DKK007
PCGH-Community-Veteran(in)
So etwas ist krankhaft und muß von Fachleuten behandelt werden.
Das "muss" ist aber auch relativ. Niemand kann zu einer Behandlung gezwungen werden, selbst wenn er ohne stirbt.
Zwangsbehandlung: Verfassungsgericht stärkt Patientenrechte
Bei ärztlichen Zwangsbehandlungen im Maßregelvollzug hat das Bundesverfassungsgericht die Patientenrechte gestärkt. So könne etwa eine medikamentöse Behandlung nicht gegen den erklärten Willen des Betroffenen gerechtfertigt werden.
NRW richtet Erlass zum 'Sterbefasten' an alle JVA
Nachdem der Hungertod eines Häftlings zu viel Kritik geführt hatte, erließ das Landesjustizministerium nun einen Erlass zum Sterbefasten.
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