Tretet mal auf die Bremse, ein bisschen zumindestens. Klar sind das hier keine populären Ansichten und man kann diese doch vertreten ohne das hier gleich die Moralpolizei um die Ecke kommt. Das Für und Wieder wäre doch schon interessant. Schaue in die USA, da hat auch ein Abtreibungsgegner gewonnen deutlich, demnach kann die Position nicht so unbegründet sein, unabhängig der eigenen Ansicht, das kann man doch ganz sachlich mal feststellen.
Du hast offensichtlich 0,0 Ahnung über die US Gesellschaft und unter welchen Einflüssen sie steht, das mit der deutschen Gesellschaft zu vergleichen zeigt schon offensichtlich dein Nichtwissen.
Das ganze ist schon längst sachlich und juristisch geklärt, durch das BVerG, die die Fristenregelung bestätigt hat und ein juristisches Konstrukt entwickelt hat, wann es sich um Zellen und wann um menschliches Leben handelt.
Insoweit
würde die AfD dann eine komplette Klatsche vor dem BVerG kassieren, wenn sie denn so etwas wie die Durchsetzung des § 218 beeinflussen könnte.
Man muss sich nicht mit Dingen beschäftigen die sich rechtsradikale und Verfassungsfeinde einfallen lassen, die längst abschließend sachlich geklärt und juristisch ausgeurteilt sind.
Es zegit nur auf, welch geistes Kind die AfD ist!
Und Richter kommen wie in ihre Position?
Sie werden berufen von gewählten Parlamentariern!
Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit. Der Richterwahlausschuss ist ein aus 32 Mitgliedern bestehendes Gremium, das vom Bundesjustizminister einberufen wird und sich aus den Justizministern der 16 Bundesländer sowie 16 weiteren, vom Deutschen Bundestag gewählten Mitgliedern zusammensetzt.
Die kommt ganz von alleine zurück. Die Frage ist nur, wie viel Schaden erst entstehen muss. Traditionen sind Antworten auf Probleme, die wir vergessen haben.
Ja ist klar, die 40-50 jährige arbeitende Mutter und die 65-70 Jährige in Rente befindliche Oma sind im Regelfall ganz scharf darauf ihr Geld und ihre Zeit in die "Aufzucht" eines ungeplanten oder nicht gewollten Kindes zu stecken!
Puh, da ist ja viel Schaum vorm Mund.
Der Mensch hat die Freiheit, sich für alles zu entscheiden. Nur wird er dann auch die Konsequenzen tragen müssen. So einfach ist das.
Nun, und wenn du es über die Rechtsschiene machen willst, das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes - zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft - überwiegt üblicherweise das Recht am eigenen Körper. Jedenfalls wäre das meine Einschätzung nach ethischen Kriterien.
Deine ethischen Kriterien zählen aber 0,0, sondern die Kriterien des BVerG, das hat sich dabei festgelegt.
Ist genauso mit deiner persönlichen
Behauptung, dass das Verbot eines Schwangerschaftsabbruches in Bezug steht, zu jungen AfD Wählern aus dem Osten.
Du kannst ja meinetwegen deine Meinung haben, nur verkaufe sie hier nicht als Fakten, weil damit kommst du hier auf keinen grünen Zweig!