Das sind dann aber sachliche Gründe.
Wenn du es so nennen möchtest, ja. Aber genauso ist es dann halt ein sachlicher Grund und keine Ungleichberechtigung, dass ein sogenanntes "Transsexuellengesetz" nur Leute betrifft, die in ihrem Pass etwas anderes als ihr Geschlecht stehen haben wollen. Der Gleichberechtigungsgrundsatz wäre erst verletzt, wenn ein Wechsel des Eintrags von z.B. "männlich" zu "divers" anders behandelt werden würde als von "divers" zu "weiblich". Aber es ist keine Bevorteilung von Frauen, die Frauen bleiben wollen, dass sie keinen Stress mit der Bürokratie für diese Nicht-Änderung haben.
Die Zahlen sind für eine Urlaubs/Ausflugsfahrt, denn darum ging es vorher in der Diskussion, also unabhängig von Pendlerpauschale, zu hoch für den Autobesitzer gerechnet.
So absurd es auf den ersten Blick klingt "lohnt" es sich in gewissem Rahmen sogar mehr zu fahren damit sich die Fixkosten auf mehr Kilometer verteilen.
Das Problem ist halt einfach die Grundkostenbilanz in Deutschland. Billig ist alles, was Energie und natürliche Ressourcen (in dem Fall Platz) kostet oder Leute schädigt. Also z.B. das Auto- aber auch Bahnfahren als solches. Teuer ist dagegen alles, was Arbeitskraft erfordert. In dem Fall also der Besitz des Autos und die Bereitstellung der Züge samt Personal - (mehr oder minder) Einmalkosten. Sobald die einmaligen Kosten für einen Fall ohnehin schon eingerechnet sind, bei der Konkurrenz aber zusätzlich fällig werden, kann letztere im Prinzip einpacken. Sie wird immer teurer sein.
Können und werden sie nie sein, außer du willst das z.B. ein 11 Jähriger vom Gesetz in einer Gerichtsverhandlung beim Strafmaß, oder im Arbeitsrecht, exakt genauso behandelt wird wie z.B. ein Erwachsener, oder die aus guten Grund geschlechterspezifischen Bestimmungen im Arbeitsschutz (z.B. körperliche Belastungsgrenzen bei Frauen während der Schwangerschaft) für alle identisch angwendet werden müssen.
Nein. Die Gesetze werden auch in solchen Fällen genau gleich angewandt, denn die Beachtung der Voraussetzungen ist in ihnen enthalten. Bei jedem Strafverfahren ist die Schuldfähig zu prüfen und bei Jugendlichen kommt diese Prüfung eben zu dem Schluss, dass keine volle Verantwortbarkeit gegeben ist. Genauso richtet sich der Arbeitschutz meinem Wissen nach nirgendwo getrennt an Männlein/Weiblein, sondern definiert für "Schwangere" allgemein andere Regeln. Wenn du es als Mann hinbekommst, schwanger zu werden, gelten diese Regeln also auch für dich.
Dass du das nicht kannst, bedeutet nicht, dass das Gesetz keine Gleichberechtigung achten würde, sondern, dass die Welt ungerecht ist. Genauso wie in den anderen von mir genannten Beispielen, wo natürlich nicht für jeden das Gleiche bei rauskommt, woran nur nie ein Gesetz die Schuld trägt.
Mehr junge Wähler können nicht schaden.
Man muss auch bedenken, die Wahl ist nur alle 4 Jahre. Es gibt also 17 Jährige, die aktuell dann erst mit 21 das erste mal Wählen dürfen und ihre ganze Zeit als Heranwachsender mit einer Regierung verbringen, über die sie nicht mit abstimmen durften.
Und weiter? Mit Wahlrecht ab 16 müssen dann alle 14-jährigen und jünger die nächste Legislaturperiode unter einer Regierung darben, die ihnen vorgesetzt wird. Und 40-49+% der Älteren vermutlich auch. "Fremdregiert" ist kein Argument für ein niedrigeres Wahlalter, da geht es allein um die geistige Reife. Ein Wähler muss beurteilen, ob Politiker in der Vergangenheit ihren Job im Rahmen der Möglichkeiten gut gemacht haben und ob ihre Ankündigungen für die Zukunft richtig und ehrlich sind. Da "Ganz Deutschland lenken" eine komplexere Aufgabe ist, in der man weitaus mehr und schwerwiegendere Fehler leichter machen kann, als zum Beispiel bei "ein Auto lenken", "eine Schusswaffe tragen" oder "einen privaten Vertrag abschließen", würde ich mal ganz klar sagen:
Personen, denen man die letzten drei Punkte nicht alle zutraut, sind sicherlich kein hinreichend mündigen Wähler für Bundestagswahlen. Zumal die genannte Überwachungsfunktion die nötige geistige Reife eigentlich ab Beginn der vorangehenden Wahlperiode erfordert. Wenn 2025 darüber entschieden wird, ob die von der FDP erzwungene Corona-Nichtbekämpfung richtig oder falsch war, werden dann die heute 12-Jährigen eine angemessenes Urteil im Hinterkopf haben und bei ihrer Wahlentscheidung berücksichtigen?
Ich persönlich bin für ein Wahlrecht ab 21. Und BIS 71.
(Für ersteres war ich übrigens auch schon mit 16.. Die Übersicht, wie viel zerstörerischen Anteil die >>60-Jährigen auf die deutsche Politik kam, hat sich erst später gebildet.)