroht bei einigen Leuten.
Die Gesetze wurden auch nicht im Sinne der Wirtschaft angepasst, denn auch diese erleidet aktuell massive Schäden und Papa Staat (und somit alle Steuerzahler) verschuldet sich massiv um die Wirtschaft zu retten die sie selbst an die Wand gefahren haben per Gesetz.

Das Volk hat keiner gefragt ob da ein passendes Verhältnis zwischen allen Bereichen des öffentlichen Lebens etc. möglich ist. Auch Gerichte wurden vorher nicht konsultiert, man hat einfach alles mögliche reingeklatscht und bekommt von den Gerichten aktuell aufs Dach weil man übertrieben hat.

Man darf das Problem nicht einseitig sehen und etwas über alles andere stellen wie es gerade passiert ist.

Das hat nichts mit dem Egoismus zu tun, aber unsere Regierung ist dafür da, sämtliche Schäden von der Bevölkerung abzuwehren und da haben sie aktuell gehörig versagt weil sie eine Sache über alles andere gestellt haben ohne den Leuten VORHER genug Zeit zu lassen und einen guten Plan für alle Bereiche zu erarbeiten, dies mit den Gerichten zusammen auf Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen und erst dann zu handeln.

Deswegen bewundere ich Schweden und Südkorea, sie haben ihre Wirtschaft nicht zum Teufel gejagt nur weil da ein Virus rumgeht. Ohne eine gesunde und starke Wirtschaft hätten wir kein Gesundheitssystem, unser Lebensstandard wird sinken und entsprechend wird es Probleme geben - gestiegene Suizidrate, geringere Lebenserwartung bei der Bevölkerung und viel mehr.
Italien und Spanien haben dies gemacht. Wir auch. Gut, wir sind nicht so stark auf den Tourismus angewiesen, deswegen werden die Schäden hier verhältnismäßig gering ausfallen, auch wenn unser Export leidet.
Und oben drauf hat die gesamte EU versagt, weil JEDER in der EU angefangen hat ne eigene Suppe zu kochen. Von "gemeinsam" ist uns aktuell nur der Euro geblieben der auch nicht überall im Umlauf ist, alles andere wurde einfach über Bord geworfen.
 
Die Gesetze haben auch nicht die Wirtschaft zu schützen, sondern Menschenleben.

Genau deshalb gibt es die Verfassung.

Damit Faschisten wie du nicht einfach sich die Gesetze so anpassen, wie sie ihnen passen.
 
Und wenn die Quarantäne behördlich angeordnet wurde gibt es da keine Kompromisse.
Und weil einige Politiker kompromisslos sind, gibt es jetzt Aufruhr. Darum lohnt eine Diskussion vorher. Man nennt das gesellschaftlicher Konsenz.

Die Gesetze haben auch nicht die Wirtschaft zu schützen, sondern Menschenleben.
Ob sie das aber in Gänze erreicht haben., wird gerade diskutiert. Alleine die vielen zusätzlöichen herzinfakte und Scxhlaganfälle, weil Betroffene nicht mehr zum Arzt gehen, können noch böse ausgehen. Darüber zu diskutieren und unterschiedliche Vorgehensweisen auszudiskutieren hilft.

Und toll, wenn die schwarzen Strolche jetzt den Schutz des menschenlebens erkannt haben, dann wird es wohl in Kürze ein Verbot des Ausstoßes von Feinstaub geben, das Tempolimet auf 80 kommt , Überdüngung wird verboten, Plastik aus dem Alltag verbannt usw. Meinst Du, irgend etwas davon "zum Schutz von Menschenleben" wird kommen? Naja, aber Täumen darf man ja mal.
 
Vorher konnte es keine Diskussion geben, weil erstens keine Zeit und zweitens keine Daten gab.

Wer den schwedischen Weg will, soll doch nach Schweden gehen, darf sich dann aber nicht beschweren, wenn er dort krank wird und nicht behandelt wird.
 
Die Gesetze haben auch nicht die Wirtschaft zu schützen, sondern Menschenleben.

Blick weiter in die Zukunft.

Was bringt es jetzt alle zu schützen wenn man hinterher massive Probleme bekommt und sich der ganze Rattenschwanz über sonstwieviele Jahre zieht?
Es fehlt die Balance. Noch mal, ohne Wirtschaft kein Lebensstandard, ohne Wirtschaft kein Geld für gute Medizinversorgung, massive psychische Probleme weil man den Leuten allen genommen und denen noch gesagt hat - ja bleibt ihr mal Zuhause, ist geil in den eigenen 4 Wänden.

Wir könnten auch die Verkehrstoten auf 0 reduzieren wenn wir den Verkehr komplett einstellen und sich keiner bewegen darf, aber wollen wir das? Das hier ist nichts anderes. Wir lösen ein Problem in dem wir uns 500 kleinere Probleme anschaffen die uns dann über Jahre in den Hintern beißen werden. Das ist keine Lösung.

Vorher konnte es keine Diskussion geben, weil erstens keine Zeit und zweitens keine Daten gab.

Wer den schwedischen Weg will, soll doch nach Schweden gehen, darf sich dann aber nicht beschweren, wenn er dort krank wird und nicht behandelt wird.


Ohne Zeit und ohne Daten kann keiner arbeiten. Blind etwas entscheiden ist das schlimmste was eine Regierung machen kann. Wir haben die nicht dafür gewählt das sie uns alle auf gut Glück erstmal einsperren und dann in eine Welt rauslassen die vor die Hunde geht. Nicht wegen einem Virus, sondern von der Regierung verordnet.

Niemand sagt das man sich vor dem Virus nicht schützen soll - aber bitte so das man nicht einfach 1/3 des Landes in die Insolvenz treibt und bestimmte Berufsgruppen direkt ohne Umwege in die Hölle schickt. Gerade die, die sowieso schon instabil sind und keine Reserven haben wie die Großkonzerne!
 
Was bringt es jetzt alle zu schützen wenn man hinterher massive Probleme bekommt und sich der ganze Rattenschwanz über sonstwieviele Jahre zieht?
Es fehlt die Balance.
Das ist genau das Problem. Ohne Impfstoff sind wir "am Arsch". Und ich werde immer skeptischer, ob wir in Kürze eine wirksame Impfung haben. Das Virus versteckt sich gut.
 
Schau mal auf die wirtschaftlichen Schäden in Italien und Spanien und dien USA. Die haben deutlich mehr Tote und deutlich höheren wirtschaftlichen Schaden.

Ökonom warnt vor zu frühem Exit: "Ohne Shutdown ist der Schaden grösser" - n-tv.de

Schauen wir mal wie die wirtschaftlichen Schäden für Länder ausfallen die z.B. auf Tourismus aufbauen und wenige Infektionen haben. Thailand z.B. Oder einfach ganz bestimmte Regionen nehmen, Mallorca, Balearen., Venedig.
Italien hat nach (veralteten) Daten 13% vom BIP durch Tourismus erwirtschaftet und 15% der Beschäftigten waren in diesem Sektor. Das ist NUR der Tourismus, was denkste wie ein Lockdown sich finanziell auf dieses Land auswirkt und ganz besonders auf die Regionen die praktisch überwiegend vom Tourismus leben?

Wirtschaftliche Schäden kann man aktuell nicht man schätzen weil niemand weiß wie lange uns die Regierungen noch wie Zoo-Tiere behandeln werden.
 
Wirtschaftliche Schäden kann man aktuell nicht man schätzen
Das wird man dann hinterher sehen.

Das ist aber nur Geld. Finanzielle Schäden lassen sich deutlich einfacher als Sach- oder gar Personenschäden ersetzen.




Ich kann zum Glück normal meiner Arbeit nachgehen und die Einschränkungen sind nicht schön aber verkraftbar, trotzdem finde ich das wir an einem Punkt angekommen sind wo die Politiker klare Aussagen bringen müssen ohne Gießkannenprinzip.
Genau deshalb gibt es jetzt die lokalen Regelungen.
Mittlerweile haben wir bei den Bundesländern den reinsten Flickenteppich
Was denn nun??

Ziel ist immer noch Infektionen zu vermeiden. Also Abstand halten und Maske aufsetzen.
Fuenf Regeln fuer den Alltag: So kann jeder gegen die Corona-Ausbreitung helfen | MDR.DE
 
Zuletzt bearbeitet:
Schauen wir mal wie die wirtschaftlichen Schäden für Länder ausfallen die z.B. auf Tourismus aufbauen
Das wird einige Länder ind er Welt extrem treffen. Vergiss aber nicht, dass der nationale Tourismus ebenso einen hohen Anteil hat, zumindest in Italien. Aber ja, das werden hundertausende Existenzen wegbrechen
 
Das wird einige Länder ind er Welt extrem treffen. Vergiss aber nicht, dass der nationale Tourismus ebenso einen hohen Anteil hat, zumindest in Italien. Aber ja, das werden hundertausende Existenzen wegbrechen

Naja den westlichen Ländern wird das jetzt nicht so weh tun. Auch Länder in Asien mit einer starken Wirtschaft (insbesondere wenn diese auf dem Finanzsektor oder Technologiesektor aufbaut wie Südkorea und Japan) wird dies nicht extrem weh tun, sie haben halt Einnahmen und sie haben riesige Technologiefirmen die über massive Reserven verfügen und somit nicht von einer Pleite bedroht sind. Die wirtschaftlichen Folgen werden massiv sein, aber die Unternehmen überleben es - es wird nur teuer, aber es führt nicht zu Insolvenzen.
Giganten wie Samsung, Toyota, Apple und co. brauchen keine Rettungsschirme etc. wenn das jetzt nicht Jahre dauert. Da werden einfach die R&D-Budgets gekürzt und Werbebudgets auch, aber sie werden überleben.

Denke mal nach wie es Länder treffen wird die nicht wie wir auf massive Exporte von Gütern spezialisiert sind und nicht über Technologiegiganten verfügen und nicht über massive Geldreserven.
Mir kommen da Länder in den Sinn wie Indien, Malaysia, Thailand und viele andere. Auch bei wenigen Infektionen werden die Schäden für sie viel größer sein weil ihre Einnahmequellen wegbrechen und das auf lange Zeit.
Die globale Wirtschaft die uns alle vernetzt ist viel komplexer und anfälliger als das was hier gerne aufgeführt wird in den 1920er Jahren. Da war hauptsächlich die lokale Wirtschaft betroffen und halt Exporte. Gemessen an den Todeszahlen damals hat die Wirtschaft in der Zeit nicht so massiv gelitten, weil eben nicht die ganze Welt vernetzt war.

Aktuell gewinnen nur die, die entweder Industrieprodukte verkaufen können oder viel Geld im Internet machen können - diese Firmen fahren aktuell sogar noch Gewinne ein und können die Länder stützen wo sie Steuern zahlen (wenn sie denn welche zahlen :ugly: )
 
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