Exakt, leider erfolgt das von deiner Seite. Oder welchen Teil von "strittig" hast du nicht verstanden?
Hier noch ein paar weitere Aussagen aus der von dir verlinkten Quelle, die du bequemerweise unterschlagen hast:
Laut dem Völkerrecht müssen die Nationalstaaten Regelungen zur Seenotrettung treffen – und diese in nationales Recht gießen. Deutsche, italienische oder auch niederländische Schiffe wie die "Sea-Watch 3" hätten die Pflicht, Hilfe zu leisten, sagt Valentin Schatz vom Lehrstuhl für Internationales Seerecht an der Universität Hamburg. Dabei sei es "völlig egal, aus welchen Gründen das Schiff in eine Notlage geraten" sei. Egal ob Schlepper, Flüchtlinge oder ein Familienausflug: Allen Menschen in Seenot müsse geholfen werden.
Um die Seenotrettung zu koordinieren, haben sich die Staaten auf sogenannte SAR-Zonen verständigt. SAR steht für "Search and Rescue". Eigentlich soll die Seenotrettung von dem Staat koordiniert werden, in dessen SAR-Zone der Notfall passiert. Im Idealfall übernimmt eine Leitstelle die Koordination, stimmt sich mit verschiedenen Schiffen ab und kümmert sich darum, was mit den geretteten Passagieren passiert. Allerdings funktioniert das in der libyschen SAR-Zone nicht immer, da Libyen sich selbst als sicheren Ort betrachtet, was es nach westlichem Verständnis aber nicht ist. Hier sieht man Libyen eher als gescheiterten Staat, der im Chaos versinkt.
Exakt das, was ich hier seit mehreren Beiträgen darlege. Ich schreibe also nicht, wie ich's brauche, sondern wie es ist.
Übrigens: Als Kapitänin ist Frau Rackete - im Rahmen geltenden Rechts - zuerst der Sicherheit ihres Schiffes verpflichtet. Sprich, ist eine Situation rechtlich strittig, *muss* sie der Rechtsauffassung folgen, die ihrer Einschätzung nach der Sicherheit und den Interessen des Schiff, der Besatzung, der Eigner, der Ladung und der Passagiere am ehesten entspricht.
Dass es weder der Sicherheit noch den Interessen des Schiffs und der Passagiere und auch nicht dem Interesse des Eigenes/Pächters entspricht, vor einem Hafen quasi festgesetzt zu sein, weil man weder anlegen noch anderswo hinfahren darf und warten soll, bis nach und nach alle nicht seetüchtigen Passagieren in einen Zustand geraten, in dem sie endlich von Bord gehen dürfen, sollte von sich aus einleuchtend sein, aber angesichts derzeitig grassierender Wahrnehmungseigenheiten gewisser Leute erwähne ich es besser doch explizit.
Natürlich muss sie auch für die Folgen einer etwaigen Fehlentscheidung geradestehen. Aber wie gesagt, das klären Gerichte. Nicht du, nicht Salvini und seine Trümmertruppe und auch nicht die hiesigen rechtsdrehenden Joghurtkulturen aus dem braunen Becher mit ganzen hohlen Nüssen.
Und die erste Entscheidung eines Gerichts ist schon einmal sehr positiv ausgefallen. Das muss natürlich nicht so bleiben, aber mangels Kristallkugel orientiere ich mich ganz gerne am Ist-Zustand.