Neue Bundesregierung 2021 Diskussionsthread

  • Ersteller Ersteller -ElCritico-
  • Erstellt am Erstellt am
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
100 ist schnell genug.
Eingebundener Inhalt
An dieser Stelle findest du externe Inhalte von Youtube. Zum Schutz deiner persönlichen Daten werden externe Einbindungen erst angezeigt, wenn du dies durch Klick auf "Alle externen Inhalte laden" bestätigst: Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit werden personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt.
Für mehr Informationen besuche die Datenschutz-Seite.

Oder so schnell?
 
Die Sexualität von Frauen spielte doch bis vor 50 Jahren eh nie eine Rolle.

Ich seh schon, meine Argumentation enthielt ungefähr 20 Zeilen mehr Aufwand als angebracht waren :wall: .
Aber gut, Evolutionsbiologie war hier eh nicht Thema und meine Aussage wurde offensichtlich akzeptiert.


Das wird mit der Änderung von Art. 3 geschehen. Dort wird "sexuelle Identität" ergänzt.

Gleichberechtigung steht in Absatz 1 und umfasst schon heute alle Menschen, da gibt es nichts zu ergänzen. Und wie schon mal erwähnt: Seit Einführung der Ehe für alle mit entsprechenden Auswirkungen aufs Adoptionsrecht ist die Gleichberechtigung auch praktisch gegeben. Theoretisch gibt es zwar immer noch die sexuell diskrimnierende Wehrpflicht. Aber solange die ausgesetzt ist, spielt sie halt keine Rolle und daran wird sich wohl auch nichts mehr ändern.

Nur auf Länderebene gibt es stellenweise noch ein paar Punkte, wo nachgebessert werden müsste. Aber das ist eben kein Bundesthema. (In einigen Ländern darf z.B. kein Mann Gleichstellungsbeauftragter im ÖD werden.)


Im Bundesministerium für Ernährung - und Landwirtschaft hatte sich leider unter Führung von Julia Klöckner kaum was getan. Sie wollte sich dafür einsetzen das der Zuckergehalt in Lebensmitteln deutlich gesenkt wird. Und das weniger Palmöl in der Lebensmittelindustrie verwendet wird. Aber rausgekommen ist dabei nichts.

Klöckner wollte sich dafür einsetzen, dass Agrarkonzerne gut verdienen und das hat sie in jeder Sekunde ihrer Amtszeit in jeder nur erdenklichen Form getan. Von der Aushölung des Gewässerschutzes über die Aufhebung von Verboten hochschädlicher Pestizide und die Genehmigung von Tierquälerei bis hin zu direkter Werbung. Sehr konsequente Arbeit von der Union!


Ich frage mich warum die Grünen einen (nachträglichen) Mitgliederentscheid über den Koalitionsvertrag machen lassen?

Wie soll man denn einen Vorabentscheid über den Koalitionsvertrag machen :huh: ?

Könnte die Koalition dann doch noch platzen?

Könn(t)en sie, wenn die Parteiführung Mist gebaut hat. Klingt bislang aber nicht so.


Quelle: Laschet gratuliert Ampelparteien zu »Stil und Form«

Allerdings haben sich nicht alle Unionspolitiker so nett geäußert.

"Laschet gratuliert zu Stil"...
Das ist das Gleiche wie "Ray Charles gratuliert zu Farbentscheidung", "Beethoven gratuliert zu Klang" und "Scheuer gratuliert zu Unbestechlichkeit", oder?
:lol:


weil der Zweck den sie eigentlich im Konzept erfüllen sollten, Menschen mit Behinderung auf den ersten ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten / fit zu machen absolut nicht erfüllt wird.

Das ist eigentlich nicht ihr primärer Zweck. Für Personen mit Lernrückstand gibt es Ausbildung, Praktika und in extremen Fällen Sonderschulen. Behindertenwerkstätte richten sich an Leute, die aus körperlichen oder geistigen Gründen nie die Arbeitsleistung eines gesunden Menschen erbringen können. Zu einem erheblichen Teil sogar an Leute, die ohne Assistenz überhaupt keiner Tätigkeit nachgehen könnten. Daran kann man auch nichts ändern, man kann die Leute nur mit Assistenz eine Tätigkeit ausüben lassen, oder zu Hause sitzen lassen. Letzteres ist unpopulär und ersteres bedeutet halt, dass von der im Endeffekt erbrachten (meist weit unterdurchschnittlichen) Arbeitsleistung auch noch ein gewisser Teil des Lohns einer pädagogischen/therapeuthischen Fachkraft bezahlt werden muss. Entsprechend wenig bleibt für die Behinderten.
Den nur leicht eingeschränkten versucht man natürlich parallel Stellen in der freien Wirtschaft zu vermitteln, wo genauso auf sie Rücksicht genommen wird. Aber davon gibt es nicht so viele. Willkommen in der Leistungsgesellschaft - jetzt wieder mit FDP-Regierung!


Es geht nicht um die Hautfarbe,

Wenn einer ständig von "weiß" faselt wohl offensichtlich doch.
(Oder er ist nicht in der Lage, sich auf Deutsch so auszudrücken, dass ihn die Allgemeinheit verstehen würde.)


Gestern Abend war u.a. Robert Habeck bei Maybrit Illner zu Gast.
Irgendwie mag ich ihn aber finde seine Rhetorik immer etwas merkwürdig. Er kommt nicht so klar auf den Punkt.
Wahrscheinlich versucht er auf die Komplexität der Realität komplex zu antworten ( und dem gerecht zu werden), aber gerade als Politiker sollte man doch die Fakten klar benennen. Eine einfache und klare Sprache finden und sich auf das Wesentliche konzentrieren.

Wenn du einfache ""Antworten"" zu komplexen Problemen haben willst, dann musst du AFD-Politiker fragen. Die lösen alles in 1-3 Worten. Selbst Klimawandel ("erfunden"), globale Migration ("alle abschieben"), Eurokrise ("DM einführen") und politikmüde Bürger ("System muss weg").

Manchmal lohnt es sich aber, seinem Hirn etwas mehr Komplexität zuzutrauen... (Wie selbst diverse Fragen in diesem Thread beweisen.)


Ein Gefühl fürs Publikum hat Habeck allerdings nicht, da hast du recht. Manchmal wäre es besser zu antworten "das würde hier den Rahmen sprengen, aber die Richtung ist ...". Manchmal reicht seine Wahrnehmung halt nicht über die eigene Strahlkraft hinaus.


Was mich aber wundert ist der Fakt, dass die Grünen das Tempolimit so schnell aufgegeben haben.
Ich glaube, Tritin hatte beim Lanz mal gesagt, dass die FDP darauf bestand, dass es nicht kommt.
Trotzdem -- Tempolimit kostet nichts und es gibt genug Studien, die belegen, dass das mehr Sicherheit und weniger CO2 bringt.

Da gibt es eigentlich ziemlich wenig Studien zu. Zur CO2-Einsparung wird fast immer eine Zusammenfassung des Bundesamtes zitiert (weil sowas nunmal Politikgrundlage ist), die aber unter dem massiven methodischen Mangel krankt, dass nur eine kleine Zahl punktueller Verkehrsflussmessungen als Grundlage für die Ist-Geschwindigkeit genommen wurde. Untersuchungen, die stattdessen Daten tatsächlicher Fahrprofile in großer Zahl auswerten, kommen dagegen zu dem Schluss, dass auf 99% der nicht limitierten deutschen Autobahnen schon heute die Mehrheit unter 140 km/h fährt. Wenn man mal zusammenrechnet, wie wenige Leute auf wie wenigen der gefahrenen Kilometer überhaupt von "Tempo 130" betroffen wären, dann kann man vielleicht 1-2 Promill der gesamten CO2-Emissionen des Straßenverkehrs einsparen.
Und bei Unfällen ist die Quote noch niedriger. Denn Autobahnen sind schon heute die mit Abstand sichersten Straßen (Landstraßen die unsichersten) und zitiert werden bei solchen Hochrechnungen eigentlich immer nur Zahlen zu "Unfällen mit unangepasster Geschwindigkeit". Das heißt: Zu schnell bei Nebel, zu schnell bei Glätte, zu schnell bei Regen und vor allem zu schnell bei bereits bestehenden Tempolimits. Der Großteil dieser auch durch die Geschwindigkeit bedingten Unfälle findet sowieso schon bei unter 130 km/h statt.

Aus sachlicher Sicht war das Tempolimit also ein simples Bauernopfer. Und umgekehrt ist es populistisch ziemlich stark, hätte bei der FDP also eigentlich gegen einige wichtige Dinge eingetauscht werden können.
Dass die Grünen aber auch wirkungsvolle CO2-Abgaben, Abschaffung der Subventionen für Verbrenner, Abschaffung der Subventionen für Flugverkehr, Abschaffung der Subventionen für Energieintensive Industrie, sämtliche Lenkungswirkungen für einen beschleunigten Kohleausstieg, Ausbaupflichten für erneuerbare und noch einiges mehr geopfert haben, das ist schon ziemlich starker Tobak. Stattdessen haben sie ein Klimaziel in den Koalitionsvertrag geschrieben, dass mit den angedachten Maßnahmen absolut unmöglich ist - Pyhrrussieg aller erster Ordnung. Man ist die Partei, die "Kurs auf 1,5 K" gesetzt hat, aber dass man keinen einzigen Schritt in die Richtung macht, kommt ja erst fünf Jahre nach Ende der Legislaturperiode raus und dann kann man die Schuld sonstwohin schieben.
Gibt es nicht sowieso fast überall auf den deutschen Autobahnen zumindest stellenweise Tempolimits?
Wo kann man denn noch mit 200 km/h über längere Zeit durchbrettern?
Ich weiß das nicht... bin schon lange nicht mehr Autobahn gefahren.

Tatsächlich sind wohl nur 30% dauerhaft limitiert. Mit Verkehrsbeeinflussungslagen und Baustellen dann vielleicht 35-40%. Aber das ist halt die Betrachtung nach Kilometern Straße, die in der Landschaft rumstehen - undzwar meistens am Arsch der Welt. Wenn ein CSU-Bundesminister in Bayern wieder mit Bundesmitteln eine Autobahn bauen lässt, wo in Schleswig-Holstein eine zweispurige Landstraße aus Landesmitteln stehen würde, dann kannst du darauf wetten, dass diese fast leere Autobahn unbegrenzt sein wird. Genauso sind einige der "Aufschung Ost"-Trassen unbegrenzt, wo ebenfalls kaum jemand fährt. Aber da, wo viel Verkehr ist und somit auf sicherlich >66% der gefahrenen Kilometer stehen überall längst Schilder. Und man kann von Glück sagen, wenn es 130er sind und nicht 100er oder 80er.

Wahrscheinlich würde eine Einführung von "flächendecken Tempo 130" (also auch da, wo bislang ein niedrigeres Limit gilt) die Durchschnittgeschwindigkeit sogar deutlich ansteigen lassen.
 
Wenn du einfache ""Antworten"" zu komplexen Problemen haben willst, dann musst du AFD-Politiker fragen. Die lösen alles in 1-3 Worten. Selbst Klimawandel ("erfunden"), globale Migration ("alle abschieben"), Eurokrise ("DM einführen") und politikmüde Bürger ("System muss weg").
Ich meine keine populistischen Parolen.
Manchmal lohnt es sich aber, seinem Hirn etwas mehr Komplexität zuzutrauen... (Wie selbst diverse Fragen in diesem Thread beweisen.)
Wenn man liest ist das etwas anderes. Es geht auch um allgemeinverständliche Sprache und nicht um Fachgespräche welche vertieft werden. Die meisten Zuschauer wollen es einfach und klar.
Ein Gefühl fürs Publikum hat Habeck allerdings nicht, da hast du recht. Manchmal wäre es besser zu antworten "das würde hier den Rahmen sprengen, aber die Richtung ist ...". Manchmal reicht seine Wahrnehmung halt nicht über die eigene Strahlkraft hinaus.
Ja, er sollte sich kürzer fassen und auf das Wesentliche beschränken. Das klappt ja bei anderen Politikern auch (nicht von der AfD).
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit dem ICE gehen auch 300 km/h. ;)

Gleichberechtigung steht in Absatz 1 und umfasst schon heute alle Menschen, da gibt es nichts zu ergänzen. Und wie schon mal erwähnt: Seit Einführung der Ehe für alle mit entsprechenden Auswirkungen aufs Adoptionsrecht ist die Gleichberechtigung auch praktisch gegeben. Theoretisch gibt es zwar immer noch die sexuell diskrimnierende Wehrpflicht. Aber solange die ausgesetzt ist, spielt sie halt keine Rolle und daran wird sich wohl auch nichts mehr ändern.

Nur auf Länderebene gibt es stellenweise noch ein paar Punkte, wo nachgebessert werden müsste. Aber das ist eben kein Bundesthema. (In einigen Ländern darf z.B. kein Mann Gleichstellungsbeauftragter im ÖD werden.)

Woran man sieht, dass du es überhaupt nicht verstanden hast! Es geht um den Diskriminierungsschutz in Art. 3 Abs. 3 GG.


Einfachgesetzliche Regelungen reichen nicht aus, denn diese lassen sich von faschistischen Regierungen einfach ändern, siehe Polen, Ungarn oder Russland.

Zur Erinnerung, die Verfassung soll vor allem dann einen Schutz der Grundrechte gewährleisten, wenn diese von der Regierung mit Füßen getreten werden.

Ich jedenfalls würde nicht drauf wetten, dass zur Bundestagswahl 33 - also in 12 Jahren - nicht doch die rechtsextreme NSAfD die Macht ergreift. In Sachsen und Thüringen eventuell schon bei der nächsten Landtagswahl.

Aus der Presseerklärung von GFA zum Koalitionsvertrag:
Aufbauend auf einhelligen Stellungnahmen der renommierten Rechtsexpertinnen Prof. Dr. Ulrike Lembke (Richterin am Verfassungsgericht Berlin), Prof. Dr. Anna Katharina Mangold (LL.M. [Cambridge] Chair of European Law) und Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch (Mitglied des Bundesgerichtshofs) , fordert die Initiative GFA eine Ergänzung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz sowohl um das Merkmal „sexuelle Identität“ als auch um das Merkmal „geschlechtliche Identität“. [2]

[2]:
Alle drei Rechtsexpertinnen betonen, dass das in Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz bereits bestehende Merkmal „Geschlecht“ genauso wenig wie die Ergänzung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz lediglich um „sexuelle Identität“ ausreicht, um die vielfältigen geschlechtlichen Identitäten durch das Grundgesetz verlässlich zu schützen. Eine Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags kommt zu einer vergleichbaren Einschätzung.


 
Zuletzt bearbeitet:
und das letzte Drittel ist hirntod und schleicht mit 100 Km/h auf dem Mittelstreifen :motz:
Kelvin mal Meter durch die Zeit in Stunden?:P

Das ist eine Differenzgeschwindigkeit von 20km/h zu dem was idR rechts fährt, vollkommen in Ordnung solange man am überholen ist.
Die Richtgeschwindigkeit von 130 ist mir sogar zu langsam...
Dann fahr Bahn :D
Das mit dem Tempolimit geht manchmal schneller als man denkt, frag mal die Niederländer. Da haben die
Gerichte im Endeffekt für gesorgt.
 
Wenn der Sprit teurer wird
Du darfst gerne mal rechnen wo der sweetpot liegt für Ziele von Hamburg aus, bspw.: Bremen, Hannover, Wolfsburg, Kiel, Flensburg, Berlin, etc.
Aber vergiss dabei bitte, neben den Kosten pro Kilometer, auch nicht die Reisezeit. Und da meine ich von A nach B, nicht nur von Hauptbahnhof nach Hauptbahnhof, sondern die gesamte Reisezeit ;)
 
Eingebundener Inhalt
An dieser Stelle findest du externe Inhalte von Youtube. Zum Schutz deiner persönlichen Daten werden externe Einbindungen erst angezeigt, wenn du dies durch Klick auf "Alle externen Inhalte laden" bestätigst: Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit werden personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt.
Für mehr Informationen besuche die Datenschutz-Seite.

Oder so schnell?
In der Stadt optimal.
 
Du darfst gerne mal rechnen wo der sweetpot liegt für Ziele von Hamburg aus, bspw.: Bremen, Hannover, Wolfsburg, Kiel, Flensburg, Berlin, etc.
Aber vergiss dabei bitte, neben den Kosten pro Kilometer, auch nicht die Reisezeit. Und da meine ich von A nach B, nicht nur von Hauptbahnhof nach Hauptbahnhof, sondern die gesamte Reisezeit ;)

Das sind doch alles größere Städte, die sich mit der Bahn direkt erreichen lassen sollten.
 
Das sind doch alles größere Städte, die sich mit der Bahn direkt erreichen lassen sollten.
Städte sind groß. Zugverbindungen dagegen zwischen großen Städten gehen meist von Hauptbahnhof zu Hauptbahnhof. Da hast du zwei Probleme: wie kommst du zum Startbahnhof und wie kommst du vom Zielbahnhof zum eigenen Ziel. Von einem Ende Hamburgs zum anderen bist du gut 1-1,5h unterwegs (ÖPNV oder Auto).
Sprich: die eigentliche Verbindung zwischen den Städten mit der Bahn ist das absolut kleinste Problem.
 
Wenn der Sprit teurer wird, geht zumindest letzteres bald nicht mehr als Ausrede.
Für den Diesel soll die Steuer-Subvention wegfallen.
Da muss der Preis aber noch gehörig steigen. Bahnfahren ist, wenn man nicht gerade ein Sparpreis abgreift (was zugegeben zur Zeit wegen Corona sehr einfach ist), ansonsten sauteuer. Alleine für den Preis Hamburg-München fahre ich mit dem Auto zweimal die Strecke. Und das als Einzelperson. Bei mehreren Personen wird es noch düsterer für die Bahn. Mit 4 Personen würde man also achtmal die Strecke mit dem Auto fahren können.
In der Stadt bist du aber mit dem ÖPNV mindestens genauso schnell wie mit dem Auto unterwegs.
Nein, das stimmt nicht. Es gibt natürlich Fälle wo das zutrifft, aber eben meist nicht. Das liegt nunmal daran, dass ein ÖPNV-Netz eben nicht so aufgbaut sein kann, dass es eine so effiziente Verbindung bereitstellt wie das Straßennetz mit dem Auto hergibt.
Wahrscheinlich würde eine Einführung von "flächendecken Tempo 130" (also auch da, wo bislang ein niedrigeres Limit gilt) die Durchschnittgeschwindigkeit sogar deutlich ansteigen lassen.
Die niedrigeren Limits belieben natürlich. Von daher steigt da gar nix an.
Staus entstehen in nahezu allen Fällen durch Unfälle und Baustellen, das ändert ein Tempolimit auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Stadt bist du aber mit dem ÖPNV mindestens genauso schnell wie mit dem Auto unterwegs.
Kommt auf die Stadt und deren ÖPNV an und dann natürlich Start und Zielpunkt.
Ein konkretes Beispiel laut Google Maps
Auto:
1638018383878.png

Bahn:
1638018428722.png

Halbe Stunde unterschied und so ein ICE Ticket ist ja auch nicht wirklich günstig ;)
Um aber mal den Bogen zum eigentlichen Thema zurück zu schlagen:

Falls unsere neue Regierung die Menschen weg vom Auto, hin zur Bahn bringen will, dann muss da mehr passieren als stumpfes "Autofahren teurer machen".
 
Woran man sieht, dass du es überhaupt nicht verstanden hast! Es geht um den Diskriminierungsschutz in Art. 3 Abs. 3 GG.

Nein. Daran siehst man, dass du (wie so viele die in deinem Stil argumentieren) nicht kapierst, wo überhaupt der Unterschied zwischen rechtlicher Gleichstellung aka "Gleichberechtigung" liegt und der Verhinderung von Ungleichbehandlung im Alltag alias Diskriminierungsschutz. Erstere steht in Absatz 1, wird aber ständig mit letzterem aus Absatz 3 verwechselt. Dabei handelt es sich um komplett verschiedene Dinge. Mangelnde Gleichberechtigung wäre, wenn sie nicht längst abgeschafft wäre, ein Vorwurf an die REGIERUNG, sie hätte sexistische/rassistische/...istische Gesetze erlassen. Diskriminierung im Alltag ist ein Problem, bei dem die BÜRGER endlich aufhören müssen, Arschlöcher zu sein.


Wenn der Sprit teurer wird, geht zumindest letzteres bald nicht mehr als Ausrede.
Für den Diesel soll die Steuer-Subvention wegfallen.

"bald" ist relativ. Wenn man die Gesamtkosten eines Autos rechnet, sind die Bahnpreise tatsächlich okay. Aber sehr viele Menschen können nicht 100% ihrer Mobilität ohne Auto bestreiten und wenn die Karre dann sowieso schon da steht und nur der Sprit bezahlt werden muss, sieht es für die Bahn ziemlich schlecht aus.

Für mich müsste der Spritpreis morgen auf 3,80 € klettern, ehe sich eine Fahrt alleine mit der Bahn zum Regelpreis lohnt. Nehme ich zwei Personen im Auto mit, bin ich entsprechend bei über 7 Euro. Berücksichtige ist, dass mein Auto wenigstens den Komfort der ersten Klasse bietet (hinsichtlich Ruhe vermutlich sogar mehr und das vor allem auf der ganzen Strecke, während bei der Bahn noch Nahverkehrsanteile dabei sind), wären selbst 12 € pro Liter Benzin immer noch billiger, als der Regeltarif für zwei Bahntickets.

Nur die Sparpreise sind im Moment natürich konkurrenzlos niedrig. Aber eben wegen Corona nehme ich im Moment selber aus Prinzip nicht die Bahn. Früher kosteten mich Sparpreise bei Buchung 1-2 Wochen im Voraus trotz Ausnutzunng der Randzeiten (Ankunft meist erst nach 22:00) meist 10-20% mehr als mit dem Auto. Heute wäre es dann vielleicht ±0, solange nur eine Person mitfährt und zweite Klasse reicht. Aber das sind schon wieder zwei Bedingungen für "keinen Vorteil" - ehe Leute aus Preisgründen Bahn fahren, muss sich also noch sehr viel zu tun.

Zumal ich quasi ein Best-Case für die Bahn bin: Wohnort bewusst ÖPV-günstig gewählt, Verwandtschaft lebt größtenteils zufällig ÖPV-günstig, alle häufiger gefahrenen innerstädtischen Routen verlaufen parallel zu ICE-Trassen ohne Umsteigeknoten dazwischen und zum Teil sind es sogar Sprinterstrecken. Für mich lohnt sich Bahnfahren schon, wenn es für 90% der Bundesbürger noch unattraktiv ist, aber trotzdem hätte ich ohne persönlichem Öko-Anspruch und zum Regelpreis vermutlich noch nie einen Zug von innen gesehen, seitdem ich einen Führerschein habe.


In der Stadt bist du aber mit dem ÖPNV mindestens genauso schnell wie mit dem Auto unterwegs.

INNERHALB einer Stadt gilt das oft. (Und mit dem Fahrrad nicht selten noch schneller.) Aber wenn wir von der DB sprechen, dann ist die Route ja meist zwischen Städten und da ist dann Auto dann oft schneller, weil man um die Stadt herum und gezielt in den gewünschten Stadtteil reinfährt, ohne all zu viel innerhalb der Stadt zu fahren. Wenn das Auto noch einen Vorteil bei der Fahrstrecke hat (feineres Netz und immer direkte Route) und ggf. sogar bei der Durchschnittsgeschwindigkeit (Verbindung mit niedrigem oder keinem ICE-Anteil), kann es sogar bei Innenstadt - Innenstadt gewinnen; Randlage-Randlage ist es teilsweise selbst auf Sprinterstrecken schneller. Auch hier muss sich noch SEHR viel tun.
 
Je nach Strecke, dauert das aber länger und/oder ist teurer :ka:
Alleine für den Preis Hamburg-München fahre ich mit dem Auto zweimal die Strecke. Und das als Einzelperson.
Sorry das ist Bullshit
Der ADAC gibt selbst für einen einfachen VW Golf der fünften Generation Kilometerkosten von etwa 25ct an. (Bei der Pendlerpauschale werden ja sogar 30ct pauschal abgenommen)
Kürzeste Route mit Autobahn laut Google Maps: 777km
Also 777*0,25€=194,25€ für eine Strecke
Zeitvorteil für die Bahn etwa 1,5h, Preisvorteil bei Einzelperson und Flexpreis etwa 45€

Aber hey du hast dein Auto geschenkt bekommen, zahlst keine Steuern, der Werkstatt und dem TÜV reicht ein warmer Händedruck, die Kinder vom Nachbarn reinigen das Auto gratis und nur die Tankstelle schenkt dir das Benzin nicht.
 
Mangelnde Gleichberechtigung wäre, wenn sie nicht längst abgeschafft wäre, ein Vorwurf an die REGIERUNG, sie hätte sexistische/rassistische/...istische Gesetze erlassen.

Das ist beim TSG oder §219a StGB (indirekt durch mangelnde Informationen) doch genau der Fall. Oder mal an den alten §175 StGB gedacht.

Außerdem steht in Art. 3 Abs. 1 nur "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Das heißt nicht, dass die Gesetze für alle Menschen gleich sind, sondern dass bei Anwendung eines Gesetzes alle Menschen dann gleich behandelt werden müssen.

https://www.bpb.de/izpb/254385/gleichheit-vor-dem-gesetz schrieb:
Art. 3 Abs. 1 GG beinhaltet eine der wichtigsten, aber auch schwierigsten Regelungen im Grundrechtsbereich. Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet, Gleiches ungleich zu behandeln. Ebenso darf Ungleiches nicht gleich behandelt werden. Kurz gefasst könnte man sagen: Gleiches Recht für alle.

Wenn es heißt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, liegt die Formulierung nahe, dass der Gleichheitssatz in erster Linie die Verwaltung und die Rechtsprechung verpflichtet, da das Verhältnis dieser Gewalten zu den Bürgerinnen und Bürgern gerade durch die Anwendung von Gesetzen geprägt ist. Auch darf der Gesetzgeber nicht gegen den Gleichheitssatz verstoßen, insoweit ist der Wortlaut etwas missverständlich.

Der Gleichheitssatz kommt nicht nur in Art. 3 Abs. 1 GG zum Ausdruck, an anderer Stelle im Grundgesetz sind ebenfalls (speziellere) Gleichheitsgrundrechte geregelt:
  • Art. 3 Abs. 2 GG regelt die Gleichbehandlung von Männern und Frauen.
  • Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verbietet eine Ungleichbehandlung aufgrund verschiedener Kriterien (Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöse/politische Anschauung).
  • Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verbietet eine Ungleichbehandlung von Behinderten.

Bei Art. 3 Abs. 2 GG fallen auch Inter* und Nichtbinäre Menschen raus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist beim TSG oder §219a StGB (indirekt durch mangelnde Informationen) doch genau der Fall. Oder mal an den alten §175 StGB gedacht.

Das TSG betrifft alle, die ihr Geschlecht ändern wollen, in gleichem Maße. Ungeachtet Hautfarbe, Sprache, bisherigem Geschlecht, Religion, etc.. Da liegt keine Ungleichberechtigung vor. Genauso behandelt der 219a alle Ärzte, Ärztinnen, Ärztenden und Ärtz* gleich. Das es Gesetze gibt, die für Menschen in bestimmten Situationen scheiße sind, stimmt sicherlich, aber "Gleichberechtigung" liegt solange vor, wie diese Gesetze für alle Menschen gleichermaßen gelten. Das Menschen mit Anliegen A von Gesetz A eher als Gesetz B betroffen sind, liegt halt in der Natur der Sache - es ist auch keine "Ungleichberechtigung", wenn die Radfahrer nicht von den gesetzlichen Regelungen für KFZ-Halter betroffen sind. Genausowenig ist "ungerecht", dass Frauen häufiger als Männer schwanger werden und deswegen häufiger von Schwangerschafts-bezogenen Gesetzen betroffen sind, sondern es liegt einfach in der Natur der Sache.

Außerdem steht in Art. 3 Abs. 1 nur "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Das heißt nicht, dass die Gesetze für alle Menschen gleich sind, sondern dass bei Anwendung eines Gesetzes alle Menschen dann gleich behandelt werden müssen.

Äh - nein? Wortwörtlich steht in dem von dir zitierten Teil genau das Gegenteil dessen, was du behauptest und zur Unterstreichung wird sogar ausdrücklich noch die Einzahl gebraucht, weil es nur ein Gesetzeswerk gibt, dass für alle genau gleich gilt und nicht etwa getrennte Gesetze z.B. für Arier und Juden-

Bei Art. 3 Abs. 2 GG fallen auch Inter* und Nichtbinäre Menschen raus.

Das stimmt. In Bezug auf die Gleichberechtigung wird aber im Prinzip nur Abs.1 bestätigt, sodass man den Teil eigentlich sogar streichen könnte und das rechtlich gleiche Ergebnis hätte. Ich glaube das wurde auch nur aus politischen Gründen da reingeschrieben. (genauso wie Art.2 Abs.2 überflüssig ist, solange in Art.1 Abs.2 bereichts die Menschenrechte drinstehen)
Wichtig an Art.3 Abs. 2 ist die Selbstverpflichtung, "bestehende Nachteile" zu beseitigen. Da fallen Nicht-Männer und Nicht-Frauen tatsächlich formell raus, allerdings ist das dann schon wieder Gleichstellung und nicht mehr Gleichberechtigung.
Und ehrlich gesagt in der Praxis eines der wohl meistmissachtesten Gesetze überhaupt, denn Gleichstellung bedeutet in Deutschland fast immer nur die Schaffung zusätzlicher Diskrimminierung oder, seltener, Förderungen, die bestehende Nachteile kompensieren sollen. Aber die Ursachen/bestehende Nachteile werden fast nie bekämpft. Wenn sich z.B. Führungskräfte gegenseitig gemäß ihrer Burschenschaftszugehörigkeit rekrutieren, die satzungsgemäß alle Männer sind, dann führen wir eine Frauen- und in Zukunft vielleicht auch noch eine TI*-Quote ein, die dafür sorgt, dass bei jeder zweiten und dritten Einstellung irgendwer anders bevorzugt eingestellt wird. Aber weder verbieten wir geschlechtsspezifische Burschenschaften und schon gar nicht sorgen wir dafür, dass die Jobs transparent und fair vergeben werden.
 
Das Menschen mit Anliegen A von Gesetz A eher als Gesetz B betroffen sind, liegt halt in der Natur der Sache - es ist auch keine "Ungleichberechtigung", wenn die Radfahrer nicht von den gesetzlichen Regelungen für KFZ-Halter betroffen sind. Genausowenig ist "ungerecht", dass Frauen häufiger als Männer schwanger werden und deswegen häufiger von Schwangerschafts-bezogenen Gesetzen betroffen sind, sondern es liegt einfach in der Natur der Sache.

Das sind dann aber sachliche Gründe.

Wird zwischen Personengruppen unterschieden (Beispiel: Arbeiter oder Angestellte; Ausländer oder Deutsche), gilt grundsätzlich ein strenger Prüfungsmaßstab. Die Ungleichbehandlung muss durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein, wobei dieser Rechtfertigungsgrund in einem angemessenen Verhältnis zu der Ungleichbehandlung stehen muss. Je schwerer die Ungleichbehandlung wiegt, desto gewichtiger müssen die Gründe sein, die dafür angeführt werden.

Von vornherein verboten ist allerdings eine Anknüpfung der Ungleichbehandlung an die in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG genannten Merkmale (Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöse/politische Anschauung). Differenzierungen, die an diese Merkmale anknüpfen, sind in keinem Fall zu rechtfertigen. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG wurde erst im Zuge einer Verfassungsreform im Jahre 1994 eingefügt und erweitert den Kreis der speziellen Diskriminierungsverbote: Die Vorschrift verbietet die Benachteiligung von Behinderten.

Und genau das soll nun erweitert werden.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück