Das Problem ist, das Zwangslage nicht definiert ist und vor Gericht für Lebensnotwendiges gilt. Aber einen Richter zu überzeugen, das eine Spielekonsole oder Lebensnotwendig ist, dürfte schwierig sein.
Viel entscheidender ist das ein Gewerbe ohne Anmeldung betrieben wird. Das fängt bei der OWi (fehlende Anzeige Kleingewerbe (unter 17500€)) an und geht bis zur Steuerhinterziehung.
Von Betroffen wird gerne mit fiktiven Freibeträgen (410€) "argumentiert", das ist aber rechtlich hinfällig da die Beträge eigentlich immer Überschritten werden, da eben nicht nur ein Artikel verkauft wird.
Wer also neue Ware mit Gewinn verkauft, handelt eben nicht "steuerfrei", er MUSS es auf der Steuererklärung angeben, bzw. so eine erstmal machen. Das macht aber keiner, darum Steuerhinterziehung.
4 punkte erfüllt jeder, der eine Konsole oder neue Graka verkauft.
Allerdings interessiert es tatsächlich weder Staatsanwalt noch Finanzbehörde, da der Aufwand für Sie nicht lohnt bzw, weil Sie Ihr Geld auch fürs Untätigkeit bekommen.
Damit etwas passiert muss man erstmal Beweise vorlegen. Also im Prinzip kann jeder der beim Scalper kauft und seine Kontaktdaten besitzt (z.B. über Ebay) den Verkäufer erstmal Anzeigen.
Und zwar bei der Polizei mit der Begründung: Strafantrag aus allen rechtlichen Gesichtspunkten
Das hat zu folge das die Staatsanwaltschaft prüfen muss ob und was Strafrechtlich relevant ist.
Die Ware kann er ja behalten, der Kauf war ja nicht illegal. Der Verkäufer hat aber erstmal das Problem, das er Post von von seinem zuständigen Gewerbeamt bekommt und aufgefordert wird, sich zu äußern. Sowas geht dann übrigens auch zur Finanzbehörde und die warten dann ob eine Steuerklärung gemacht wurde.....und ob es dort eingetragen ist.
Quelle:
https://stbk-stuttgart.de/besteuerung-des-internethandels-noch-privat-oder-schon-gewerblich/