Coronavirus: Behandlungsmethoden und Maßnahmen

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Ich meinte, dass über die Feiertage weniger Tests gemacht wurden oder die Meldungen verzögert waren.
Verstöße gegen die Kontaktauflagen und dadurch verursachte zusätzliche Infektionen, zeigen sich erst 10-14 Tage später, weil die Inkubationszeit so lang ist.
Stimmt auch wieder. Daran hatte ich gar nicht gedacht.;)
 
Das sieht ja wirklich nach einem hochaktuellen Video aus. Und erst die ganzen Kontextinfos dazu! :rolleyes:

Ja, ich war auch ganz erschlagen von der Fülle an Hintergrundinformationen und insbesondere Belegen.

Gnädig davon ausgehend, dass es zumindest tatsächlich in Ungarn stattfindet, fallen mir auf Orbans Spielwiese noch zig andere Gründe ein, warum da jemand - ungeachtet seines Alters - grob angepackt werden könnte.

Unklar auch, was Birdman uns eigentlich damit sagen will ... Ist er nicht sonst der Meinung, dass so ein starker Mann mit nationalistischer Agenda dafür sorgt, das es Land und Leuten besser geht? Und jetzt werden da angeblich arglose Senioren drangsaliert? Huch?


Dann wird Herr Kron sicherlich keine Probleme haben, sich freiwillig für ein paar dringend benötigte Untersuchungen zu Übertragungswegen, -geschwindigkeit und -wahrscheinlichkeit am menschlichen Testsubjekt zu melden.

Vorher noch ein wenig mehr, äh, weniger Arsenicum album eingeworfen und ihm kann nichts passieren.

Aber Herr Kron ist ja quasi ein alter Hexenmeister der Homöopathie, der schmeißt jedes Virus einzeln auf weit über 1,50 Meter direkt mit Globuli tot ...

Der tägliche Wahnsinn geht weiter, das mit dem Namen und Scheck hat sich bestätigt, jetzt droht er den Bundesstaaten und will den Kongress in Zwangspause stecken.
„Wir haben das Recht zu tun, was immer wir wollen. Aber das würden wir nicht tun wollen.“

Manche sind sich halt ähnlicher als Andere!

Ich würde meine vorhergehende Vermutung erweitern wollen und behaupte nun, irgend jemand hat den goldenen Löffel umgedreht, nachdem er in Trumps Hirn eingewachsen war. Und zwar mehrfach, damit sich garantiert kein Verstand festsetzt.
 
Also das Großveranstaltungsverbot bis 31.08. war schon eine kleine Klatsche.
Kein Rock am Ring, kein Taubertalfestival, und womöglich kein Oktoberfest. Das wird ein hartes (oder sollte ich eher sagen langweiliges) Jahr.
Aber gut, ein Lichtblick ist der 03.05. ja schon mal.

Das hat Söder bestimmt durchgesetzt, denn das Oktoberfest fängt ja erst im September an. :ugly:
 
Oder man legt es halt in den Oktober. :devil:


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Mehr als 20 Kilometer Stau auf A17 Richtung tschechische Grenze | MDR.DE
https://www.mdr.de/sachsen/corona-grenze-tschechien-kontrollen-staus100.html schrieb:
Die tschechische Polizei hatte bereits am Dienstag ihre Grenzkontrollen verschärft. Seitdem nehmen die Beamten die Personalien aller Lkw-Fahrer auf, die in die Tschechische Republik einreisen, aber auch das Land verlassen. Zwar sind die Lkw-Fahrer vom Ein- und Ausreiseverbot der tschechischen Regierung ausgeschlossen. Haben sie jedoch mehr als 14 Tage im Ausland verbracht, müssen sie zwei Wochen lang in häusliche Quarantäne. Durch die Aufnahme der Personalien können die Beamten nun feststellen, ob die Zwei-Wochen-Frist eingehalten wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch die jetzigen Verordnungen in Deutschland sehen keine echten Hausarreste oder Ausgangssperren für Nichtinfizierte vor.

Die Verordnungen vor wie auch nach der "Lockerung" unterscheiden nicht zwischen Infizierten und Nicht-Infizierten. Fuer positiv getestete Personen konnte und kann aber eine haeusliche Quarantaene verfuegt werden.

Ansonsten - stimmt, buchstaelich Hausarrest war und ist nicht vorgesehen. Wenn aber draussen (fast) alles ausser dem Supermarkt mit dem leeren Klopapierregal geschlossen ist und "Ansammlungen" von mehr als zwei Personen untersagt sind, kommt das einem Hausarrest technisch schon sehr nahe. Der Punkt ist nicht, dass ich die Massnahmen nicht sinnvoll finde (und die Kontaktbeschraenkungen gelten ja unveraendert) - aber das reicht nicht. Du kannst einem Ertrinkenden nicht immer nur zurufen "schwimm!" - irgendwann muss er auch das rettende Ufer sehen koennen. Sonst aendern sich letztlich einfach nur die Koordinaten, an denen er ertrinkt.

Die Mitarbeiter in Risikoberufen sind entsprechend von den Arbeitgebern mit Schutzausstattung auszustatten.

Replikatoren gibt´s vielleicht auf der Enterprise, aber nicht im Jahr 2020 und die Vorraete an Schutzausruestung (die diesen Namen auch verdient) sind endlich. Ausserdem - was ist ein "Risikoberuf"? Ich kenne nur den Begriff "essentiell". Ein "Risikoberuf" ist gerade Kassiererin im Supermarkt und demnaechst auch Friseur. Da werden die meisten Arbeitgeber sicher tun, was sie koennen - sie koennen nur eben nicht viel tun.

Kritikwuerdig btw finde ich nicht so sehr, dass man einen Einstieg in den Ausstieg versucht - sondern eher, wie man das macht. Warum z. B. gerade solchen Geschaeften das Oeffnen erlaubt wird, in denen es flaechenbedingt eher wahrscheinlich ist, mit einem anderen Kunden zusammenzurempeln, erschliesst sich mir nicht wirklich? Ich haette hier eine Flaechenunter- und Obergrenze zusammen mit einer Hoechstzahl Personen pro Flaecheneinheit klueger gefunden. Rechtlich ist man mit dieser Beschraenkung so oder so auf duennem Eis unterwegs.
 
Die Frage ist eher, wie hoch da nun die Dunkelziffer ist.

Und Großbritannien, wo man anfänglich auch den Weg der Herdenimmunität beschreiten wollte, zeigt, dass es auch grandios nach hinten losgehen kann.

Und die absoluten Anzahl der Toten durch Covid-19 in Schweden legt nahe, dass die anderen Zahlen vermutlich eher nicht stimmen. Es sei denn, dort kippt man auch ohne Infekt rein solidarisch tot um.

Ich vermute, Schweden profitiert in seiner Gesamtheit noch ein wenig von der geringeren Bevölkerungsdichte. Mich würden die Zahlen nur in den Ballungsgebieten interessieren ...
 
Für positiv getestete Personen konnte und kann aber eine häusliche Quarantäne verfügt werden.

Da gibt es kein "kann". Die Quarantäne ergibt sich aus §30 IfSG und ist bei einem positiven Test Pflicht.
Verstöße stellen eine Straftat dar.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__30.html schrieb:
§ 30 Quarantäne
(1) Die zuständige Behörde hat anzuordnen, dass Personen, die an Lungenpest oder an von Mensch zu Mensch übertragbarem hämorrhagischem Fieber erkrankt oder dessen verdächtig sind, unverzüglich in einem Krankenhaus oder einer für diese Krankheiten geeigneten Einrichtung abgesondert werden. Bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern kann angeordnet werden, dass sie in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen, befolgen können oder befolgen würden und dadurch ihre Umgebung gefährden.
(2) Kommt der Betroffene den seine Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nach oder ist nach seinem bisherigen Verhalten anzunehmen, dass er solchen Anordnungen nicht ausreichend Folge leisten wird, so ist er zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern. Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können auch in einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abgesondert werden. Das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Buch 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt entsprechend.
(3) Der Abgesonderte hat die Anordnungen des Krankenhauses oder der sonstigen Absonderungseinrichtung zu befolgen und die Maßnahmen zu dulden, die der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Einrichtung oder der Sicherung des Unterbringungszwecks dienen. Insbesondere dürfen ihm Gegenstände, die unmittelbar oder mittelbar einem Entweichen dienen können, abgenommen und bis zu seiner Entlassung anderweitig verwahrt werden. Für ihn eingehende oder von ihm ausgehende Pakete und schriftliche Mitteilungen können in seinem Beisein geöffnet und zurückgehalten werden, soweit dies zur Sicherung des Unterbringungszwecks erforderlich ist. Die bei der Absonderung erhobenen personenbezogenen Daten sowie die über Pakete und schriftliche Mitteilungen gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur für Zwecke dieses Gesetzes verarbeitet werden. Postsendungen von Gerichten, Behörden, gesetzlichen Vertretern, Rechtsanwälten, Notaren oder Seelsorgern dürfen weder geöffnet noch zurückgehalten werden; Postsendungen an solche Stellen oder Personen dürfen nur geöffnet und zurückgehalten werden, soweit dies zum Zwecke der Entseuchung notwendig ist. Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) und das Grundrecht des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) werden insoweit eingeschränkt.
(4) Der behandelnde Arzt und die zur Pflege bestimmten Personen haben freien Zutritt zu abgesonderten Personen. Dem Seelsorger oder Urkundspersonen muss, anderen Personen kann der behandelnde Arzt den Zutritt unter Auferlegung der erforderlichen Verhaltensmaßregeln gestatten.
(5) Die Träger der Einrichtungen haben dafür zu sorgen, dass das eingesetzte Personal sowie die weiteren gefährdeten Personen den erforderlichen Impfschutz oder eine spezifische Prophylaxe erhalten.
(6) Die Länder haben dafür Sorge zu tragen, dass die nach Absatz 1 Satz 1 notwendigen Räume, Einrichtungen und Transportmittel zur Verfügung stehen.
(7) Die zuständigen Gebietskörperschaften haben dafür zu sorgen, dass die nach Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 notwendigen Räume, Einrichtungen und Transportmittel sowie das erforderliche Personal zur Durchführung von Absonderungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung zur Verfügung stehen. Die Räume und Einrichtungen zur Absonderung nach Absatz 2 sind nötigenfalls von den Ländern zu schaffen und zu unterhalten.

Bestimmungen mit "hat anzuordnen" sind Muss-Bestimmungen.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__75.html schrieb:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 2, § 30 Abs. 1 oder § 31, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, zuwiderhandelt,
[...]
 
Der Trump zugetane Sender Fox-News befragte Conway zu der fragwürdigen Präsidialentscheidung, die Zahlungen an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) inmitten der Coronavirus-Pandemie auf Eis zu legen. Conway nutzt die Gelegenheit, um auf vermeintliche Verfehlungen der WHO aufmerksam zu machen. Diese hätte besser auf die Pandemie vorbereitet sein müssen, denn schließlich sei das neuartige Coronavirus gar nicht so neuartig: "Das ist Covid-19, nicht Covid-1, Leute". Conway unterstellt damit, es habe schon 18 Vorläufer des Virus gegeben.
Wie dumm kann man eigentlich sein.^^

Die 19. Version von Covid?: Trump-Beraterin macht sich laecherlich - n-tv.de


Wobei, es ist tatsächlich nicht das erste Corona-Virus. Vielleicht ist sie ja doch verdammt schlau.:ugly:
 

Spanien meldet rund 5200 Neuinfektionen

12:59 Uhr
Die Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten in Spanien hat sich auf 182.816 erhöht. Das seien 5183 mehr als am Mittwoch, teilt das Gesundheitsministerium in Madrid mit. Die Zahl der Todesopfer nahm gleichzeitig um 551 auf 19.130 zu. Am Vortag war die Zunahme mit 523 geringer ausgefallen.


Frankreich untersucht Hunderte Corona-Fälle auf Flugzeugträger

12:52 Uhr
Nach einem Coronavirus-Ausbruch auf dem französischen Flugzeugträger "Charles de Gaulle" will Frankreichs Marine klären, wie sich Hunderte Militärs mit dem Virus anstecken konnten. Eine Untersuchung sei im Gange, um herauszufinden, wie das Virus auf das Schiff gekommen sei, sagte der Sprecher der Marine, Eric Lavault, am Donnerstag im französischen Fernsehen. Derzeit seien 20 Soldaten im Krankenhaus, einer von ihnen auf der Intensivstation.
Am Mittwochabend wurde bekannt, dass von knapp 1800 getesteten Seeleuten, die überwiegend von dem Flugzeugträger kamen, sich rund 670 infiziert haben. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums lagen für rund ein Drittel der Tests noch keine Ergebnisse - die Zahlen könnten also noch steigen.
 

Einfach nur ein weiterer in einer ganzen Reihe von alternativen Fakten, an denen die Trump-Junta, äh, -administration ihre Politik ausrichtet.

Und da Trump als selbsternanntes "stabiles Genie" niemanden neben sich duldet, der schlauer ist als er, kann man sich ja vorstellen, wie unglaublich dämlich seine engsten Berater zwangsläufig sein müssen, um ihn glaubwürdig zu unterbieten.
 
Da gibt es kein "kann". Die Quarantäne ergibt sich aus §30 IfSG und ist bei einem positiven Test Pflicht.
Verstöße stellen eine Straftat dar..
Bevor ich jetzt anfange, mich einzulesen, weil ich mit den aktuellen Bestimmungen nicht glücklich bin, was gibt das Infektionsschutzgesetz bei nicht positiv Getesteten her? Meiner Meinung nach, wenn sie nicht nachweislich mit Infizierten in Kontakt getreten sind, wie auf einem Schiff, gar nichts. Irre ich mich damit, oder wie sieht es aus?

Einfach nur ein weiterer in einer ganzen Reihe von alternativen Fakten
Jedes Virus ist neu und jedes Jahr sterben in Deutschland durchschnittlich 100.000 Menschen an nicht bekannten Viren und Bakterien, die eine Pneumonie auslösen. Das sollte man im Hinterkopf behalten. Es sterben dann immer die Alten und Vorerkrankten. Das sit tragisch, wir arbeiten daran z.B. mit Impfungen gegen bekannte Pneumokocken, bisher hat es aber niemanden sonderlich interessiert.

Sobald wir in Deutschland die 100.000 Coronatoten überschritten haben, wird es statistisch auffällig. Oder sagen wir, bei 50.000, andere Infektionen mit anderen Bakterien und Viren gibt es ja weiterhin.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Quarantäne (nach § 30 IfSG) gibt es zusammen mit dem positiven Testergebnis und ein Verstoß ist dann auch strafbar:
Gut, dann gibt es also für Menschen ohne positives Testergebnis keine EInschränkungen, willst Du mir das sagen?

(1) Die zuständige Behörde hat anzuordnen, dass Personen, die an Lungenpest oder an von Mensch zu Mensch übertragbarem hämorrhagischem Fieber erkrankt oder dessen verdächtig sind, ...

Oder macht es sich der Gesetzgeber gerade einfach, und erklärt alle Deutschen zu Verdachtsfällen?
 
Es gibt keine Quarantäne für alle. Die allgemeine Einschränkungen ergeben sich aus den Rechtsverordnungen. Das ist keine Quarantäne, sondern Kontaktbeschränkungen.
Diese Rechtverordnungen basieren auf § 28 IfSG - Einzelnorm

Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.
 
Das ist keine Quarantäne, sondern Kontaktbeschränkungen.
Auf welcher Basis werden dann "Großveranstaltungen" pauschal abgesagt, ohne das Konzept zu prüfen? Warum soll ich nicht mit1000 Menschen in ein Fussballstation und jeden 100sten Platz besetzen? Warum nicht? Da hat jeder zu jedem 5m Abstand und dann machen wir 30 min Kunst und gehen wieder auseinander.
 
Das steht so in der Rechtsverordnung und bleibt auch so.

https://www.tagesschau.de/inland/coronavirus-einschraenkungen-lockerungen-101.html schrieb:

Veranstaltungen

Großveranstaltungen bleiben bundesweit bis voraussichtlich zum 31. August untersagt. Dabei liegt die Entscheidung, ab welcher Größe Veranstaltungen verboten sind, bei den einzelnen Bundesländern.
Laut Beschlüssen fallen auch Fußballspiele unter die Großveranstaltungen, die in den kommenden Monaten nicht stattfinden können.
 
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