Wobei der Blog sich z.T. schon irgendwie lustig liest. Ungeachtet des eher konstruierten Falls dass dadurch Pädophilie legal werden würde sieht man da schön den neuen Konservativismus. "Schwule, Lesben, Bi, alles OK, aber dann muss auch mal gut sein."
Ja gerade der Teil zu den Fetischen klingt dann doch sehr spießig. Kann doch jeder anziehen was er will.
Siehe Art. 2 Abs. 1 GG:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
Ob man dann so auch in der Öffentlichkeit gesehen werden will, muss jeder mit sich selbst ausmachen.
Dafür haben wir das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das dies bereits heute regelt und als nachgeordnetes Gesetz eben auch den Begriff der sexuellen Orientierung definieren und die Wirkung des Gesetzes begrenzen kann. Artikel 3 des GG hat aber als Grundrecht eine ganz andere Wertigkeit und Grundrechte unterliegen auch nicht einer positiv Definition, in der der Gesetzgeber entscheiden kann was unter das Recht fällt.
Das AGG ist aber auch nur ein Gesetz und kein Grundrecht. Dazu ist der Anwendungsbereich stark eingeschränkt:
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html
Zu einer möglichen Diskriminierung im Kontakt mit Behörden, wie z.B. der Polizei ist überhaupt nichts geregelt.
Und genau das sind die Fälle wo es entscheidend ist, das es ein Grundrecht wird, nicht aufgrund seiner sexuellen Orientierung benachteiligt zu werden.
Das zeigt auch die Geschichte, wo homosexuelle im dritten Reich in Konzentrationslager gesteckt worden und ermordet wurden, als auch die Polizeiwillkür in der New Yorker Christopher Street (an welche heute mit dem CSD erinnert wird).
Bei einem Verstoß gegen Grundrechte kann man zudem vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden.
www.bundesverfassungsgericht.de
Angegriffen werden können deutsche Hoheitsakte aller drei staatlichen Gewalten, d.h. Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgebung (zum Sonderfall der Rechtssatzverfassungsbeschwerde vgl.
hier). Entscheidend ist, ob die angegriffenen Hoheitsakte aufgrund verfassungsmäßiger Gesetze ergangen und ob die Grundrechte bei Anwendung dieser Gesetze beachtet worden sind.
Fehler bei der Rechtsanwendung, die keinen spezifischen Bezug zu den Grundrechten haben, führen daher nicht zum Erfolg der Verfassungsbeschwerde.
Die beschwerdeführende Person muss selbst, gegenwärtig und unmittelbar in ihren Rechten betroffen sein.
Ohne Grundrecht ist keine Verfassungsbeschwerde möglich.
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Zum Thema sexuelle Selbstbestimmung:
de.wikipedia.org
Sexuelle Selbstbestimmung wird in der 1999 verabschiedeten „Erklärung der sexuellen Menschenrechte“ definiert als „Freiheit eines jeden Individuums, alle seine sexuellen Möglichkeiten zum Ausdruck zu bringen“.
[1] Demzufolge hat jeder das Recht, über seine
Sexualität frei zu bestimmen und vor Übergriffen oder Sexualdelikten Schutz durch Bestimmungen über
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu finden. Das gilt auch für Menschen mit
Behinderung.
[2][3] Das
Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung wird als
Abwehrrecht interpretiert.
Auf keinen Fall gibt es ein Recht, unter Berufung auf die eigene sexuelle Selbstbestimmung das Recht anderer auf sexuelle Selbstbestimmung zu verletzen.
Daher ist das "Problem" bezüglich einem Grundrecht auf Nichtdiskiminierung aufgrund der eigenen "sexuellen Identität" und möglicher Pädophilie doch sehr konstruiert.
Da klingen die LGBTQ-feindlichen Hetzschriften rechter Parteien sogar ziemlich ähnlich.
Siehe Polen, Ungarn etc. oder die rechte Kampagne gegen die Abstimmung (auch am 26.09.2021) zur "Ehe für Alle" inkl. Adoptionsrecht in der Schweiz.
Mit einer absurden Angstkampagne wollen Gleichstellungs-Gegner*innen in der Schweiz verhindern, dass schwule und lesbische Paare heiraten dürfen. (Politik - Europa)
www.queer.de
Da werden ja Szenarien konstruiert, als würde jedes freilaufende Kind danach sofort von zwei Männern adoptiert werden, was an Absurdität kaum noch zu überbieten ist.
Eine Adoption ist immer noch ein Prozess, der eine Prüfung durch die Jugendämter und längere Verwaltungsverfahren nach sich zieht.
Egal ob die neuen Eltern nun gleich- oder verschiedengeschlechtlich sind.
Zumal wenn heterosexuelle Eltern doch immer so perfekt wären, wie es das rechtskonvervative Familienbild propagiert, müssten nicht jährlich tausende Kindern von den Jugendämtern vor Misshandlungen/Missbrauch aus den Familien gerettet werden.