Das Providerprivileg regelt ganz klar, Share-Online ist nicht für die Dateien haftbar dir über den Dienst verschickt werden. So kann man sie also nicht drankriegen, kann jeder selbst im Telemediengesetz nachlesen.
Es bleibt "Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" [...] "weil sie Portalseiten und Foren wie [...](Liste entfernter Seiten) durch Partnerprogramme und Provisionszahlungen unterstützt und finanziert haben sollen."
Daraus kann man den Leuten einen Strick drehen, aber keinen besonders dicken. Ironischerweise nennt die GVU auf Ihrer Seite im Folgenden die vollen Domainnamen von Piraterieseiten, sowas dürften wir uns hier nicht erlauben, sonst käme die GVU. Unerlaubte Werbung und so.
"Zwischen 2008 und 2017 sollen die Betreiber des Filehosters Umsätze von über 50 Millionen Euro generiert haben", was ungefähr dem entspricht, was Netflix in einem Monat in Deutschland macht. Das zeigt schon wohin die Reise geht für die Piraterie. Wenn das die größte deutsche Seite war, dann geht das in den Streaming-Wars der nahen Zukunft unter. Verglichen mit Milliarden Beträgen im Drogen Handel und beim Wirtschaftsbetrug wird OnlinePiraterie nicht den Fokus haben. Das kann man allein jetzt schon daran ablesen, dass die GVU selbst mitermitteln musste und die sind ein Verein.
"Den Rechteinhabern wurde das Vorgehen gegen die unerlaubt hochgeladenen Angebote durch den hauseigenen Link-Verschlüsselungsdienst Share-Links erschwert, zudem lag der Firmensitz offiziell in Belize."
Auch das ist ein Kommentar an dem man sieht wie persönlich das genommen wurde. Weder das eine noch das andere ist verboten, aber man empört sich drüber. Kann sein, dass der Staatsanwalt daraus seine Schlüsse zieht, aber ein Richter muss das noch lange nicht.
Gefährlich an der Situation ist, dass ohne richterlichen Beschluss eine Staatsanwaltschaft eine Firma aufgelöst hat. Das ist eine Praxis die kennen auch schon manche Journalisten. Da wird halt mal beschlagnahmt auch wenn es vor Gericht dann im Sand verläuft. Das Ziel ist nicht vor Gericht Recht zu bekommen, sondern den unliebsamen Betrieb stillzulegen. Hier im Falle der Piraterie könnte man geneigt sein, das ok zu finden, aber diese Praxis kann auch ganz schnell an die Substanz der Demokratie gehen, wenn sie anders eingesetzt wird vgl. Beschlagnahmung der Server der Piratenpartei.