Angenommen der Hoster hätte tatsächlich ausufernde Logs darüber welcher Account wann welche Daten geladen hat (was ich wie gesagt stark anzweifle weils keinen grund gäbe sowas zu haben) UND der User wäre leicht auffindbar über seine Zahlungen.
Reicht das alleine für eine "Verurteilung" aus? Nur die Basis Serverlogs? Ist es nicht so, dass man zweifelsfrei nachweisen muss User A hat über IP xyz zum Zeitpunkt T die illegale Datei D geladen?
Weil letzteres dürfte auch ohne VPN bei der aktuellen Speicherungssituation nahezu unmöglich sein. Mein ISP behauptet beispielsweise er speichere die IPs ganze 48 Stunden lang. So schnell ist keine Behörde selbst wenn sies wollten.
Da müsste man theoretisch ja hingehen und bei Leuten die über ihre Zahldaten identifiziert sind UND in Serverlogs stehen haben zig GB runtergeladen Hausdurchsuchungen anordnen um nachzuweisen dass die Daten tatsächlich da sind. Und das halte ich trotz der sicherlich gegebenen theoretsichen Möglichkeit doch für äußerst unwahrscheinlich (für reine Downloader) einfach wegen der Verhältnismäßigkeit (schätze sowas gibts höchstens bei den Uploadern) - ich mag mich da aber irren, vielleicht gibts Juristen die das anders sehen.
Es gibt zwar (österreichische) Urteile, in denen mit einem privaten, eigentlich nur einer Person zugänglichen Account begangene Straftaten straflos blieben, aber die Regel ist das nicht. Wenn "jemand" mit deinem geschützten Zugang illegale Down- oder Uploads getätigt hat, wird davon ausgegangen, dass du dieser jemand warst. Ähnlich wie Drogenbestellungen an deiner Adresse mit deiner Kreditkartennummer auf dich zurück geführt werden, obwohl ja jeder Shopbesitzer, bei dem du schon einmal bestellt hast, auch diese Informationen vorliegen hat und man erstmal nachweisen müsste, dass du sie auch diesmal selbst eingegeben hast.
Ich habe seit geschätzten 10 Jahren einen Share-Online Account gehabt (und davor Rapidshare^^). Dieser diente mir dazu, Musik und Videos und Notenmaterial das wir mit unserer Band produziert haben unter den Bandmitgliedern zu teilen (also tatsächlich eine 100% legale Nutzung da ich Rechteinhaber aller Werke war, sprich selbst produzierte Musik und selbst geschriebene Noten). Seit ein, zwei Jahren hätte ich ihn nicht mehr gebrauicht weil die freie Dropbox-Version für unsere Zwecke mittlerweile ausreichend ist. Dass ich den SO-Account dennoch noch hatte lag daran, dass meine Frau ihn genutzt hat um Mitschnitte japanischer TV-Shows zu sehen die es nunmal sonst nirgends gibt bzw. man NHK hier nicht empfangen kann (meines Wissens nach). Und diese Dinge waren nie irgendwie passwortgeschützt oder sonstwas - da hatte einfach irgendn Japaner den TV-Recoder angeschmissen und den Mitschnitt hochgeladen. Ob das tatsächlich hart illegal war weiß ich ehrlich gesagt gar nicht, ich gehe aber einfach davon aus, dass Mitschnitte des normalen japanischen Free-TV da unkritisch sind (waren).
Also um deine Frage direkt zu beantworten: Nein, ich bin kein böser Raubmordkopierer/Filmeverteiler oder sonstwas. Wir ham Prime und netflix.
Wenn NHK dieses Shows nicht 100 Prozent in house produziert und global freigibt, sondern nur für die Ausstrahlung einkauft (in Deutschland bei geschätzt 101 Prozent der Sendungen der Fall), dann solltest du dir jetzt Punkte gemäß Absatz 4.5 der Forenregeln geben.
Selbst wenn ein Fernsehsender die freie Aufzeichnung erlaubt (habt ihr das geprüft?) kann er das nur innerhalb des von ihm gekauften Lizenzrahmens machen. Bewegtbildlizenzen werden aber eigentlich immer landesweise gehandelt und wenn NHK nicht in Europa sendet, werden sie keine Lizenz für die Verbreitung in Deutschland erworben haben. Das übertragene Material hier zu Lande zugänglich zu machen stellt dann eine illegale Verbreitung dar, auch wenn jeder in Japan es umsonst sehen konnte.
Ein klassisches inner-EU-Beispiel (noch
) war längere Zeit das britische Top Gear: BBC World hat es irgendwann nicht mehr gesendet, BBC4 war hier nie zu empfangen und der online-Stream nutzte geoblocking. Wer die Sendung in Deutschland sehen wollte, hatte also keine Chance dafür zu bezahlen und viele haben sich dann einfach via VPN illegal Zugang zur online-Variante verschafft. Die ist eigentlich britischen Rundfunkbeitragzahlern vorbehalten, für die Sendung zu Hause jederzeit frei (aber eben nicht umsonst) empfangbar war; die deutschen Schwarzseher verursachten aber gefühlt keinen Schaden, weil sie ja gar nicht zahlen durften.
10 Jahre später verkauft die BBC deutsche Sendelizenzen auch für das alte Material und diese wären wesentlich weniger wert, wenn seinerzeit jeder illegal mitgeguckt hätte. Das dürfte in noch stärkerem Maß für japanische Mangas gelten, die zunehmend mehr in Deutschland ausgestrahlt werden und im Gegensatz zu Top Gear nicht einmal veralten. Das deutsche Erstausstrahlungsrecht für eine Produktion aus den 90ern hat bei entsprechendem Interesse also weiterhin einen hohen finanziellen Wert, aber natürlich gibt es gar kein Interesse wenn jeder schon die Raubkopie vom Filehoster hat.