Nein!Wir müssen trotzdem mal trennen:
Du wirfst mir vor, dass ich nicht auf dem Boden des GG stehe, MUSST dann aber erst auf die ständige Rechtssprechung verweisen deren letztes Beispiel über 40 Jahre alt ist (jedenfalls im Wikipedia Artikel) und dann auch noch auf EU Recht verweisen.
Deswegen stehe ich nicht auf dem Boden des GG? Aha
Auf der anderen Seite ist es in der Lebensrealität ja durchaus komplizierter. Halt auch wegen dem EU Recht.
Durch die Unterschrift zum Binnenmarkt und Lissabon haben wir diese Rechte abgetreten, das hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtssprechung entschieden!
Desweiteren frage ich dann mal, warum das Bundesverfassungsgericht, bei der Rot/Grünen Politik von 1998 bis 2005, die dem "Turbokapitalismus" inklusive ausländischer Kapitalbeteiligungen (Heuschrecken) Tür und Tor geöffnet hat, nicht eingeschritten ist, genügend Klagen hat es ja gegeben.
Außerdem ist diese Enteignungsdebatte auf Grundlage von Entschädigungen akademischer Natur oder eher völlig realitätsfremd, denn der Staat könnte die Entschädigungen für die Enteignungen die sich z.B. ein Her Kühnert vorstellt, überhaupt nicht aufbringen, insoweit ist grundsätzlich bei solchen Forderungen, immer von einer enschädigungslosen Enteignung auszugehen. Die Partei die Linke ist wenigstens so ehrlich, das nicht zu bestreiten.

