Auch die Sekundäreffekte haben Einige noch gar nicht erfasst.
Wenn beispielsweise Schulen und andere Betreuungseinrichtungen für Kinder schließen und keine Ausweichbetreuung zur Verfügung steht (Zu den Großeltern, falls überhaupt greifbar, soll das Kind ja nicht ...) , kann sich zwar laut § 616 BGB ein Elternteil von der Arbeit freistellen lassen, ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht allerdings nicht. Dank der schleichenden Transformation Deutschlands in ein Niedriglohnland kann das - abhängig davon, wie lange die Situation anhält - existenzbedrohend für Menschen ohne nennenswerte Rücklagen sein.
Diese wiederum machen, je nachdem, welcher Grundlage man traut, ein Sechstel bis ein Fünftel der bundesdeutschen Bevölkerung aus. Noch deutlich mehr können zwar überbrücken, müssen dafür jedoch z.B. ihre private Altersvorsorge angreifen und vertagen damit lediglich das Problem.
Dabei ist übrigens noch nicht berücksichtigt, dass natürlich auch Arbeitgeber betroffen sind und sich das Ganze dadurch verstärken wird, dass auch dort bald die - durchaus berechtigten - Forderung nach ausgedehnter Kurzarbeit und ähnlichen Maßnahmen laut werden wird. Sprich, das nicht freigestellte Elternteil bringt auch weniger nach Hause. Dies gesagt, haben berufstätige Alleinerziehende ohnehin prinzipiell die Arschkarte.
Und Vater Staat wird sich mit großzügiger Unterstützung auch eher zurückhalten. Reserven sind zwar da, aber die sind schon für zukünftige Crashs (Zusammenbruch des Rentensystems etc.) eingeplant und kurzfristig müssen leider auch schon wieder ganz dringend ein paar Banken gerettet werden. Außerdem stehen gerade keine Wahlen an, da brütet der Bundesadler ohnehin sehr viel fester auf den goldenen Eiern.