@pcgh
zu einer anzeige zu raten, wegen arglistiger täuschung,
kann sehr schnell nach hinten los gehen.
eher den anwalt zu rate ziehen
ein freund hatte letztes jahr eine 7970 schachtel für 160euro verkauft,
der käufer hat ne anzeige wegen arglistiger täuschung gemacht, und bekam die antwort bei gericht zurück,
wegen falscher beschuldigung 500euro Geldstrafe
Es wurde zu einer Anfechtungserklärung geraten. Nicht zu einer Anzeige. Ansonsten cool story bro...

Ich bin mittlerweile so schlau, die meisten Käufer lesen maximal ein, oder zwei Zeilen. Oder hangeln sich gleich zu den Eckdaten der Ware. Das Vorgeplänkel, der Zustandstext, und die AGBs mit dem wichtigen Ausschlusssatz, die werden kaum, bis nie gelesen. Und gerade beim Text für den Zustand, der meist weit unten steht, kommt es immer wieder zu Problemen. Weil die Leute einfach zu faul sind/ oder zu doof sind alles durchzulesen. Und wenn sie was nicht verstehen, nicht nachfragen, oder auch nicht noch mal lesen bis sie es kapieren. Ganz normal auf Ebay. Gibt immer wieder künstlich Stress. Darum werfe ich mittlerweile alles weg. Oder verschenke es. 




