Coronavirus: Behandlungsmethoden und Maßnahmen

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Ja ist sie. Außerdem ist das egal:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgangssperre#Leitlinien_vom_22._M%C3%A4rz schrieb:
Der Chaosgedanke lasse zu, dass Maßnahmen vorübergehend sogar auf eine rechtswidrige Rechtsgrundlage gestützt würden, wenn andernfalls die Gefahr drohte, dass ein Zustand einträte, der sich von der verfassungsmäßigen Ordnung nur weiter entfernte.[38][39] Dem Gesetzgeber sei aufgegeben, bei langfristiger Anwendung derartiger Maßnahmen ein Gesetz zu erlassen, das die Maßnahmen detaillierter regelt.[37]

Und dann schaut man sich mal das an:
Corona-Massnahmen: "Reichsbuerger" drohen Virologen | tagesschau.de

Jeder der da jetzt die Beschränkungen in Frage stellt, oder sogar zum Verstoß (und damit Straftaten) aufruft, stellt sich mit denen auf eine Stufe.

https://dejure.org/gesetze/StGB/111.html schrieb:
§ 111
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten


(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2)
Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
https://dejure.org/gesetze/StGB/26.html schrieb:
§ 26
Anstiftung

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
 
Jeder der da jetzt die Beschränkungen in Frage stellt, oder sogar zum Verstoß (und damit Straftaten) aufruft, stellt sich mit denen auf eine Stufe.
Wenn ich von meinem Grundrecht auf Demonstration Gebrauch machen will, eine Veranstaltung anmelde und auf die Prüfung meines Konzeptes warte, begehe ich dann nach Deiner Auffassung eine Straftat? Sind wir schon wieder so weit?

Und, Nachtrag, darf ich eine Veranstaltung, die ich nach GG Art. 8 angemeldet habe, auch öffentlich bekannt geben? Und erst dann, wenn es einen ablehnenden Bescheid für mein Konzept gibt, muss ich dann jede weitere Bekanntgabe des Termins unterlassen
 
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Wenn ich von meinem Grundrecht auf Demonstration Gebrauch mache, eine Veranstaltung anmelde und auf die Prüfung meines Konzeptes warte, begeh ich dann nach Deiner Auffassung eine Straftat?

Kann ich mir kaum vorstellen.
Wenn die aber abgelehnt wird und du dazu aufrufst, dann schon.
Das Infragestellen der Verordnung kann ich mir auch nicht als Straftatbestand vorstellen.
 
Wenn ich von meinem Grundrecht auf Demonstration Gebrauch machen will, eine Veranstaltung anmelde und auf die Prüfung meines Konzeptes warte, begehe ich dann nach Deiner Auffassung eine Straftat? Sind wir schon wieder so weit?

Wenn du gleichzeitig die Veranstaltung öffentlich / im Netz (z.B. auf Facebook) ankündigst/bewirbst, liegt damit ein Aufruf zum Verstoß vor.

Wie viele so einem Aufruf folgen können, zeigen diese Beispiele: Nach Facebook-Panne: Tausend Gaeste kommen uneingeladen zu Geburtstagsparty - DER SPIEGEL
 
Wenn du gleichzeitig die Veranstaltung öffentlich / im Netz (z.B. auf Facebook) ankündigst/bewirbst, liegt damit ein Aufruf zum Verstoß vor.
Ich habe noch einen Nachtrag geschrieben.

Wenn ich also heute eine Veranstaltung anmelde und veröffentliche, dass ich heute eine Veranstaltung angemeldet habe und noch auf das Ergennmis der Prüfung warte. bin ich dann schon Straftäter?
 
Es ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Denn nach den Verordnungen sind Veranstaltungen generell verboten.
Mein Konzept ist: Jetzt mal rein fiktiv und nur als Gedankenspiel

Lasst uns bundesweit für unser Grundgesetz demonstrieren , eine Art Mahnwache

Jeder der Mitmachen will, soll genau dieses Schild (Da würde ich dann ein paar unserer Grundrechte drauf schreiben) Ausdrucken und damit alleine draußen im Rahmen seiner körperlichen Ertüchtigung herum laufen. Das Schild ist dabei regelmäßig zur Ertüchtigung nach oben und unten zu heben und der Text ist regelmäßig laut zu zitieren. Es ist darauf zu achten, dass niemals zwei Teilnehmer an dieser Demonstration in gegenseitiger Sichtweite sind. Pro Straße darf maximal ein Demonstrant zu sehen sein.

Frage 1: Ist das überhaupt eine Versammlung, auch wenn hunderttauschend Menschen deutschlandweit teilnehmen würden?
Frage 2: Mache ich mich schon damit strafbar, dass ich den Ansatz hier veröffentliche und damit dazu anstiffte, sich Gedanken zu machen?
 
Wenn ich von meinem Grundrecht auf Demonstration Gebrauch machen will, eine Veranstaltung anmelde und auf die Prüfung meines Konzeptes warte, begehe ich dann nach Deiner Auffassung eine Straftat? Sind wir schon wieder so weit?

Und, Nachtrag, darf ich eine Veranstaltung, die ich nach GG Art. 8 angemeldet habe, auch öffentlich bekannt geben? Und erst dann, wenn es einen ablehnenden Bescheid für mein Konzept gibt, muss ich dann jede weitere Bekanntgabe des Termins unterlassen

Wenn Du die Anforderungen der Verordnung erfüllst, wird genehmight, falls nein wird abgelehnt. Wenn Du dann trotzdem Menschen zur Teilnahme an der nicht genehmigtem Demo aufrufst, dann schon.
 
Wenn Du die Anforderungen der Verordnung erfüllst, wird genehmight, falls nein wird abgelehnt. Wenn Du dann trotzdem Menschen zur Teilnahme an der nicht genehmigtem Demo aufrufst, dann schon.

Das ist klar, darum geht es nicht. Aber warum sollte ich nicht veröffentlich, dass ich, jetzt wieder fiktiv, für Sonntag, den 19.04 12:00. eine Demonstration vor dem Bundestag angemeldet habe, mit einem Konzept, bei dem alle Teilnehmer sämtliche Infektionsschutzmaßnahmen und mindestens 50m Abstand von einander einhalten müssen.
 
Frage 1: Ist das überhaupt eine Versammlung, auch wenn hunderttauschend Menschen deutschlandweit teilnehmen würden?

https://www.iurastudent.de/definition/versammlung schrieb:
Eine Versammlung i.S.d. Art. 8 GG ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen Erörterung oder Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung.


Frage 2: Mache ich mich schon damit strafbar, dass ich den Ansatz hier veröffentliche?

Musst du einen Juristen bei deiner zuständigen Ordnungsbehörde fragen.
 
Musst du einen Juristen bei deiner zuständigen Ordnungsbehörde fragen.
Und wenn ich dann gleich in die Psychatrie eingeliefert werde, was macht Ihr dann?
Lacht Ihr und denkt, die alte Frau ist doch eh völlig durchgeknallt oder macht ihr Euch
dann um mich Sorgen und bewegt ein paar Hebel?

Nur so als Hintertür, sollte ich das wirklich machen.
 
Du solltest klare logische Argumente liefern und nicht rumwüten oder andeuten, dass dich eine dunkle Macht verfolgt. :D
Mache ich das?

Ich argumentiere doch nur, dass trotz offensichtlich harter Bilder keineswegs klar ist, ob die aktuelle Situation so dermaßen ungewöhnlich und lebensbedrohlich ist, dass die aktuellen massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens in bestimmten Bereichen, wie dem Demonstrationsrecht, für weitere vier Monate beschlossen wurde, angemessen sind.

Die Aussagen der Wissenschaftlicher sind keineswegs homogen und erlauben auch andere Sichtweisen. Ich bin darum für kurzfristigere Maßnahmen und klar definierte Erkenntnis, die erbracht werden müssen, um diese Maßnahmen zu verlängern, dazu zählt insbesondere die Dunkelziffer der Infektionen.

Bisher ging ich mmer von einer sehr geringen Dunkelziffer aus und das RKI sagt zu recht, wir haben viel getestet. Aber die wissenscahftlich erhobenen Daten aus Heinsberg ergeben ein komplett anderes Bild. Und dieses Bild muss schnellsten hinterfragt werden. Das dauert nicht bis Ende August. Und gerade im Sommer werden Veranstaltungen weniger gefährlich, als im nächsten Herbst. Es ist also damit zu rechnen, das im Herbst dann wieder bis zum Frühlingsbeginn weiter verlängert wird.

dass dich eine dunkle Macht verfolgt.
biggrin1.gif
Wenn ich die persönlichen Anfeindungen unserer braunen Freunde hier im Forum zusammenzähle, und es gab schon Gewaltandrohungen, dann wäre das sogar möglich. Darum würde ich die Veranstaltung unter meinem Künstlernamen beantragen.
 
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So ein Test der Bevölkerung dauert.

Darum würde ich die Veranstaltung unter meinem Künstlernamen beantragen.

Weiß nicht, ob das möglich ist. Wenn wohl nur, wenn der offiziell im Ausweis steht.
§2 Abs. 1 Versammlungsgesetz schrieb:
Wer zu einer öffentlichen Versammlung oder zu einem Aufzug öffentlich einlädt, muss als Veranstalter in der Einladung seinen Namen angeben.
§14 Versammlungsgesetz schrieb:
(1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.
(2) In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll.
 
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So ein Test der Bevölkerung dauert.
Das RKI sprach von Mitte Mai. Wäre es dann nicht sinnvoll dann neu zu beschließen?

Es ist immer das Problem für alle, die planen müssen. Nichts ist schlimmer, als ständiges
hin und her. Wenn wir jetzt bis Ende August definieren, ist die Möglichkeit, nach den
Ergebnissen Mitte Mai wieder zu lockern kaum gegeben. Dann gehen die, die ihre
Geschäft aufgegeben haben wirklich auf die Barrikarden.

Ich habe gerade eine verzweifelte Freundin, die im Juni heiraten wollte. Vermutlich
wird die Hochzeit abgesagt.
 
Meine Güte, das nimmt ja schon wieder Ausmaße an ...

Selbstverständlich darf man weiterhin Veranstaltungen anmelden.
Und ebenso selbstverständlich darf man öffentlich bekanntgeben, dass man sie angemeldet hat.
Man darf nur nicht behaupten, mit dieser Anmeldung wäre gegeben, dass diese Veranstaltung trotz anderslautender Ausnahmeregelung stattfindet bzw. dass es nicht rechtswidrig wäre, zu dieser zu erscheinen.

Das Veröffentlichen von fiktiven "Ich hätte dann und dann gerne eine Veranstaltung"-Terminen ist kein Problem.
Das Problem geht bei "Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten!" los, weil das die Aufforderung zu einer Ordnungswidrigkeit / Straftat wäre.
 
Ich habe gerade eine verzweifelte Freundin, die im Juni heiraten wollte. Vermutlich wird die Hochzeit abgesagt.

Die Hochzeit selbst ist im Standesamt möglich. Nur die Feier muss dann halt später nachgeholt werden.

Zu allem anderen lassen sich aus der Ferne keine Ratschläge geben, da die Verordnungen von den Ländern beschlossen werden.

Nichts ist schlimmer, als ständiges hin und her.

Deshalb Lockerungen so spät wie möglich, um eine neue Welle zu verhindern.
 
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