Mahoy
Volt-Modder(in)
AW: Überwachungspaket nach Anschlag von Halle: Innenminister empfehlen verschärftes Gesetz
VPNs und Proxys sind global, die Verpflichtung zur Speicherung von IPs nicht.
Anhand der IP lässt sich auch bestenfalls der Anschluss identifizieren, jedoch nicht die Person.
Und wir wollen bitte nicht zur Störerhaftung des Anschlussinhabers zurück. Das wäre nicht nur ein digitaler Rückschritt, sondern auch gar nicht zweckdienlich, denn es geht ja nicht darum, einfach nur irgend jemanden auf dem Kommunikationsweg haftbar zu machen, sondern Hetze zu unterbinden und Attentäter/Amokläufer zu stoppen. Und dafür muss man die natürliche Person identifizieren können.
Dies wiederum in einer Form, dass die Identifikation nicht beliebig durch Hinz und Kunz erfolgen kann, sondern anlassbezogen, eindeutig, schnell, sicher und rechtsstaatlich einwandfrei.
Das ist über Nutzername->IP->Nutzer doch gegeben. Das Problem sind nur die kurzen Speicherzeiten der IP.
VPNs und Proxys sind global, die Verpflichtung zur Speicherung von IPs nicht.
Anhand der IP lässt sich auch bestenfalls der Anschluss identifizieren, jedoch nicht die Person.
Und wir wollen bitte nicht zur Störerhaftung des Anschlussinhabers zurück. Das wäre nicht nur ein digitaler Rückschritt, sondern auch gar nicht zweckdienlich, denn es geht ja nicht darum, einfach nur irgend jemanden auf dem Kommunikationsweg haftbar zu machen, sondern Hetze zu unterbinden und Attentäter/Amokläufer zu stoppen. Und dafür muss man die natürliche Person identifizieren können.
Dies wiederum in einer Form, dass die Identifikation nicht beliebig durch Hinz und Kunz erfolgen kann, sondern anlassbezogen, eindeutig, schnell, sicher und rechtsstaatlich einwandfrei.