Eigentlich haben Sie wieder nur gezeigt, dass sie nicht verstehen, dass das Bürgergeld an die Inflation und die Lohnsteigerungen gekoppelt ist. Was bedeutet, dass eine Steigerung des Mindestlohn, leicht zeitversetzt, automatisch eine Erhöhung des Bürgergeldes auslöst, die den Abstand wieder schrumpfen lässt. Vor allem weil die, für die Berechnung des BGE, relevanten Dienstleistungen primär von Menschen aus dem Niedriglohnsektor erbracht werden und sich Preissteigerung dort damit sofort auf den Höhe des BGE auswirken.
Zum 1. Januar 2025 bleibt die Höhe des Bürgergeldes unverändert. Warum das so ist, wie die Regelbedarfe ermittelt werden - die Hintergründe.
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Bürgerged-Gesetz: Seit 1. Juli 2023 sind weitere Regelungen in Kraft: Wer etwa eine Weiterbildung macht, bekommt eine monatliche Unterstützung von 150 Euro.
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Wir reden um eine Erhöhung von 10% pro Jahr für 2 Jahre in Folge. Welcher Arbeitnehmer hat das eingetütet?
Ja, 2025 gibt es keine Erhöhung, was falsch ist.
Ändert aber nichts daran, dass man imho die teilweise Koppelung an die Lohnabschlüsse aufheben muss.