Bundestagswahlen 2025 // aktuelle politische Lage und Wahlkampf

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@Don71:
Nein, ich wurde schon nach 2 Monaten obdachlos, denn ein Monat wurde mir angerechnet.

Hört doch bitte endlich auf zu relativieren.
Genau das zerreißt ja unsere Gesellschaft.
Das ist schlicht und einfach gelogen, weil du anscheinend nicht rechnen kannst oder die Gesetzeslage nicht kennst!
Mieten sind immer zum Monatsersten fällig!
Sprich zahlst am 1. Januar das erstemal nicht deine Miete, bist nach dem Gesetz am 1. März "fällig", d.h. dir kann ab dem 2. März fristlos gekündigt werden!
Danach gibt es noch eine Zustellung der Kündigung und gegen diese Kündigung kann man sogar klagen, in der Zeit vor allen dingen wenn man Geld beibringt kann schon nicht zwangsgeräumt werden.
Wer erzählt er hat seit 1. Januar nicht mehr seine Miete bezahlt und wurde am 1. oder 2. März zwangsgeräumt LÜGT!
 
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Also mit jemanden zu diskutieren, der selbst obdachlos wurde, einfach alles verloren hat, und zu behaupten ich habe Unrecht, ist schon mutig....:p

Vielleicht sollten Sie mit dem Gerichtsvollzieher von damals diskutieren?

Das sollte durchaus unterhaltsam sein. ^^

Abgesehen davon, werden die Links von mir einfach ignoriert.
Die Bundestagswahl wird auf jeden Fall unterhaltsam sein.
 
Also mit jemanden zu diskutieren, der selbst obdachlos wurde, einfach alles verloren hat, und zu behaupten ich habe Unrecht, ist schon mutig....:p

Vielleicht sollten Sie mit dem Gerichtsvollzieher von damals diskutieren?

Das sollte durchaus unterhaltsam sein. ^^

Abgesehen davon, werden die Links von mir einfach ignoriert.
Die Bundestagswahl wird auf jeden Fall unterhaltsam sein.
Ich habe zufälligerweise Jura bis zum 1. Staatsexamen studiert und kenne die Rechtslage, weil sie mehrfach in Klausuren abgefragt wurde!
Ich habe das er- und gelernt!
Und die Rechtslage hat sich auch nicht in den letzten Jahren oder Jahrzehnten geändert!

Dazu kommen noch eine ganze Reihe anderer Feinheiten.
Die Mietrückstände werden nach Netto Kaltmiete berechnet, eben nicht nach Warmmiete, die man in der Regel überweist!

Dazu schreibst du von einem Gerichtsvollzieher, was die Sache noch wesentlich dubioser macht, denn ein Gerichtsvollzieher kommt erst nach einem Mahnbescheid und dann einem Vollstreckungsbescheid ins Spiel, was alleine durch Zustellung und Verfahrensdauer mind 2-3 Monate in Anspruch nimmt und zwar erst dann, wenn es einen Anspruch also Mietschulden gibt, die man per Mahn und Vollstreckungsverfahren eintreiben kann.
 
Im August 2017 lief mein Weiterbewilligungsbescheid von Hartz IV ab. Da die Miete aber direkt von Jobcenter bezahlt wurde, wusste ich davon nichts. Erst nachdem ich eine Mahnung vom Vermieter bekommen habe, fast einen Monat zu spät, habe ich sofort dass Jobcenter angeschriebenen, und um sofortige Hilfe gebeten. Das Jobcenter hat die Hilfe abgelehnt, 3 Wochen später, und mich an die Wohnungshilfe verwiesen, die Hilfe abgelehnt haben, weil ich ja gar nicht mehr im Hartz IV Bezug war.

Das Jobcenter war also nicht gewillt mir zu helfen, und die Wohnraumsicherung damals auch nicht. Und nach 2 Monaten flog ich aus der Wohnung. Wie geschrieben wurde ein Monat verrechnet.

Hört auf mit jemand aus der Praxis zu diskutieren.

Ich wäre Euch so gar dankbar, wenn ihr eine Zeitmaschine hättet, und mich retten wollt.

Aber das eigentliche Problem ist ganz anders.
Links und Fakten sind nicht so Euer Ding, wenn es euch nicht in den Kram passt.

Genau das ist das eigentliche Problem.
Ihr erkennt die "Wahrheit" nicht mehr, selbst wenn sie direkt vor euch ist. ^^

Informationen helfen da auch nicht mehr, da ihr sie nicht sehen wollt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, ich bin aber behindert, GdB 50, und hatte damals Angst vorm eigenen Briefkasten. Nur noch gelbe Gruselbriefe......

Das konnte mich nicht retten.....

Hier geht es aber nicht um mich.
Dafür ist es viel zu spät.....

Die Linkspartei klagt ja ganz andere Zustände an.

Wohngeld wird monatelang zu spät bezahlt.
Die Bürger können das aber selbst nicht auslegen, und landen in der Obdachlosigkeit.....
 
Im August 2017 lief mein Weiterbewilligungsbescheid von Hartz IV ab. Da die Miete aber direkt von Jobcenter bezahlt wurde, wusste ich davon nichts. Erst nachdem ich eine Mahnung vom Vermieter bekommen habe, fast einen Monat zu spät, habe ich sofort dass Jobcenter angeschriebenen, und um sofortige Hilfe gebeten. Das Jobcenter hat die Hilfe abgelehnt, 3 Wochen später, und mich an die Wohnungshilfe verwiesen, die Hilfe abgelehnt haben, weil ich ja gar nicht mehr im Hartz IV Bezug war.
Du willst und jetzt hier alle verarschen?

1. Es gibt kein Weiterbewilligungsbescheid von Hartz IV der ablaufen kann, nur der Anspruch auf das damalige Hartz IV kann ablaufen ( damals alle 6 Monate irgendwann dann 1 Jahr).
Man stellt den Weiterbewillungantrag um weiterhin Hartz IV Ansprüche zu beziehen! Jedesmal gab gibt es dazu eine neue Bewilligung auf Hartz IV = Verwaltungsakt!
Nach meiner Kenntnis wird der Weiterbewillungsantrag automatisch immer 1,5 bis 2 Monate vor Ablauf von der ARGE an den Berechtigrten verschickt.
Wenn du deine Hartz IV Ansprüche im August 2017 abgelaufen sind, von was hast du ab dem 1. September gelebt, von Luft und Liebe? Dir ist nicht aufgefallen, das du auch kein Geld mehr zum Leben hast?!
Du willst uns allen ernstes hier erzählen, du hast keinen Weiterbewillungsantrag gestellt und das alles ist dir nicht aufgefallen, über Monate?
 
how boring, und gn8 ^^

Die Wahl wird mich auf jeden Fall gut unterhalten, und ich freue mich auf die Diskussionen dazu im Februar.
 
Ja, ich bin aber behindert, GdB 50, und hatte damals Angst vorm eigenen Briefkasten. Nur noch gelbe Gruselbriefe......

Das konnte mich nicht retten.....

Hier geht es aber nicht um mich.
Dafür ist es viel zu spät.....
Also ich stecke den Kopf in den Sand über anscheinend Wochen oder Monate und gehe nicht an meinen Briefkasten, mache aber die Politik oder Parteien für die Konsequenzen verantwortlich?!

Die Linkspartei klagt ja ganz andere Zustände an.

Wohngeld wird monatelang zu spät bezahlt.
Die Bürger können das aber selbst nicht auslegen, und landen in der Obdachlosigkeit.....
Was wohl eher erstunken und erlogen ist. Es mag ja einzelne Landratsämter geben, die etwas langsammer arbeiten, aber ich kann Beispiele nennen wo das völlig normal klappt.
Desweitern bin ich mir ziemlich sicher, das man etwas Schriftliches Mail oder Post bekommt, das der Antrag in Bearbeitung ist und damit kann man zu seinem Vermieter gehen und sich einigen. Wenn einen der Vermieter aus irgendwelchen anderen Gründen nicht raushaben will, wird es da eher nie Probleme geben, wenn man aktiv den Mund aufmacht und seinem Vermieter die Sachlage samt "Beweise" auf den Tisch legt!

Und wie gesagt, wenn man z.B. eine Kaltmiete von 400€ hat, aber 600€ warm bezahlt (Nebenkosten), kann man auch erstmal nur die 400€ Kaltmite überweisen, ohne jegliche rechtliche Schwierigkeiten, man sollte dem Vermieter alleine aus Stilgründen mitteilen, das man auf Wohnungsgeld wartet.
 
Abschließend kann ich nur schreiben, dass im Obdachlosenheim, im Lärchensteig, ich viele ähnliche Geschichten gehört habe, vor 7 Jahren.

Da warten Frauen und Männer seit über 10 Jahren auf eine Wohnung, und bekommen sie bis heute nicht.

Ich war nur 6 Monate obdachlos. Anderen Obdachlosen erging es viel schlechter, und sie warten bis heute auf eine Wohnung.

Und wenn sie überhaupt wählen, wählen sie nicht die Mitte, sondern ganz anders....lol
 
Nachvollziehen kann ich das alles auch nicht @Rumpelkammer, zumal ich aus der Familie ähnliche Schicksale erlebt habe. Die wurden aber allesamt von den staatlichen Einrichtungen aufgefangen, mussten nicht aus ihren Wohnungen raus. Fakt ist, dass man sich aktiv selber kümmern muss. Wenn du schon amtliche Mahnbescheide bekommst und die ignorierst, dann ist klar, dass du in irgendwann Teufels Küche kommst.

Ich weiß von mir selber, der in 2007 mit seiner ersten Selbständigkeit baden ging und auch reihenweise gelbe Briefe bekam, dass man mit den Gläubigern reden muss und auch kann. Es war nicht einer dabei, der mir nicht irgendwie entgegengekommen ist. Wo es ging, wurden Vergleiche gemacht, Teilzahlungen mit echt niedrigen Raten vereinbart und in einigen Fällen sogar Schulden erlassen. Wichtig war nur, dass man sich gerührt hat.
 
Nicht jede Frau oder jeder Mann steht wieder auf, wenn sie gefallen sind.

So funktioniert diese Welt nicht, und so hat sie auch nie funktioniert.

Ich bin müde Tekkla, und ich will jetzt schlafen.
Letzte Woche wurde mir mein Urlaub gestrichen. Montag hat mich Florian angerufen, und ich musste meinen Urlaub abbrechen.

Auch diese Woche hatte ich bisher keinen Urlaub, gestern und heute viel Papierkram, und morgen muss ich Primus Schulungen bei Rewe machen, über 12 Schulungen, a 30 min.

Obwohl ich für 1,20€ bei Rewe arbeite, als behinderter Bürgergeldempfänger, noch nicht einmal 2 Wochen zusammen hängenden Urlaub dieses Jahr hatte, werde ich mit den Schulungen morgen in meinem "Urlaub" beginnen.

Ich kann Deine Fragen nicht beantworten, sondern nur schildern was ich erlebt habe.

gn8 und bis später einmal, wenn meine Akkus halbwegs voll sind ^^
 
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Also ich stecke den Kopf in den Sand über anscheinend Wochen oder Monate und gehe nicht an meinen Briefkasten, mache aber die Politik oder Parteien für die Konsequenzen verantwortlich?!


Was wohl eher erstunken und erlogen ist. Es mag ja einzelne Landratsämter geben, die etwas langsammer arbeiten, aber ich kann Beispiele nennen wo das völlig normal klappt.
Desweitern bin ich mir ziemlich sicher, das man etwas Schriftliches Mail oder Post bekommt, das der Antrag in Bearbeitung ist und damit kann man zu seinem Vermieter gehen und sich einigen. Wenn einen der Vermieter aus irgendwelchen anderen Gründen nicht raushaben will, wird es da eher nie Probleme geben, wenn man aktiv den Mund aufmacht und seinem Vermieter die Sachlage samt "Beweise" auf den Tisch legt!

Und wie gesagt, wenn man z.B. eine Kaltmiete von 400€ hat, aber 600€ warm bezahlt (Nebenkosten), kann man auch erstmal nur die 400€ Kaltmite überweisen, ohne jegliche rechtliche Schwierigkeiten, man sollte dem Vermieter alleine aus Stilgründen mitteilen, das man auf Wohnungsgeld wartet.
Nur weil du anders lautende "Erfahrungen" gemacht hast heißt das nicht, dass es an anderen Stellen nicht so ist. Komm mal nach Berlin und schau mal wie lange da Verwaltungsakte liegen, da wirst du dich aber schwer wundern, wie lange man auf Wohngeldbescheide, Geburtsurkunden und co warten darfst und kannst da sind drei Wochen für hiesige Verhältnisse extrem schnell. Anderen hier Lügen aufgrund deiner eigenen subjektiven Erfahrungen zu unterstellen finde ich ziemlich oberflächlich. Und ob man auf Wohnungsgeld wartet oder nicht interessiert den Vermieter nicht, wird ein bestimmter Zeitraum x überschritten kann man zwangsgeräumt werden, das kann man unter gegebenen Umständen aufschieben, gerade wenn man Kinder hat hat man gute Chancen aber es kann auch, wenn man Pech hat, schnell gehen.

MfG
 
Und ob man auf Wohnungsgeld wartet oder nicht interessiert den Vermieter nicht, wird ein bestimmter Zeitraum x überschritten kann man zwangsgeräumt werden, das kann man unter gegebenen Umständen aufschieben, gerade wenn man Kinder hat hat man gute Chancen aber es kann auch, wenn man Pech hat, schnell gehen.
Wie ich bereits erleutert habe, nur wenn man gar nichts bezahlt, wenn man seine Netto Kaltmiete überweist, kann der Vermieter erstmal gar nichts!
Wir hatten 2023 1,2 Millionen Wohngeldempfänger, 2024 werden einige dazugekommen sein und von den Zwangsräumungen geht vielleicht ein Bruchteil auf verspätetes Wohngeld, wenn überhaupt. Hier werden aus Einzelfällen Probleme des Staates vorsätzlich konstruiert, anders kann man diese Argumentation nicht kommentieren, weil es alleine schon die faktischen Zahlen nicht hergeben!
Wie gesagt betragen die Zwangsräumungen in Deutschland 0,15% der Mietverhältnisse und bei weitem nicht jede Zwangsräumung endet in der Obdachlosigkeit (Mietnomaden, Messie Wohnungen, unzulässige Untervermietung etc. etc.) und schon gleich gar nicht wegen verspäteten Wohngeldbescheiden!

Ich war über 15 Jahre im Aufsichtsrat einer Wohnungsgenossenschaft (300 Wohnungen), in der Zeit gab es 3 Zwangsräumungen und keine einzige endete in Obdachlosigkeit und es war immer das aller letzte Mittel, nach Monaten, eher Jahren an Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten!
 
So etwas Unsachliches.....

Vor 15 Jahren ist vor 15 Jahren, und nicht heute.....^^

Der Europarat ist natürlich ein links grün versifftes Gremium, besonders Großbritannien, und die Auskünfte an die Linkspartei von Bundesbehörden alles Lügen.

Und mein Leben ist sowie eine einzige Lüge.

Ihr wundert Euch, warum die Gesellschaft so zerrissen ist, herrlich....lol
 
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Wie ich bereits erleutert habe, nur wenn man gar nichts bezahlt, wenn man seine Netto Kaltmiete überweist, kann der Vermieter erstmal gar nichts!
Wir hatten 2023 1,2 Millionen Wohngeldempfänger, 2024 werden einige dazugekommen sein und von den Zwangsräumungen geht vielleicht ein Bruchteil auf verspätetes Wohngeld, wenn überhaupt. Hier werden aus Einzelfällen Probleme des Staates vorsätzlich konstruiert, anders kann man diese Argumentation nicht kommentieren, weil es alleine schon die faktischen Zahlen nicht hergeben!
Wie gesagt betragen die Zwangsräumungen in Deutschland 0,15% der Mietverhältnisse und bei weitem nicht jede Zwangsräumung endet in der Obdachlosigkeit (Mietnomaden, Messie Wohnungen, unzulässige Untervermietung etc. etc.) und schon gleich gar nicht wegen verspäteten Wohngeldbescheiden!

Ich war über 15 Jahre im Aufsichtsrat einer Wohnungsgenossenschaft (300 Wohnungen), in der Zeit gab es 3 Zwangsräumungen und keine einzige endete in Obdachlosigkeit und es war immer das aller letzte Mittel, nach Monaten, eher Jahren an Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten!
Meinst du nicht dass eine Wohnungsgenossenschaft vom sozialen Aspekt her gesehen schlecht vergleichbar mit einer normalen Hausverwaltung ist? Ich will dir in der Sache bei dem was du schreibst überhaupt nicht widersprechen mir ging es eigentlich nur um deine obige Bemerkung dass man selbst auf Wohngeld nicht länger als drei Wochen warten muss, das ist hier in Berlin definitiv anders und natürlich läuft man dadurch eher in die Gefahr die Wohnung zu verlieren. Ein Verwalter oder aber Vermieter kann kulant sein defacto kann er aber auch nach, es müssten drei Mietrückstände sein, den Mietvertrag fristlos kündigen. Ich meine das auch eine Teilzahlung davon nicht zwangsläufig schützt.

MfG
 
Ein Verwalter oder aber Vermieter kann kulant sein defacto kann er aber auch nach, es müssten drei Mietrückstände sein, den Mietvertrag fristlos kündigen. Ich meine das auch eine Teilzahlung davon nicht zwangsläufig schützt.
Nein das kann er nicht!
Du musst zwei "vollständige"Monatsmieten im Rückstand sein, und ab der nächsten fälligen, könnte er fristlos kündigen!

Beispiel:
Du bezahlst am 1. Januar und am 1. Februar deine Miete nicht, kann er dir am 2. März fristlos kündigen.

Anderes Beispiel, du hast eine Warmmiete von 600€ (gerade nochmal nachgelesen), überweist aber, weil du auf Wohngeld wartest jeweils 400€, kannst du dir im äußersten Fall 6 Monate "erkaufen".

b)
in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.
Vor 15 Jahren ist vor 15 Jahren, und nicht heute.....^^
Alter kannst du nicht lesen?
Ich war über 15 Jahre im Aufsichtsrat einer Wohnungsgenossenschaft, wann das war habe ich überhaupt nicht geschrieben, ich bin 2022 freiwillig ausgeschieden, um mich anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten zu widmen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Und ob man auf Wohnungsgeld wartet oder nicht interessiert den Vermieter nicht, wird ein bestimmter Zeitraum x überschritten kann man zwangsgeräumt werden,
Das interessiert aber denjenigen der über den Mahnbescheid, wenn er angefochten wird, entscheidet. So einfach läßt sich nicht räumen. Da kann das Wohngeld so spät kommen wie es will. Wenn natürlich ein entsprechender Mahnbescheid und andere Schreiben ignorriert werden liegt das Problem ja nicht bei der Politik.
Ein Verwalter oder aber Vermieter kann kulant sein defacto kann er aber auch nach, es müssten drei Mietrückstände sein, den Mietvertrag fristlos kündigen.
Ja damit ist allerdings noch nicht geräumt. Selbst wenn die Räumungsklage erfolgreich ist wird die Kündigung unwirksam wenn die Mietschulden gezahlt werden. Siehe 569 BGB.
 
Ich meine, hier musste kürzlich schonmal aufgeräumt werden, darum nochmal der moderative Hinweis:
Bitte sachlich bleiben, auf Unterstellungen verzichten und überlegen, ob ihr in der gleichen Art und Weise auch von Angesicht zu Angesicht diskutieren würdet.

… und die Exkurse zum persönlichen Wohnungsverlust, Mietrecht und eigenem Ehrenamt führen langsam auch deutlich ins OT.
 
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