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Rumpelkammer
Guest
Ich habe stark untertrieben, bitte Links ansehen....
Das ist schlicht und einfach gelogen, weil du anscheinend nicht rechnen kannst oder die Gesetzeslage nicht kennst!@Don71:
Nein, ich wurde schon nach 2 Monaten obdachlos, denn ein Monat wurde mir angerechnet.
Hört doch bitte endlich auf zu relativieren.
Genau das zerreißt ja unsere Gesellschaft.
Ich habe zufälligerweise Jura bis zum 1. Staatsexamen studiert und kenne die Rechtslage, weil sie mehrfach in Klausuren abgefragt wurde!Also mit jemanden zu diskutieren, der selbst obdachlos wurde, einfach alles verloren hat, und zu behaupten ich habe Unrecht, ist schon mutig....:p
Vielleicht sollten Sie mit dem Gerichtsvollzieher von damals diskutieren?
Das sollte durchaus unterhaltsam sein. ^^
Abgesehen davon, werden die Links von mir einfach ignoriert.
Die Bundestagswahl wird auf jeden Fall unterhaltsam sein.
Du willst und jetzt hier alle verarschen?Im August 2017 lief mein Weiterbewilligungsbescheid von Hartz IV ab. Da die Miete aber direkt von Jobcenter bezahlt wurde, wusste ich davon nichts. Erst nachdem ich eine Mahnung vom Vermieter bekommen habe, fast einen Monat zu spät, habe ich sofort dass Jobcenter angeschriebenen, und um sofortige Hilfe gebeten. Das Jobcenter hat die Hilfe abgelehnt, 3 Wochen später, und mich an die Wohnungshilfe verwiesen, die Hilfe abgelehnt haben, weil ich ja gar nicht mehr im Hartz IV Bezug war.
Also ich stecke den Kopf in den Sand über anscheinend Wochen oder Monate und gehe nicht an meinen Briefkasten, mache aber die Politik oder Parteien für die Konsequenzen verantwortlich?!Ja, ich bin aber behindert, GdB 50, und hatte damals Angst vorm eigenen Briefkasten. Nur noch gelbe Gruselbriefe......
Das konnte mich nicht retten.....
Hier geht es aber nicht um mich.
Dafür ist es viel zu spät.....
Was wohl eher erstunken und erlogen ist. Es mag ja einzelne Landratsämter geben, die etwas langsammer arbeiten, aber ich kann Beispiele nennen wo das völlig normal klappt.Die Linkspartei klagt ja ganz andere Zustände an.
Wohngeld wird monatelang zu spät bezahlt.
Die Bürger können das aber selbst nicht auslegen, und landen in der Obdachlosigkeit.....
Nur weil du anders lautende "Erfahrungen" gemacht hast heißt das nicht, dass es an anderen Stellen nicht so ist. Komm mal nach Berlin und schau mal wie lange da Verwaltungsakte liegen, da wirst du dich aber schwer wundern, wie lange man auf Wohngeldbescheide, Geburtsurkunden und co warten darfst und kannst da sind drei Wochen für hiesige Verhältnisse extrem schnell. Anderen hier Lügen aufgrund deiner eigenen subjektiven Erfahrungen zu unterstellen finde ich ziemlich oberflächlich. Und ob man auf Wohnungsgeld wartet oder nicht interessiert den Vermieter nicht, wird ein bestimmter Zeitraum x überschritten kann man zwangsgeräumt werden, das kann man unter gegebenen Umständen aufschieben, gerade wenn man Kinder hat hat man gute Chancen aber es kann auch, wenn man Pech hat, schnell gehen.Also ich stecke den Kopf in den Sand über anscheinend Wochen oder Monate und gehe nicht an meinen Briefkasten, mache aber die Politik oder Parteien für die Konsequenzen verantwortlich?!
Was wohl eher erstunken und erlogen ist. Es mag ja einzelne Landratsämter geben, die etwas langsammer arbeiten, aber ich kann Beispiele nennen wo das völlig normal klappt.
Desweitern bin ich mir ziemlich sicher, das man etwas Schriftliches Mail oder Post bekommt, das der Antrag in Bearbeitung ist und damit kann man zu seinem Vermieter gehen und sich einigen. Wenn einen der Vermieter aus irgendwelchen anderen Gründen nicht raushaben will, wird es da eher nie Probleme geben, wenn man aktiv den Mund aufmacht und seinem Vermieter die Sachlage samt "Beweise" auf den Tisch legt!
Und wie gesagt, wenn man z.B. eine Kaltmiete von 400€ hat, aber 600€ warm bezahlt (Nebenkosten), kann man auch erstmal nur die 400€ Kaltmite überweisen, ohne jegliche rechtliche Schwierigkeiten, man sollte dem Vermieter alleine aus Stilgründen mitteilen, das man auf Wohnungsgeld wartet.
Wie ich bereits erleutert habe, nur wenn man gar nichts bezahlt, wenn man seine Netto Kaltmiete überweist, kann der Vermieter erstmal gar nichts!Und ob man auf Wohnungsgeld wartet oder nicht interessiert den Vermieter nicht, wird ein bestimmter Zeitraum x überschritten kann man zwangsgeräumt werden, das kann man unter gegebenen Umständen aufschieben, gerade wenn man Kinder hat hat man gute Chancen aber es kann auch, wenn man Pech hat, schnell gehen.
Meinst du nicht dass eine Wohnungsgenossenschaft vom sozialen Aspekt her gesehen schlecht vergleichbar mit einer normalen Hausverwaltung ist? Ich will dir in der Sache bei dem was du schreibst überhaupt nicht widersprechen mir ging es eigentlich nur um deine obige Bemerkung dass man selbst auf Wohngeld nicht länger als drei Wochen warten muss, das ist hier in Berlin definitiv anders und natürlich läuft man dadurch eher in die Gefahr die Wohnung zu verlieren. Ein Verwalter oder aber Vermieter kann kulant sein defacto kann er aber auch nach, es müssten drei Mietrückstände sein, den Mietvertrag fristlos kündigen. Ich meine das auch eine Teilzahlung davon nicht zwangsläufig schützt.Wie ich bereits erleutert habe, nur wenn man gar nichts bezahlt, wenn man seine Netto Kaltmiete überweist, kann der Vermieter erstmal gar nichts!
Wir hatten 2023 1,2 Millionen Wohngeldempfänger, 2024 werden einige dazugekommen sein und von den Zwangsräumungen geht vielleicht ein Bruchteil auf verspätetes Wohngeld, wenn überhaupt. Hier werden aus Einzelfällen Probleme des Staates vorsätzlich konstruiert, anders kann man diese Argumentation nicht kommentieren, weil es alleine schon die faktischen Zahlen nicht hergeben!
Wie gesagt betragen die Zwangsräumungen in Deutschland 0,15% der Mietverhältnisse und bei weitem nicht jede Zwangsräumung endet in der Obdachlosigkeit (Mietnomaden, Messie Wohnungen, unzulässige Untervermietung etc. etc.) und schon gleich gar nicht wegen verspäteten Wohngeldbescheiden!
Ich war über 15 Jahre im Aufsichtsrat einer Wohnungsgenossenschaft (300 Wohnungen), in der Zeit gab es 3 Zwangsräumungen und keine einzige endete in Obdachlosigkeit und es war immer das aller letzte Mittel, nach Monaten, eher Jahren an Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten!
Nein das kann er nicht!Ein Verwalter oder aber Vermieter kann kulant sein defacto kann er aber auch nach, es müssten drei Mietrückstände sein, den Mietvertrag fristlos kündigen. Ich meine das auch eine Teilzahlung davon nicht zwangsläufig schützt.
Alter kannst du nicht lesen?Vor 15 Jahren ist vor 15 Jahren, und nicht heute.....^^
Das interessiert aber denjenigen der über den Mahnbescheid, wenn er angefochten wird, entscheidet. So einfach läßt sich nicht räumen. Da kann das Wohngeld so spät kommen wie es will. Wenn natürlich ein entsprechender Mahnbescheid und andere Schreiben ignorriert werden liegt das Problem ja nicht bei der Politik.Und ob man auf Wohnungsgeld wartet oder nicht interessiert den Vermieter nicht, wird ein bestimmter Zeitraum x überschritten kann man zwangsgeräumt werden,
Ja damit ist allerdings noch nicht geräumt. Selbst wenn die Räumungsklage erfolgreich ist wird die Kündigung unwirksam wenn die Mietschulden gezahlt werden. Siehe 569 BGB.Ein Verwalter oder aber Vermieter kann kulant sein defacto kann er aber auch nach, es müssten drei Mietrückstände sein, den Mietvertrag fristlos kündigen.