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Speed4Fun
Guest
Hier alles auf den Käufer ab zu wälzen da er ja so Dämlich ist ist zu einfach...
Na ja, wenn jemand ein Bastelfahrzeug ohne Motor kauft, ohne vorher die Beschreibung gelesen zu haben, kann dem Verkäufer auch nicht arglistige Täuschung vorwerfen.
Ob hier eine betrügerische Absicht im Spiel war, dürfte sich schwer beweisen lassen, da der Verkäufer den Artikel wohl vollständig beschrieben hatte.
Und genau das ist der juristische Knackpunkt.

Der Käufer hat aus einem Irrtum heraus eine Willenserklärung zum Kauf abgegeben womöglich wurde er vom Verkäufer durch arglistige Täuschung dazu verleitet. Für mich ist der Fall ganz eindeutig, der Käufer kann seine Willenserklärung anfechten und somit vom Kauf zurück treten.