Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Leere Originalverpackung bei Ebay ersteigert: Kommentar zur Rechtslage
Eigentlich ist das Thema so alt wie Ebay selbst und doch fallen regelmäßig Käufer darauf rein. Arglistige Verkäufer versuchen, leere Verpackungen zu überhöhten Preisen an den Mann zu bringen. Artikelbeschreibung und -überschrift sind dabei häufig so formuliert, dass der Eindruck entsteht, echte Ware erwerben zu können. Wie die Rechtslage aussieht und was im Nachhinein noch getan werden kann, erfahren Sie nachfolgend.
[size=-2]Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und NICHT im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt. Sollten Sie Fehler in einer News finden, schicken Sie diese bitte an online@pcgameshardware.de mit einem aussagekräftigen Betreff.[/size]
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Eigentlich ist das Thema so alt wie Ebay selbst und doch fallen regelmäßig Käufer darauf rein. Arglistige Verkäufer versuchen, leere Verpackungen zu überhöhten Preisen an den Mann zu bringen. Artikelbeschreibung und -überschrift sind dabei häufig so formuliert, dass der Eindruck entsteht, echte Ware erwerben zu können. Wie die Rechtslage aussieht und was im Nachhinein noch getan werden kann, erfahren Sie nachfolgend.
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