Leere Originalverpackung bei Ebay ersteigert: Kommentar zur Rechtslage

@pcgh

zu einer anzeige zu raten, wegen arglistiger täuschung,
kann sehr schnell nach hinten los gehen.

eher den anwalt zu rate ziehen

ein freund hatte letztes jahr eine 7970 schachtel für 160euro verkauft,
der käufer hat ne anzeige wegen arglistiger täuschung gemacht, und bekam die antwort bei gericht zurück,
wegen falscher beschuldigung 500euro Geldstrafe

Es wurde zu einer Anfechtungserklärung geraten. Nicht zu einer Anzeige. Ansonsten cool story bro... :schief:
 
Ein hin und her. Aber selbst der Artikel geht darauf ein, bei Ebay ganz normal solche Auktionen. Und wer glaubt dass das alles ist, der verkauft zu selten bei Ebay. :ugly: Ich bin mittlerweile so schlau, die meisten Käufer lesen maximal ein, oder zwei Zeilen. Oder hangeln sich gleich zu den Eckdaten der Ware. Das Vorgeplänkel, der Zustandstext, und die AGBs mit dem wichtigen Ausschlusssatz, die werden kaum, bis nie gelesen. Und gerade beim Text für den Zustand, der meist weit unten steht, kommt es immer wieder zu Problemen. Weil die Leute einfach zu faul sind/ oder zu doof sind alles durchzulesen. Und wenn sie was nicht verstehen, nicht nachfragen, oder auch nicht noch mal lesen bis sie es kapieren. Ganz normal auf Ebay. Gibt immer wieder künstlich Stress. Darum werfe ich mittlerweile alles weg. Oder verschenke es. :daumen:
 
Beliebt ist auch die "Käufer wollte keinen versicherten Versand - selber Schuld" - Artikel nie angekommen Geschichte oder Eintagsfliegen-Händler, die irgendwo auf dem Weg nach Europa verunglückte Hardware billig einkaufen, sie dann verkaufen und später mit Händlergewährleistung beim Hersteller Ersatz organisieren. Oder Artikel die aus der Grauzone kommen, da der Käufer mit dem peinlichen Anliegen nie vor Gericht geht. Ganz linkes Volk, dass sich eh später irgendwo das Rückgat bricht, gegen Lenkräder u. Windschutzscheiben knallt oder den langsamen Krebstod stirbt. Hier kann man nur auf einen Richter hoffen, der ermessend vorgeht, nicht nach Paragraf, denn es ist eindeutig böswillige Täuschung. Spätestens bei der Rechnung wird es interessant für einen kleinen hastenichtgesehen Hausbesuch, falls man mit solchen Aktionen mal an den falschen Käufer/Verkäufer gerät. Ich würd's einfach lassen. Kommt alles mit Zinsen zurück. Wer weiß, was der Käufer alles schon verzapft hat, damit ihm nun das passierte. :devil:
 
denn es ist eindeutig böswillige Täuschung.

das ist sowas von totaler quatsch .. ich hab schon viel mist hier gelesen aber du haust echt noch einen obendrauf .. was hat das mit täuschung zutun? wenn ein Mensch wirklich so doof ist und bietet über 200 Euro auf eine Sache die in der passenden Kategorie sowie mit passendem Text ausgestattet war ist das ganz allein seine blödheit .. das spiegelt wieder unser volk hier. Bei Ebay ist zurzeit eh nur Lug und Trug unterwegs und es gibt ständig nachrichten über falsche Sachen oder Anwaltsdrohungen weil der Käufer durch unser tolles TV Programm schon garnichtmehr weis was er darf und was nicht ..

Sind wir mal ehrlich, wenn der TV Sender nicht weis was er ausstrahlen soll, kommt wieder ne Sondersendung über "Der Bürger und seine Rechte" oder "Lebensmittelskandale aufgedeckt"

Ich hätte das garnicht erst gekauft da ich alleine beim Lesen schon gemerkt hätte was los ist oder hätte die Frage an den Verkäufer Funktion benutzt.

Ich habe inzwischen auch sämtliche Aktivitäten bei Ebay eingestellt und verkaufe dort nichts und kaufe auch nichts, außer von Powersellern (Händlern). Allerdings wurde ich nie übers Ohr gehauen in meinen 13 Jahren Ebay
 
Du erzählst Bullshit der Artikel kann in der Richtigen Kategorie einsortiert sein und alle wichtigen Infos enthalten wichtig ist auch wie der Artikel Präsentiert wird und in diesen Fall suggeriert der Artikel das das man die Graka mit erhält und das ist es nun mal eindeutig eine Arglistige Täuschung. Siehe die ganzen Abofallen Anbieter die haben auch alle wichtigen Infos auf ihren Seiten Suggerieren aber das es kostenlos ist nur im kleingedruckten weisen sie auf kosten hin die werden auch mittlerweile Rechtlich belangt.
 
Du erzählst Bullshit der Artikel kann in der Richtigen Kategorie einsortiert sein und alle wichtigen Infos enthalten wichtig ist auch wie der Artikel Präsentiert wird und in diesen Fall suggeriert der Artikel das das man die Graka mit erhält und das ist es nun mal eindeutig eine Arglistige Täuschung. Siehe die ganzen Abofallen Anbieter die haben auch alle wichtigen Infos auf ihren Seiten Suggerieren aber das es kostenlos ist nur im kleingedruckten weisen sie auf kosten hin die werden auch mittlerweile Rechtlich belangt.

stimmt nicht, es stand im text was fakten sind und es war richtig kategorisiert. da kann keiner was machen .. das einzige das bauchschmerzen macht bei sowas ist die tatsache das man als verkäufer nun nen schlechten ruf hat.

Der Käufer hat sicher im Ebay Forum den Fall geschrieben aber dort wird er eh zu 99% die antwort erhalten haben "selbst schuld" oder "haha" .. denn Hilfe gibts von Ebayseite genausowenig wie von der Community dort :)

aber schön das du mit deinem nichtwissen geantwortet hast :)
 
stimmt nicht, es stand im text was fakten sind und es war richtig kategorisiert. da kann keiner was machen .. das einzige das bauchschmerzen macht bei sowas ist die tatsache das man als verkäufer nun nen schlechten ruf hat.

Der Käufer hat sicher im Ebay Forum den Fall geschrieben aber dort wird er eh zu 99% die antwort erhalten haben "selbst schuld" oder "haha" .. denn Hilfe gibts von Ebayseite genausowenig wie von der Community dort :)

aber schön das du mit deinem nichtwissen geantwortet hast :)

Schön das du dein nicht wissen preis gibst. Der Verkäufer hat sich hier auf verdammt dünnen Eis begeben was mit Sicherheit zusammen bricht. Ich hatte im anderen Thread zu diesen Thema schon einen Link gepostet wo jemand etwas ähnliches mit einem Photo von von Goldbarren abgezogen hatte und soll ich dir was sagen der wurde Verurteilt aber schön zu lesen wie sehr lächerlich du dich hier machst :daumen:
 
Schön das du dein nicht wissen preis gibst. Der Verkäufer hat sich hier auf verdammt dünnen Eis begeben was mit Sicherheit zusammen bricht. Ich hatte im anderen Thread zu diesen Thema schon einen Link gepostet wo jemand etwas ähnliches mit einem Photo von von Goldbarren abgezogen hatte und soll ich dir was sagen der wurde Verurteilt aber schön zu lesen wie sehr lächerlich du dich hier machst :daumen:

Und ich sag dir nochmal, wie im anderen Thread auch, dass du den Fall mit den Goldbarren nicht auf diesen übertragen kannst. Die Gründe dafür hab ich auch schon geschrieben.
 
Und ich sag dir nochmal, wie im anderen Thread auch, dass du den Fall mit den Goldbarren nicht auf diesen übertragen kannst. Die Gründe dafür hab ich auch schon geschrieben.

Ich wiederhole mich nur ungern aber da du es immer noch nicht verstanden hast bitteschön. Doch kann man in beiden fällen wurde über die Artikelbeschreibung Suggeriert das jeweilige echte Produkt zu bekommen und nicht nur ein Photo/Karton selbst die Rechtsanwälte von denen ich den Link habe sehen das diese Fälle vergleichbar sind. Und die werden mit Sicherheit mehr Ahnung haben wie du.

Hier nochmal der Quote dazu der mit von der Kanzlei zugekommen ist.

Hallo Enrico, danke für den Hinweis, wir machen zu dem Thema wahrscheinlich demnächst ein Video. Vor dem AG Düsseldorf wird übrigens gerade ein ähnlicher Fall verhandelt: Mutmaßlicher Betrug bei Ebay - Aktuelle Stunde Gruß Kanzlei WBShttps://fbexternal-a.akamaihd.net/s...ks/themen/goldbarren108_v-TeaserAufmacher.jpg
Mutmaßlicher Betrug bei Ebay - Aktuelle Stunde
 
Na wenn dein Freund das gemacht hat dann auf auf :ugly: Kann ich mir aus meiner 20 -jährigen Gerichts- und Ermittlungserfahrung im allgemeinen zwar null vorstellen aber :schief:
 
@pcgh

zu einer anzeige zu raten, wegen arglistiger täuschung,
kann sehr schnell nach hinten los gehen.

eher den anwalt zu rate ziehen


ein freund hatte letztes jahr eine 7970 schachtel für 160euro verkauft,
der käufer hat ne anzeige wegen arglistiger täuschung gemacht, und bekam die antwort bei gericht zurück,
wegen falscher beschuldigung 500euro geldstrafe

somit hat dieser 660euro für einen 7970 karton gezahlt:lol:

nachtrag, der preis des kartons ist völlig irrelevant, da diese eine versteigerung war,
ich kann auch meine schei**e für 1000euro anbieten:rollen:

Wer so etwas einstellt hat ja Betrugsabsichten bzw. legt es auf die Täuschung an. Er hat sich da auch sicherlich viel Zeit genommen den Text zu formulieren damit er nicht sofort beim 1. Warnschuss untergeht. Ich würde auch meine Hand nicht ins Feuer legen das er bei jedem Gericht sein Recht bekommen hätte.
Sicherlich sollte man genau lesen und schauen was da bei dem Angebot steht aber trotzdem sollte Ebay solche Geschäfte unterbinden und den Verkäufer rauswerfen.
 
Man soll nur bedenken, dass es seit vielen Jahren einen Tipp gibt:

Wer bei Ebay ein Schnäppchen machen will, sollte sich auch Artikel ansehen, die in die falsche Kategorie einsortiert worden sind! Die Auktion fällt genau unter diesem Hinweis.Ich habe so auch schon Sachen gekauft zu Preisen, die der Verkäufer sicher nicht erzielen wollte.

Alleine wegen der Rechnung würde ich Vorsatz anbringen wollen, denn wozu ein Karton mit Rechnung zum eigentlichen Inhalt? Um mögliche Garantie-Ansprüche abwickeln zu können. Daher wird alleine durch das Wort Rechnung schon der Kopf abgeschaltet, in der falschen Kategorie würde nie ein anderer eine so neue Grafikkarte suchen und kaufen. Da liest man in der Beschreibung nur noch das, was man lesen will. Und die Wort- und Grammatik-Beugung mit dem "AMD Radeon R9 290X-Originalverpackung" sagt schon alles. Wenn man es sicher und unmissverständlich macht, dann verkauft man eine Originalverpackung einer AMD Radeon R9 290X.

Das Problem ist auch, dass heutzutage keiner mehr die Beschreibung richtig liest. Alles muss in der Artikelbezeichnung stehen.
 
Ich wiederhole mich nur ungern aber da du es immer noch nicht verstanden hast bitteschön. Doch kann man in beiden fällen wurde über die Artikelbeschreibung Suggeriert das jeweilige echte Produkt zu bekommen und nicht nur ein Photo/Karton selbst die Rechtsanwälte von denen ich den Link habe sehen das diese Fälle vergleichbar sind. Und die werden mit Sicherheit mehr Ahnung haben wie du.

Hier nochmal der Quote dazu der mit von der Kanzlei zugekommen ist.

Wo schreiben sie das?
Er spricht von einem ähnlichen Fall.
Fakt ist, auf den Fotos hier ist nur der Karton zu sehen nicht ein einziges mal die Grafikkarte selbst, bei dem Fall mit den Goldbarren waren nur die Barren zu sehen, nicht aber der Rahmen des Bildes also eine ganz andere Konstellation. Außerdem suggeriert die Artikelbeschreibung nicht, dass die Grafikkarte mitgesendet wird, es wird von einer "AMD Radeon R9 290X-Originalverpackung" gesprochen. Die Leute, die das falsch lesen tun mir einfach nur leid. Hätte dort gestanden: "AMD Radeon R9 290X mit Originalverpackung" oder, "AMD Radeon R9 290X+Originalverpackung" würde ich dir sofort recht geben.

Der Einzige wirklich Punkt an dem ich ebenfalls das Grübeln anfange ist der hohe Startpreis, das war es dann aber auch schon.
 
Zuletzt bearbeitet:
zu mal der Verkäufer auch das gleiche mit einem anderen Artikel gemacht hat (aktueller intel Prozessor) da ist es definitiv Vorsatz

Wo schreiben sie das?
Er spricht von einem ähnlichen Fall.
Fakt ist, auf den Fotos hier ist nur der Karton zu sehen nicht ein einziges mal die Grafikkarte selbst und die Artikelbeschreibung suggeriert auch nicht, dass die Grafikkarte mitgesendet wird. Wenn du das aus der Artikelbeschreibung raus liest, dann tut mir das echt leid für dich.

Ja er spricht von einem Ähnlichen Fall nun laß mich mal Synonyme für Vergleichbar für dich Googeln hier wow da kommt ja das Ähnlich drin vor ich hoffe ich muß dir jetzt nicht noch erklären was Synonyme sind.

Und ob ich ein Bild Von Goldbarren mache oder ein Bild von einem Karton einer Graka und durch die Aktionsaufmache zu Suggerieren das man Gold/Graka bekommt ist es nun mal Vergleichbar/Ähnlich nur die Produkte ändern sich.
 
Zuletzt bearbeitet:
zu mal der Verkäufer auch das gleiche mit einem anderen Artikel gemacht hat (aktueller intel Prozessor) da ist es definitiv Vorsatz



Ja er spricht von einem Ähnlichen Fall nun laß mich mal Synonyme für Vergleichbar für dich Googeln hier wow da kommt ja das Ähnlich drin vor ich hoffe ich muß dir jetzt nicht noch erklären was Synonyme sind.

Und ob ich ein Bild Von Goldbarren mache oder ein Bild von einem Karton einer Graka und durch die Aktionsaufmache zu Suggerieren das man Gold/Graka bekommt ist es nun mal Vergleichbar/Ähnlich nur die Produkte ändern sich.

Wow, schlecht gefrühstückt oder warum kannst du nicht sachlich diskutieren?

Meiner Meinung nach ist da ein großer Unterschied. Hätte er die Grafikkarte noch mit auf einem Bild gehabt, dann wären die Fälle sofort vergleichbar. Du siehst das was du bekommst auf den Artikelfotos, den Karton und die Rechnung, von der Grafikkarte war nie die Rede und sie ist auch nicht abgebildet. Wohingegen bei den Goldbarren der Barren an sich abgebildet war und nirgends erkenntlich war, dass es sich um ein Foto handelt.

Aber da du eh zu emotional auf die Geschichte reagierst werde ich mich dazu jetzt nicht mehr weiter äußern, mein Standpunkt ist sowieso soweit klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schon mal daran gedacht das er in der Artikelbeschreibung OVP schreibt was nicht nur "Original Verpackung" sondern "Original Verpackt" heißt was in der Regel mit einem Siegel oder eingeschweißten Inhalt daher geht daher muß auch keine Graka abgebildet sein
 
Schon mal daran gedacht das er in der Artikelbeschreibung OVP schreibt was nicht nur "Original Verpackung" sondern "Original Verpackt" heißt was in der Regel mit einem Siegel oder eingeschweißten Inhalt daher geht daher muß auch keine Graka abgebildet sein

Wer bei Ebay nur die Überschrift liest und nicht die Beschreibung, vor allem wenn dann OVP auch noch mehrere Bedeutungen haben kann, der hat es dann leider verdient, dass ihm sowas passiert.
Wir sind hier immer noch in einer Welt, in der man seinen Kopf für mehr als nur als Hutständer benutzt.

Oh verdammt ich hab wieder geantwortet :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier alles auf den Käufer ab zu wälzen da er ja so Dämlich ist ist zu einfach. Der Verkäufer hat das Angebot so zu formulieren das beim Käufer keine Mißverständnisse entstehen können macht er es nicht ist es das Problem des Verkäufers macht er es mit Vorsatz nicht könnte man ihn Vorsätzliche arglistige Täuschung unterstellen.
 
Zurück