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Großmeister(in) des Flüssigheliums
AW: Die gegenwärtige Flüchtlings- und Asylproblematik
Das Dilemma dabei ist aber, wenn du ihn einfach abschiebst, wird er für das Verbrechen nicht bestraft.
Was ist also sinnvoller, ihn dann auch für das Verbrechen einsperren oder einfach ausweisen und dann kommt er davon?
@Unschuldsvermutung und Abschiebung:
Ich sehe das im Grunde genauso, solange die Schuld des Flüchtlings nicht nachweisbar erwiesen ist gilt für ihn die gleiche Unschuldsvermutung wie für jeden anderen, sollte sich jedoch rausstellen das der Gute die Straftat wirklich begangen hat gehört er auch konsequent abgeschoben und künftige Möglichkeiten auf einen erneuten Asylantrag sollten verwehrt werden.
Wer sich schon als Flüchtling einer solch schweren Straftat wie dem Missbrauch minderjähriger strafbar macht, den muss man sich nicht auch noch in irgend einer weise aufbürden in dem man ihn hier behält und hier einbuchtet.![]()
Das Dilemma dabei ist aber, wenn du ihn einfach abschiebst, wird er für das Verbrechen nicht bestraft.
Was ist also sinnvoller, ihn dann auch für das Verbrechen einsperren oder einfach ausweisen und dann kommt er davon?
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Dabei ist die Gefahr, dass ich mir auf 'ner Party Schläge einfange, auf offener Straße ausgeraubt oder von einem Typ, der seinen Führerschein im Lotto gewonnen hat, überfahren werde, weit größer.