AW: Schiffsbrüchig
Die ganze Einwanderungspolitik der EU ist eine einzige Katastrophe. Geregelt ist da anscheind gar nichts. Und das ist auch nicht möglich wenn man die Außengrenzen nicht sichert. Ohne Sicherung ist es unmöglich eine geregelte Einwanderungpolitik zu betreiben.
Sicherlich tut eine vernünftige Einwanderungspolitik dringend Not, aber eine Sicherung der Außengrenzen ändert gar nichts, denn die Leute kommen so oder so. Selbst wenn man humane Erwägungen komplett außen vor lassen würde, hat man am Ende eine Außengrenze, der der sich Menschen ballen, von denen die Meisten weder vor noch zurück können. Was soll dann dabei die Auflösung sein? In irgend eine Richtung explodiert so eine Situation zwingend.
Dagegen sind kleine Grüppchen, mit denen man nach und nach umgehen kann, klar die bessere Lösung. Man müsste sich nur endlich mal auf den Hosenboden setzen und und dafür Sorgen, dass nicht die Länder die Hauptlast tragen, die zufällig eine EU-Außengrenze haben und/oder besonders attraktive Migrationsziele sind.
Langfristig besteht der einzig gescheite Weg zum Unterbinden von Migrationsströmen darin, die Ursachen von Migration zu bekämpfen. Angefangen damit, sie nicht zu verschärfen.
Deswegen verstehe ich auch nicht wie man Frau Rackete ungeschoren davon kommen lassen kann, die mit dazu beiträgt, dass bestehendes Recht und Regelungen gebrochen werden können.
Darüber, was bestehendes Recht und geltende Reglungen sind, entscheiden im Zweifelsfall zu Glück immer noch Gerichte.
Ich halte mich ja nicht für einen ausgewiesenen Experten in internationalem Recht und mein Segel- und Bootsführerschein bringt auch nur rudimentäre Kenntnisse des Seerechts mit sich, aber zwei Dinge weiß ich:
1.) Für die Pflicht, in Seenot Geratenen zu helfen, ist es absolut unerheblich, ob diese durch höhere Gewalt, technisches Versagen, Fahrlässigkeit, grenzenlose Idiotie, kriminelle Machenschaften oder vorsätzlich in Seenot geraten. Entscheidend ist das Vorliegen einer Notlage.
Wenn du halb erfrorenen im Straßengraben liegst, fragt die Pflicht zur Hilfeleistung ja auch nicht danach, ob dich jemand zusammengeschlagen hat, du besoffen bist, dich zum Ausruhen dort hingelegt hast oder ob du einfach nur gerne ins Krankenhaus kommen möchtest.
2.) Aus Seenot Gerettete sind in den nächstgelegenen sicheren Hafen zu bringen.
Libyen ist ein Bürgerkriegsland, in dem (nicht nur, aber insbesondere) Flüchtlinge ausgeraubt, misshandelt und getötet werden und in dem erst kürzlich ein Flüchtlingslager bombardiert wurde. Folglich nicht sicher, folglich nicht anzulaufen.
Was der die Karriereleiter hochgefallene Stammtischpolitiker Salvini anderslautend tönt, ist nicht von Belang. Der erzählt seinen Anhängern, wie er die Rechtslage gerne hätte, nicht wie sie tatsächlich aussieht. Das Einzige, worin er Recht hat, ist der Umstand, dass es zunehmend schwerer wird, das Rechtmäßige zu tun, und dass Italien damit weitestgehend allein gelassen wird.
Für diese Feststellung braucht man allerdings auch nicht mehr Intelligenz als ein Schlauchboot. Für praktikable Lösungen hingegen ...