Neue Bundesregierung 2021 Diskussionsthread

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Wie dein Kommentar ja deutlich zeigt, sind jedoch in den Köpfen der meisten Menschen Pädophile gleichbedeutend mit Kinderschändern - obwohl das in etwa so ist, als wäre jeder automatisch ein Triebtäter, egal was ihn sexuell anzieht.
Mir ist klar das die meisten Pädophilen solche Neigungen nur in ihrer Fantasie ausleben.
Aber solche Menschen sollen ruhig wissen das es falsch ist solche Neigungen zu haben.
Toleranz hat seine Grenzen.
 
Mir ist klar das die meisten Pädophilen solche Neigungen nur in ihrer Fantasie ausleben.
Du darfst nicht vergessen, dass solche Menschen in ihrer Kindheit ebenfalls solche Sachen am eigenen Leib erlebt haben und ihr Leben lang traumatisiert sind.
Nicht alle verkraften das und können ein normales Leben leben.
Da sollte man auf jeden Fall unterscheiden. Wo man helfen kann, sollte man helfen.
 
Tja, die meisten suchen sich aber keine Hilfe, weil sie eben abgestempelt werden.
Seriöse und professionelle Fachleute wie Psychiater und Psychologen werden sie wohl kaum einfach so abstempeln.
Anders kann ihnen nicht geholfen werden.
Daher ist es aus meiner Sicht wichtig, dass man überhaupt verhindert, dass solche Erwachsene "entstehen".
Wird man wohl nicht ganz verhindern können.
Also mehr Professionalität bei den Jugendämtern und weniger wegschauen bei Problemfällen.
Ja besonders dann, wenn öfter Auffälligkeiten gemeldet werden. Das dem auch nachgegangen wird.
 
Wobei der Blog sich z.T. schon irgendwie lustig liest. Ungeachtet des eher konstruierten Falls dass dadurch Pädophilie legal werden würde sieht man da schön den neuen Konservativismus. "Schwule, Lesben, Bi, alles OK, aber dann muss auch mal gut sein."

Ja gerade der Teil zu den Fetischen klingt dann doch sehr spießig. Kann doch jeder anziehen was er will.

Siehe Art. 2 Abs. 1 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html

Ob man dann so auch in der Öffentlichkeit gesehen werden will, muss jeder mit sich selbst ausmachen.

Dafür haben wir das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das dies bereits heute regelt und als nachgeordnetes Gesetz eben auch den Begriff der sexuellen Orientierung definieren und die Wirkung des Gesetzes begrenzen kann. Artikel 3 des GG hat aber als Grundrecht eine ganz andere Wertigkeit und Grundrechte unterliegen auch nicht einer positiv Definition, in der der Gesetzgeber entscheiden kann was unter das Recht fällt.

Das AGG ist aber auch nur ein Gesetz und kein Grundrecht. Dazu ist der Anwendungsbereich stark eingeschränkt: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html

Zu einer möglichen Diskriminierung im Kontakt mit Behörden, wie z.B. der Polizei ist überhaupt nichts geregelt.

Und genau das sind die Fälle wo es entscheidend ist, das es ein Grundrecht wird, nicht aufgrund seiner sexuellen Orientierung benachteiligt zu werden.
Das zeigt auch die Geschichte, wo homosexuelle im dritten Reich in Konzentrationslager gesteckt worden und ermordet wurden, als auch die Polizeiwillkür in der New Yorker Christopher Street (an welche heute mit dem CSD erinnert wird).

Bei einem Verstoß gegen Grundrechte kann man zudem vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden.

Angegriffen werden können deutsche Hoheitsakte aller drei staatlichen Gewalten, d.h. Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgebung (zum Sonderfall der Rechtssatzverfassungsbeschwerde vgl. hier). Entscheidend ist, ob die angegriffenen Hoheitsakte aufgrund verfassungsmäßiger Gesetze ergangen und ob die Grundrechte bei Anwendung dieser Gesetze beachtet worden sind. Fehler bei der Rechtsanwendung, die keinen spezifischen Bezug zu den Grundrechten haben, führen daher nicht zum Erfolg der Verfassungsbeschwerde.

Die beschwerdeführende Person muss selbst, gegenwärtig und unmittelbar in ihren Rechten betroffen sein.

Ohne Grundrecht ist keine Verfassungsbeschwerde möglich.

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Zum Thema sexuelle Selbstbestimmung:

Sexuelle Selbstbestimmung wird in der 1999 verabschiedeten „Erklärung der sexuellen Menschenrechte“ definiert als „Freiheit eines jeden Individuums, alle seine sexuellen Möglichkeiten zum Ausdruck zu bringen“.[1] Demzufolge hat jeder das Recht, über seine Sexualität frei zu bestimmen und vor Übergriffen oder Sexualdelikten Schutz durch Bestimmungen über Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu finden. Das gilt auch für Menschen mit Behinderung.[2][3] Das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung wird als Abwehrrecht interpretiert. Auf keinen Fall gibt es ein Recht, unter Berufung auf die eigene sexuelle Selbstbestimmung das Recht anderer auf sexuelle Selbstbestimmung zu verletzen.

Daher ist das "Problem" bezüglich einem Grundrecht auf Nichtdiskiminierung aufgrund der eigenen "sexuellen Identität" und möglicher Pädophilie doch sehr konstruiert.
Da klingen die LGBTQ-feindlichen Hetzschriften rechter Parteien sogar ziemlich ähnlich.
Siehe Polen, Ungarn etc. oder die rechte Kampagne gegen die Abstimmung (auch am 26.09.2021) zur "Ehe für Alle" inkl. Adoptionsrecht in der Schweiz.

Da werden ja Szenarien konstruiert, als würde jedes freilaufende Kind danach sofort von zwei Männern adoptiert werden, was an Absurdität kaum noch zu überbieten ist.
Eine Adoption ist immer noch ein Prozess, der eine Prüfung durch die Jugendämter und längere Verwaltungsverfahren nach sich zieht.
Egal ob die neuen Eltern nun gleich- oder verschiedengeschlechtlich sind.

Zumal wenn heterosexuelle Eltern doch immer so perfekt wären, wie es das rechtskonvervative Familienbild propagiert, müssten nicht jährlich tausende Kindern von den Jugendämtern vor Misshandlungen/Missbrauch aus den Familien gerettet werden.
 
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Zumal wenn heterosexuelle Eltern doch immer so perfekt wären, wie es das rechtskonvervative Familienbild propagiert, müssten nicht jährlich tausende Kindern von den Jugendämtern vor Misshandlungen/Missbrauch aus den Familien gerettet werden.
Ganz zu schweigen von Gewalt gegenüber dem Lebenspartner.
Wie viele Frauen, die getötet werden, werden von ihrem Lebenspartner oder ehemaligen Lebenspartner getötet?
 
Im Jahr 2019 waren es 301, von 777 insgesamt in der PKS erfassten Opfern. Also 38,7%. (alleine in Deutschland)

Siehe Tabelle auf Seite 4:


Ich denke eher an Tempolimit, Uploadfilter, Vorratsdatenspeicherung das sind Themen in denen die Groko versagt hat und auch das sind nicht die Großen Sachen sondern nur die, die man als Schlagwort führen kann.

Uploadfilter und Vorratsdatenspeicherung (wenn auch derzeit nicht angewendet) gibt es doch schon.
Hätte ich aber auch gerne drauf verzichtet.
 
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Das AGG ist aber auch nur ein Gesetz und kein Grundrecht. Dazu ist der Anwendungsbereich stark eingeschränkt: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html

Zu einer möglichen Diskriminierung im Kontakt mit Behörden, wie z.B. der Polizei ist überhaupt nichts geregelt.

Und genau das sind die Fälle wo es entscheidend ist, das es ein Grundrecht wird, nicht aufgrund seiner sexuellen Orientierung benachteiligt zu werden.
Das zeigt auch die Geschichte, wo homosexuelle im dritten Reich in Konzentrationslager gesteckt worden und ermordet wurden, als auch die Polizeiwillkür in der New Yorker Christopher Street (an welche heute mit dem CSD erinnert wird).

Bei einem Verstoß gegen Grundrechte kann man zudem vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden.
Noch einmal. Entweder man wendet das Grundrecht auf jegliche sexuelle Identität an, oder man muss den Artikel mit einem Einschränkungszusatz versehen und damit kann der Gesetzgeber wieder bestimme sexuelle Orientierungen unter Strafe stellen.
 
Man kann es doch auf jegliche Identität anwenden. Aber es folgt halt nicht, das damit alles getan werden darf.

Es darf auch keiner wegen seiner Heimat und Herkunft diskriminiert werden. Trotzdem folgt daraus nicht, das Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft hier wählen dürfen. Und Leute die von außerhalb der EU stammen werden regelmäßig abgeschoben.

Dazu kann die exakte Begrifflichkeit immer noch in der Bundestagsdebatte ausdiskutiert werden. Sexuelle Orientierung wäre da auch eine Alternative.
 
Artikel 2 hat doch bereits die Einschränkung aller Freiheiten bei Ordnungs- und Sittenwidrigkeit im GG verankert. Als nicht-Jurist würde ich da bereits die Hintertür für alle möglichen Verbote sehen.
 
Artikel 3 hat aber keine einschränkende Öffnungsklausel und deswegen darf keine Benachteiligung aufgrund der dort genannten Merkmale erfolgen.

Das Verfassungsgericht hat ja auch schon wiederholt geurteilt, dass eine Benachteiligung aufgrund der sexuellen Orientierung schon durch Artikel 3 Abs. 1 nur bei besonders guten Gründen zulässig ist.

Die in Absatz 3 genannten Merkmale sind bisher absolut anzuwenden und jegliche Form der Ungleichbehandlung aufgrund der genannten Merkmale ist grundsätzlich verboten. Es gibt da auch keinen Raum für den Gesetzgeber da irgendetwas aufzuweichen.

Packt man nun den - sowieso relativ unbestimmten und gesellschaftlich konstant weiter entwickelnden - Begriff der sexuellen Identität oder Orientierung da rein, dann gilt das entweder für jegliche Art der sexuellen Identität oder es muss eine einschränkende Öffnung in das GG. Damit ist rechtlich der Schutz eigentlich schwächer geworden.

 
Kannst du da Urteile des BVerfG als Beispiele nennen?

Warum werden dann Leute benachteiligt die nicht aus Deutschland stammen? Z.B. beim Wahlrecht?

Den Begriff der sexuellen Orientierung sehe ich jetzt nicht als zu unbestimmt an.

https://www.apotheken.de/krankheiten/hintergrundwissen/5609-sexuelle-orientierung schrieb:
Unter sexueller Orientierung versteht man, zu welchem Geschlecht sich jemand mit seinem Fühlen und Begehren sexuell hingezogen fühlt. Zu den sexuellen Grundorientierungen zählen die Heterosexualität, Homosexualität und Bisexualität sowie für viele Sexualwissenschaftler auch die Pansexualität und Asexualität.

Anders sieht es bei der Pädophilie aus. Diese als „sexuelle Orientierung“ zu bezeichnen, wird heute von den meisten Sexualwissenschaftlern und Medizinern abgelehnt. Sie zählt zu den Störungen der Sexualpräferenz.

Zumal der Begriff der "sexuellen Identität" schon im AGG verwendet wird. Es kann also kein unbekannter Begriff für die Juristen sein.

§ 1 AGG schrieb:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Hier die Infoseite des Familienministeriums, wo drauf verwiesen wird:

https://www.regenbogenportal.de/informationen/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-sexuelle-identitaet-und-geschlecht schrieb:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung aufgrund der "sexuellen Identität" (sexuelle Orientierung) und der Geschlechtsidentität.

Das Geschlecht ist nun in Art. 3 schon erfasst, fehlt nur noch die sexuelle Orientierung
 
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Anpassen oder rückgängig machen war gemeint...

Bei den Upladfiltern wird es schwer. Die sind nun im EU-Recht drin und z.B. bei Youtube bereits implementiert.

Die Vorratsdatenspeicherung erledigt sich ggf. schon mit dem Urteil des BVerfG.

 
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Mir ist klar das die meisten Pädophilen solche Neigungen nur in ihrer Fantasie ausleben.
Aber solche Menschen sollen ruhig wissen das es falsch ist solche Neigungen zu haben.
Toleranz hat seine Grenzen.
Eine Weile meinte man auch, dass Homosexualität eine falsche Neigung wäre und sich die Leute Hilfe suchen müssten. Manche meinen heute noch, Homosexualität wäre eine Krankheit und als solche heilbar.

Richtig und Falsch gibt es jedoch nur bei Sachverhalten, bei denen man sich entscheiden kann. Man kann sich aber nicht dafür oder dagegen entscheiden, was man anziehend findet. Man kann nur zu dem Schluss kommen, dass die eigene Neigung nicht auslebbar ist, weil beispielsweise mit Kindern nun einmal keine tatsächlich einvernehmliche sexuelle Beziehung möglich ist, das durchziehen, nicht straffällig werden und - was die Hauptsache ist - niemandem körperlichen und seelischen Schaden zufügen.

Außer sich selbst, und das ist es, was gerne vergessen wird: Pädophile, die ihre natürliche, aber nicht gesellschaftsfähige Neigung von sich aus unterdrücken, gehen gegenüber der Gesellschaft in Vorleistung. Sie verzichten auf ein für sie erfüllendes Sexualleben, und das sollte die Gesellschaft honorieren, indem sie überall dort Erleichterungen schafft, wo unverhandelbare Grenzen nicht überschritten werden.

Die Gesetzgebung ist da leider immer noch weit zurück und kriminalisiert auch die Neigung als solche, selbst wenn sie opferlos bleibt. Da kann also ruhig etwas geschehen.
Man muss allerdings sehr aufpassen, dass das nicht wieder von dubiosen Interessengruppen gekapert wird, wie es bei ähnlichen Vorstößen in den 60ern und den 80ern der Fall war. Die versuchen dann Huckepack ja gerne mal, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zu (teil-) legalisieren. :rollen:
 
Wobei ja schon der Besitz von KiPo strafbar ist und das zu Recht, da diese Aufnahmen nur durch Missbrauch produziert werden können - und dort eine Nachfrage schaffen.

Interessant wird es dann bei computergeneriertem Material, dass keine realen Aufnahmen verwendet. Denn dann funktioniert diese Argumentation nicht mehr.
 
Eine Weile meinte man auch, dass Homosexualität eine falsche Neigung wäre und sich die Leute Hilfe suchen müssten. Manche meinen heute noch, Homosexualität wäre eine Krankheit und als solche heilbar.
Das ist für mich etwas ganz anderes. Das sind erwachsene Menschen welche selber über ihre Körper entscheiden können und keine Schutzbefohlenen.
Richtig und Falsch gibt es jedoch nur bei Sachverhalten, bei denen man sich entscheiden kann. Man kann sich aber nicht dafür oder dagegen entscheiden, was man anziehend findet. Man kann nur zu dem Schluss kommen, dass die eigene Neigung nicht auslebbar ist, weil beispielsweise mit Kindern nun einmal keine tatsächlich einvernehmliche sexuelle Beziehung möglich ist, das durchziehen, nicht straffällig werden und - was die Hauptsache ist - niemandem körperlichen und seelischen Schaden zufügen.
Für mich gibt es dafür keine Rechtfertigung. So etwas ist krankhaft und muß von Fachleuten behandelt werden.


Anderes Thema: Triell der Kanzlerkandidatin und der Kanzlerkandidaten
also heute Abend. Werden wir uns wohl angucken.
 
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