Du bist sogar noch zu unfähig zu verstehen was du verlinkst. Das sind keine rechtlich zulässigen Zitate, da keine Auseinandersetzung mit dem Inhalt stattfindet und es sind auch nicht nur 1 oder 2 Sätze wenn du mal zählst.
Urheberrechtsverletzung Punkt aus Ende
Das ist und bleibt falsch. Deine Bewertung, dies seien rechtlich nicht zulässige Zitate ist bislang nur deine Meinung. Du konntest bislang nichts vorweisen um deine Behauptung zu untermauern - außer Beiträge die auf einer veralteten Version des Urheberrechts basieren. Du kannst es so oft wiederholen wie du willst.
Hättest du deinen Link ansatzweise gelesen wüsstest du, dass das einfach eine falsche Behauptung ist.
Das was DKK postet, der Text ist auf dem Server hier gespeichert. Wenn ich was bei Twitter poste, nur den Link, dann werden Vorschaubild und Vorschautext
direkt von der Quelle geladen.
Und?
Entsteht dadurch dem Urheber ein Schaden sodass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt?
Und siehst du irgendwo panisch mods hinter DKK aufräumen? Siehst du in den Forenregeln das Verbot andere Websiten hier zu zitieren? [SpoilerAlert, Punkt 3.2 sieht die Nennung der Quelle vor, was DKK tut...] Siehst du PCGH zittern ob der Flut der Abmahnemails die deiner MEinung nach jederzeit einschlagen könnten?
Nein? Komisch, könnte das daran liegen dass du einfach nur unbelegbaren Blödsinn erzählst? Hmm, man wirds wohl nicht herrausfinden.
Und solange du mich nicht in die Sparanus Ecke packst dürfte jede Schublade ein Kompliment für mich sein.
Oh und nur so, um zu zeigen was für ein Dampfplauderer du bist:
Die Zeit sagt das schon seit 2013 - kannst ja mal Anfragen ob sie das geändert haben:
Bitte zitieren Sie uns gerne - ZEITansage
"Wie auch in der Vergangenheit können Sie in beliebigen Online-Veröffentlichungen kurze Auszüge unserer redaktionellen Texte ohne ausdrückliche Genehmigung wiedergeben, wenn Sie uns als Quelle nennen und direkt zum Originaltext verlinken."
Was sagen die AGBs?
Nutzungs- und Geschaeftsbedingungen | ZEIT ONLINE
Eine Verlinkung oder Zitierung ist ohne Genehmigung zulässig, soweit dies in den Grenzen Zitatrechts nach § 51 UrhG erfolgt.
Verstößt das was DKK tut gegen §51?
§ 51 UrhG - Einzelnorm
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
Ergo, Nein.
Oh und willst du noch nen KO Kinnhaken?
Ok, gerne.
Posten, teilen, liken vs. Urheberrecht: Was ist erlaubt?
Das Teilen von Inhalten im Internet und insbesondere in den sozialen Netzwerken ist eine viel und gern genutzte Funktion. Während bei Facebook oder Instagram „geteilt“ wird, wird auf Twitter beispielsweise „retweeted“. Bedeutet: Die Benutzer von sozialen Medien können damit ihren Kontakten einen Beitrag empfehlen.
Das ist grds. zulässig, wenn es sich um eigene Inhalte handelt und sofern der Urheber auf seiner eigenen Website eine sog. „Share-Funktion“ vorhält. Denn damit wird ein Einverständnis hergeleitet.
Zeit.de, Tagesschau.de, komisch, haben alle Share Funktionen, sogar per Email. Schon komisch das.
Die wollen das man diese Inhalte teilt. Damit nochmehr Leute da draufklicken und den Beitrag lesen... Verrückte Welt.
Willst du jetzt immer noch auf dem Blödsinn rumreiten?
Du kannst gerne die hier geposteten Nachrichtenagenturen anschreiben und dort anfragen und jederzeit kannst du DKKs Posts bei den Mods melden.
Und sehen was dabei rauskommt.