Share-Online.biz ist offline: Razzia in Deutschland, Frankrich und den Niederlanden

in der tat ohne speicherung der ip wer wann wo online war nützt das einem nichts. nur wenn die daten mit anderen verknüpft sind wie paypal und co.



eine frage hätte ich, auf welcher rechtsgrundlade DOWNLOADEN strafbar ist. soweit ich weiß wird man nur wegen des teilens verurteilt und wird mit uploaden/teilen im topf vermischt.
wurde überhaupt jemand für das reine runterladen verurteilt? bei den usenet boards wurden ab der moderatoren stufe die leute hops genommen da sie mit in der verantwortung liegen. ist ja freiwillig solch eine mod arbeit.
ich denke die haben die ip's und sonstigen daten der topuploader und die die den meisten umsatz mit generierten und so. die sind geknödelt.:wall:

Die genauen Parapgraphen kenne ich nicht, aber prinzipiell fertigt man beim Download eine Kopie an und das ist illegal. Wenn der Zugang teilweise sogar verkauft wurde (stellenweise ist von "Vertrieb" der Uploads die Rede) käme noch Hehlerei hinzu. Gerichtsprozesse für Downloader sind mir aber schon lange keine mehr begegnet. Ich glaube zur Jahrtausenwende haben es Medien- und Musikindustrie mal bei einigen Leuten versucht, aber für einzelne Softwaretitel mit einem Streitwert im niedrigen zweistelligen Eurobereich ist der Aufwand vermutlich einfach zu hoch.
 
eine frage hätte ich, auf welcher rechtsgrundlade DOWNLOADEN strafbar ist. soweit ich weiß wird man nur wegen des teilens verurteilt und wird mit uploaden/teilen im topf vermischt.

Der reine Download ist das Erstellen einer illegalen Kopie. Das greift, wenn du nach gängigem Wissen davon ausgehen musst, dass der Anbieter nicht das Recht hat, die Daten anzubieten. Wenn zum Beispiel topaktuelle Kinofilme oder Games irgendwo kostenlos auftauchen, geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch sehr unbedarfte Gemüter erkennen, dass es sich nicht um eine legale Quelle handeln kann.

Andererseits gilt der Download strafrechtlich als Lappalie und und zivilrechtlich ist beim (reinen) Downloader auch maximal der Marktwert der einzelnen Kopie zu holen, daher wird das in der Regel nicht verfolgt. Bei Gelegenheiten wie diesen gehen oft zig reine Downloader als Beifang ins Netz, aber außer einem Schreck passiert da nichts.
 
Warum nutzt man für seine "legalen" Daten eigentlich einen umständlichen OCH

Damit man nach außen rechtfertigen kann, warum man einen Account hat. Jeder der einen Filehoster dazu verwendet, Backups von privaten Dateien zu machen, gehört gesteinigt. Vor allem dann, wenn ein Filehoster extrem aktiv in der Warez Szene beliebt ist.

Auch witzig ist, wie sich bei Computerbase und hier die Nutzer wieder "outen" :ugly:

Und es haben schon 2 (oder 3) Rechtsanwälte gesagt, dass auch Download illegal ist. Wie kann man da ernsthaft immer noch versuchen das wegzuargumentieren. Download ist illegal. Punkt.

Viele werden wohl auch normale e-Mail-Adressen benutzt haben, spätestens die sind im Zweifel trackbar.
 
Nunja, kostenlos sind die Downloads auch nicht, ich bezahle ja schließlich für meinen Account, das sollte ja wohl ausreichen.
Was diese Streaminganbieter verlangen ist eine frechheit. Noch dazu wo jedes Filmstudio meint seinen eigenen Stramingsender machen zu müssen, was sie noch uninteressanter macht.
Ich ließe mir gefallen 30 eus im Monat um alles zu sehen jederzeit das der Markt hergibt
 
Damit man nach außen rechtfertigen kann, warum man einen Account hat. Jeder der einen Filehoster dazu verwendet, Backups von privaten Dateien zu machen, gehört gesteinigt. Vor allem dann, wenn ein Filehoster extrem aktiv in der Warez Szene beliebt ist.

Auch witzig ist, wie sich bei Computerbase und hier die Nutzer wieder "outen" :ugly:

Und es haben schon 2 (oder 3) Rechtsanwälte gesagt, dass auch Download illegal ist. Wie kann man da ernsthaft immer noch versuchen das wegzuargumentieren. Download ist illegal. Punkt.

Viele werden wohl auch normale e-Mail-Adressen benutzt haben, spätestens die sind im Zweifel trackbar.

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Premium Account an sich niemals illegal war. Du kannst mit Lastschrift gezahlt haben und mit Klarnamen angemeldet sein als Premium Nutzer und niemand kann dich nur dafür belangen. Belangen kann man dich nur für den Beweis dass du mit IP X, zu zeit Y eine illegale Datei Z heruntergeladen hast. Und das steht und fällt mit dem was tatsächlich von den SO geloggt wurde. Keiner weiß das. Mehr als die Menge an Traffic zu loggen macht wenig Sinn, das würde Ihnen nichts nützen, die haben ja Interesse ihre zahlenden Kunden zu schützen. Im Endeffekt läufts dann, wenn ausreichend mitgeloggt wurde, darauf hinaus ob es sich für einen Anwalt lohnt. Bei Uploader sicherluch schon je nach Größenordnung. Bei Downloadern selten. Denn da können Sie nur den Wert des Downloads abmahnen und nicht einen pauschalen Multiplikator für Filesharing draufsetzen. Und für 200 € (z.B. wenn man 15-20 Filme nachweisbar geladen hat) lohnt der logistische Aufwand selten.
Passieren kann es natürlich trotzdem, niemand weiß das, es steht und fällt alles mit der Genauigkeit der Logs. Und dann auch nur die letzten Tage....
 
Und? Premium Account nur mit Download? Da muss man nicht lange darüber nachdenken, warum man keinen Upload, aber ggf. Gigabyteweise Daten geladen hat. Insbesondere dann einen Premium Account zu haben, wenn der Download als freier Nutzer übelst langsam ist (100kb/s oder wieviel war das?) und auch nicht automatisiert ablaufen kann, wegen Captcha.
 
Und? Premium Account nur mit Download? Da muss man nicht lange darüber nachdenken, warum man keinen Upload, aber ggf. Gigabyteweise Daten geladen hat. Insbesondere dann einen Premium Account zu haben, wenn der Download als freier Nutzer übelst langsam ist (100kb/s oder wieviel war das?) und auch nicht automatisiert ablaufen kann, wegen Captcha.

Was aber auch nichts Anderes als ein Indiz für die Ordnungswidrigkeit die vom Nutzer möglicherweise begangen wurde, aber kein Beweis ist. Und meines Wissens muss man hier in diesem Land immer noch etwas beweisen und nicht nur vermuten. Wäre das so einfach hätten wir ganz andere Probleme.
 
G Suite: Apps fuer Zusammenarbeit und Produktivitaet
hab da die komplette Filmesammlung samt Musik druff und paar EA Games haha über nen Schweizer Account. (Die TB Begrenzung im Geschäfts Abo greift ned bzw. juckt es Google nischt.
Solang man da nix shared juckt Google das nen dreck was da druff is und meine 133TB sind gut aufbewahrt haha und zur Sicherheit
noch zwei clouddrives bei anderen Anbietern, Kosten im Jahr gesamt 190€ ud von überall zugriff drauf und wenn das SEK und GSG9 kommt werden se nix finden
also, außerdem Juckt es den staat sowieso ned was Downloader an geht und da nur down geloadet wird kann man durch Abmahnungen auch nur den Verkaufswert von ner Kinokarte einfordern.
Bei Uploadern sieht die Sache natürlich anderst aus aber sind meist ITler mit genug wissen um sich unsichtbar zu machen bis auf ein Paar gierige Faultierchen
Gelle

So jetzt schau ich erst ma Joker an auf meinem neuen 65" OLED hoffe der kommt besser als im Kino, kann man nebenzu nen BlueLable rein hauen und ne Tüte rauchen.
 
Leute, die sich vorher freiwillig Deutschpornos angeschaut haben, sollten sich nicht fortpflanzen, finde ich. :D
Keine Sorge, habe bereits 4 "Kinder"
(2 leben in Brazilien, 2 in Vorarlberg)
und bin vasektomiert.

Und überhaupt: was heisst "vorher".. vor was?

PS: ich mag Stroh. Hab "Grüne Erde"-Matratzen
aus dem Material (sind schön hart) und es erinnert mich an..

.. naja, sagem wir mal Deutschpornos.

Quatsch. Es passiert , dass was sich dier Regierungen in EU wünschen. Geburtenrate erhöht sich Schlagartig.
Wegen dem Bust oder der Zuwanderung?
Gibts nen Stromausphall?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Providerprivileg regelt ganz klar, Share-Online ist nicht für die Dateien haftbar dir über den Dienst verschickt werden. So kann man sie also nicht drankriegen, kann jeder selbst im Telemediengesetz nachlesen.

Es bleibt "Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" [...] "weil sie Portalseiten und Foren wie [...](Liste entfernter Seiten) durch Partnerprogramme und Provisionszahlungen unterstützt und finanziert haben sollen."
Daraus kann man den Leuten einen Strick drehen, aber keinen besonders dicken. Ironischerweise nennt die GVU auf Ihrer Seite im Folgenden die vollen Domainnamen von Piraterieseiten, sowas dürften wir uns hier nicht erlauben, sonst käme die GVU. Unerlaubte Werbung und so.

"Zwischen 2008 und 2017 sollen die Betreiber des Filehosters Umsätze von über 50 Millionen Euro generiert haben", was ungefähr dem entspricht, was Netflix in einem Monat in Deutschland macht. Das zeigt schon wohin die Reise geht für die Piraterie. Wenn das die größte deutsche Seite war, dann geht das in den Streaming-Wars der nahen Zukunft unter. Verglichen mit Milliarden Beträgen im Drogen Handel und beim Wirtschaftsbetrug wird OnlinePiraterie nicht den Fokus haben. Das kann man allein jetzt schon daran ablesen, dass die GVU selbst mitermitteln musste und die sind ein Verein.

"Den Rechteinhabern wurde das Vorgehen gegen die unerlaubt hochgeladenen Angebote durch den hauseigenen Link-Verschlüsselungsdienst Share-Links erschwert, zudem lag der Firmensitz offiziell in Belize."
Auch das ist ein Kommentar an dem man sieht wie persönlich das genommen wurde. Weder das eine noch das andere ist verboten, aber man empört sich drüber. Kann sein, dass der Staatsanwalt daraus seine Schlüsse zieht, aber ein Richter muss das noch lange nicht.


Gefährlich an der Situation ist, dass ohne richterlichen Beschluss eine Staatsanwaltschaft eine Firma aufgelöst hat. Das ist eine Praxis die kennen auch schon manche Journalisten. Da wird halt mal beschlagnahmt auch wenn es vor Gericht dann im Sand verläuft. Das Ziel ist nicht vor Gericht Recht zu bekommen, sondern den unliebsamen Betrieb stillzulegen. Hier im Falle der Piraterie könnte man geneigt sein, das ok zu finden, aber diese Praxis kann auch ganz schnell an die Substanz der Demokratie gehen, wenn sie anders eingesetzt wird vgl. Beschlagnahmung der Server der Piratenpartei.
 
Wer seinen Premium-Account bei Share Online oder sein VPN mit Kreditkarte bezahlt hat, macht sich leicht auffindbar.
Dummheit soll auch weh tun :ugly:
Für sowas nimmt man Bargeld oder Gutscheine die mit selbigen gekauft wurden. Bspw. Paysafecard.

Aber was hat das mit dem VPN zu tun? Wenn man da einen nimmt der keine Logs erstellt können die einem original den Schuh aufblasen, selbst wenn man den mit KK zahlt.
Das ist ja der Sinn eines VPN. Man geht im ganzen Traffic der anderen Nutzer "unter". Die Rechteinhaber müssen ja die "Schuld" nachweisen. Nicht der Nutzer die Unschuld. Selbst mit den IP-Logs von Sharehoster, VPN und ISP sind das Indizienbeweise.
 
Angenommen der Hoster hätte tatsächlich ausufernde Logs darüber welcher Account wann welche Daten geladen hat (was ich wie gesagt stark anzweifle weils keinen grund gäbe sowas zu haben) UND der User wäre leicht auffindbar über seine Zahlungen.
Reicht das alleine für eine "Verurteilung" aus? Nur die Basis Serverlogs? Ist es nicht so, dass man zweifelsfrei nachweisen muss User A hat über IP xyz zum Zeitpunkt T die illegale Datei D geladen?

Weil letzteres dürfte auch ohne VPN bei der aktuellen Speicherungssituation nahezu unmöglich sein. Mein ISP behauptet beispielsweise er speichere die IPs ganze 48 Stunden lang. So schnell ist keine Behörde selbst wenn sies wollten.

Da müsste man theoretisch ja hingehen und bei Leuten die über ihre Zahldaten identifiziert sind UND in Serverlogs stehen haben zig GB runtergeladen Hausdurchsuchungen anordnen um nachzuweisen dass die Daten tatsächlich da sind. Und das halte ich trotz der sicherlich gegebenen theoretsichen Möglichkeit doch für äußerst unwahrscheinlich (für reine Downloader) einfach wegen der Verhältnismäßigkeit (schätze sowas gibts höchstens bei den Uploadern) - ich mag mich da aber irren, vielleicht gibts Juristen die das anders sehen.
 
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Reicht das alleine für eine "Verurteilung" aus? Nur die Basis Serverlogs? Ist es nicht so, dass man zweifelsfrei nachweisen muss User A hat über IP xyz zum Zeitpunkt T die illegale Datei D geladen?
Es wird schon daran scheitern die Datei D als illegal zu identifizieren. Dafür muss man erstmal im passenden Board die passenden Passwörter der RAR, 7z, whatever Dateien finden.
Jemand der dort nur runtergeladen hat muss sich mMn keine Sorgen machen, das dürfte technisch nicht nur nahezu unmöglich zu erkennen sein, sondern auch unglaublich unrentabel. Selbst wenn er dort mit Klarnamen registriert war, stellt das alleine noch kein Verbrechen da.
 
Einfach ärgerlich, für aktuelle Kinofilme kann ich ins Kino sehen, aber woher bekomme ich meine Comics aus den 60ern etc

Ich hab schon ewig nichts mehr heruntergeladen, was ich irgendwie legal konsumieren konnte ohne direkt die Suche nach Atlantis draus zu machen.
 
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