ruyven_macaran
Trockeneisprofi (m/w)
AW: Anthropogener Klimawandel mit kleiner Erklärung
Link gelesen, auf den meine Aussage zurück ging? In dem standen nur die 93000 € drin. Und die sind garantiert nicht das Monatsgehalt
Das mit der mindest-Übergangszeit, die eine anteilige Auszahlung auf mindest 4,5 Monatsgehälter hebt, wusste ich zum Zeitpunkt meines Posts allerdings noch nicht.
Stellt sich mir die Frage ...
Welches 0-Hirn hat diese Minimum-Regelung eigentlich eingeführt? Strenggenommen stünde es einer Partei mit absoluter Mehrheit ja sogar frei, jedem einzelnen ihrer Abgeordneten (und, soweit in Thüringen auch nicht-Parlementsmitglieder passives Wahlrecht für den Posten haben: Absolut jedem) 93000 € aus der Staatskasse zu schenken, in dem sie einfach im 24-h-Takt (oder auch kürzer) Neuwahlen und Vertrauensfragen mit wechselndem Personal aufeinander folgen lassen. Und nach 6 Monaten könnte man wieder mit dem ersten anfangen. Gut, wiedergewählt wird man so nicht, aber mit den abweichenden Abgabenordnungen für Beamte entspräche das über eine vierjährige Legislaturperiode rund 24 Durchschnitts-Jahresnettogehältern und im Durchschnitt sollte ein Landespolitiker nicht soviel mehr als der Durchschnitt verdienen. Also ein mal von Wahl bis Wahl so richtig bescheißen wäre lukrativer, als zwei Jahrzehnte fleißig zu sein und es hindert einem ja niemand daran, nach den vier Jahren noch für weitere Einkommen zu sorgen.
Zugegeben: Extremes Beispiel und ich würde nichts sagen, wenn das durch eine Regelungslücke möglich wäre. Aber hier gibt es mit der Mindestauszahlung extra eine Sonderregelung, die solche Abkassierlücken für Kurzzeit-MPs überhaupt erst schafft. Und das konträr zu jeder Logik, denn ein Übergangsgeld sollte einem ja eigentlich die Wiedereingliederung nach einer Ausnahmeperiode erleichtern (die Belastungen als MP würde ich da mal akzeptieren). Diese Rückanpassung wiederum sollte nicht aber einer gewissen Grenze mit der Amtszeit skalieren, sondern bis zu einer gewissen Grenze: Wer 1 Tag MP war, braucht 2 Tage um sich wieder einzufinden, wer es 1 Monat war vielleicht 1 Woche, nach 1 Jahr 1 Monat und nach 4 Jahren ein Quartal, aber auch nach 44 Jahren nicht mehr als 1 Jahr.
Das ist nicht das Jahresgehalt, sondern das für einen Monat.
Das steht ihm ab dem ersten Tag im Amt zu.
Thueringen-Wahl: So viel Geld bekommt FDP-Politiker Kemmerich fuer seine Amtszeit
Link gelesen, auf den meine Aussage zurück ging? In dem standen nur die 93000 € drin. Und die sind garantiert nicht das Monatsgehalt

Das mit der mindest-Übergangszeit, die eine anteilige Auszahlung auf mindest 4,5 Monatsgehälter hebt, wusste ich zum Zeitpunkt meines Posts allerdings noch nicht.
Stellt sich mir die Frage ...
Welches 0-Hirn hat diese Minimum-Regelung eigentlich eingeführt? Strenggenommen stünde es einer Partei mit absoluter Mehrheit ja sogar frei, jedem einzelnen ihrer Abgeordneten (und, soweit in Thüringen auch nicht-Parlementsmitglieder passives Wahlrecht für den Posten haben: Absolut jedem) 93000 € aus der Staatskasse zu schenken, in dem sie einfach im 24-h-Takt (oder auch kürzer) Neuwahlen und Vertrauensfragen mit wechselndem Personal aufeinander folgen lassen. Und nach 6 Monaten könnte man wieder mit dem ersten anfangen. Gut, wiedergewählt wird man so nicht, aber mit den abweichenden Abgabenordnungen für Beamte entspräche das über eine vierjährige Legislaturperiode rund 24 Durchschnitts-Jahresnettogehältern und im Durchschnitt sollte ein Landespolitiker nicht soviel mehr als der Durchschnitt verdienen. Also ein mal von Wahl bis Wahl so richtig bescheißen wäre lukrativer, als zwei Jahrzehnte fleißig zu sein und es hindert einem ja niemand daran, nach den vier Jahren noch für weitere Einkommen zu sorgen.
Zugegeben: Extremes Beispiel und ich würde nichts sagen, wenn das durch eine Regelungslücke möglich wäre. Aber hier gibt es mit der Mindestauszahlung extra eine Sonderregelung, die solche Abkassierlücken für Kurzzeit-MPs überhaupt erst schafft. Und das konträr zu jeder Logik, denn ein Übergangsgeld sollte einem ja eigentlich die Wiedereingliederung nach einer Ausnahmeperiode erleichtern (die Belastungen als MP würde ich da mal akzeptieren). Diese Rückanpassung wiederum sollte nicht aber einer gewissen Grenze mit der Amtszeit skalieren, sondern bis zu einer gewissen Grenze: Wer 1 Tag MP war, braucht 2 Tage um sich wieder einzufinden, wer es 1 Monat war vielleicht 1 Woche, nach 1 Jahr 1 Monat und nach 4 Jahren ein Quartal, aber auch nach 44 Jahren nicht mehr als 1 Jahr.
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