Uhm... das sagen die Leute und die Gruppe schon selbst das sie jetzt direkt für die Konsolen aufgesprungen sind um jetzt gewinn zu erzielen.Woher weißt du denn genau, dass die Typen kein Gewerbe angemeldet haben? Und woher weißt du zweifelsfrei, dass sie die Einnahmen nicht versteuern?
Das sagt aber 2 EStGz - da gibts nichts zu Rütteln.Fakt ist: Das Wiederverkaufen von Produkten, um dadurch einen Gewinn zu erzielen, ist sehr wohl legal - das ist meine Bewertung im Text, das ist nachprüfbar. Ob die einen Gewerbeschein haben oder nicht, darüber steht doch nirgends etwas geschrieben.
Tja - sagte er und macht dann erst nichts außer Thema ändern, ausreden finden und und keine Argumente bringen.Du solltest also vielmehr an deinem Textverständnis arbeiten - und deinem Anstand...und deiner Rechtschreibung, ehe du die Texte anderer als Schrott bezeichnest.
Tante Edit sagt: Ach, na gut, ganz umsonst soll dein Beitrag wenigstens nicht gewesen sein - ich habe den entscheidenden Satz noch um einen Hinweis ergänzt.
Wie ist das Verhalten der Reseller-Gruppen, die sich mithilfe von Bots tausende Playstation 5-Konsolen sichern konnten, um sie dann für ordentlichen Profit weiterzuverkaufen, zu bewerten?
Kannst du bitte kurz erläutern warum das eine kriminelle Vereinigung ist?Ist doch schön, wenn kriminelle Vereinigungen sich mit so einer einfachen Sache rechtfertigen können und sogar Zuspruch und Beifall bekommen können.
Wer handelt ist verpflichtet, MwSt abzuführen und seinen Gewinn ordnungsgemäß zu versteuern. Zumindest ist es also Steuerhinterziehung.Kannst du bitte kurz erläutern warum das eine kriminelle Vereinigung ist?
MfG
Verkauf denn in dem Fall einer viele oder viele eine, dass macht schon einen erheblichen Unterschied aus.Wer handelt ist verpflichtet, MwSt abzuführen und seinen Gewinn ordnungsgemäß zu versteuern. Zumindest ist es also Steuerhinterziehung.
Außerdem müssen sie Gewährleistung und andere Pflichten eines Händlers übernehmen.
Auf Privatverkauf können sie sich bei der Menge umgesetzter Geräte keinesfalls berufen.
Ich glaube nicht, dass jeder nur eine verkauft. Die haben doch keine tausende Mitglieder.Verkauf denn in dem Fall einer viele oder viele eine, dass macht schon einen erheblichen Unterschied aus.
MfG
Wer Güter mit der Absicht sie gewinnbringend weiterzuverkaufen einkauft betreibt ein Gewerbe und muss entsprechende Leistungen bringen - da ist es vollkommen egal ob es eine Einzelperson oder Gruppe ist.Verkauf denn in dem Fall einer viele oder viele eine, dass macht schon einen erheblichen Unterschied aus.
MfG
Dann verlink doch mal bitte Gesetzestexte dazu. Du kannst hier viel herumschwadronieren und dabei jeden Beweis schuldig bleiben.Wer Güter mit der Absicht sie gewinnbringend weiterzuverkaufen einkauft betreibt ein Gewerbe und muss entsprechende Leistungen bringen - da ist es vollkommen egal ob es eine Einzelperson oder Gruppe ist.
Es sagt schon einiges über die Leute hier aus die jedes abartige und illegal verhalten in Schutz nehmen müssen.... da fühlen sich einige anscheinen auch direkt selbst beleidigt bei der Aussage das Gesetzesbrecher entsprechend bestraft werden sollen, beinahe so als hätten sie selbst schon einige Strafen zu befürchten.
Wie wärs wenn du das einfach selbst recherchierst um deiner Meinung nach etwaigen Laberköppen den Wind aus den Segeln zu nehmen? Btw. bei einer Gruppe von 10,20 oder 30 Leuten die sich zusammen getan haben um ein paar tausend(!) PS5-Konsolen zu kaufen, reden wir hier nicht von ein zwei Konsolen pro Mann. Von daher ist deine Argumentation hier nicht gegeben. Natürlich müsste man dazu das britische Recht kennen. Hier in Deutschland wäre das auf jeden Fall gewerbetreibend, da gebe ich dir Brief und Siegel draufGrundsätzlich gelten aber, glaube ich (!), gewisse Regelungen bezüglich der Menge und der Häufigkeit der verkauften Artikel. Da wird es niemanden interessieren, ob Du eine oder zwei Konsolen gewinnbringend verkaufst.