FKY2000
PCGHX-HWbot-Member (m/w)
... "Auch wenn innerhalb der kollektiven Verteidigung von einem Bündnisfall – d. h. von einem Angriff auf die Allianz, also auf alle NATO-Mitgliedstaaten – gesprochen wird, gilt nicht automatisch eine Beistandspflicht. Wird ein NATO-Staat angegriffen, muss dieser Angriff von allen NATO-Mitgliedern als solcher anerkannt werden."
Sprich, sofern Ungarn den ausgerufenen Bündnisfall nicht als solchen anerkennt, ist vor diesem einiges zu klären.
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Der Bündnisfall der NATO | NATO - Nordatlantikpakt | bpb.de
Der Bündnisfall nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrags gilt als Kern der NATO und wurde bislang nur einmal angewandt. Was einen Bündnisfall auslösen kann, wurde zuletzt ausgeweitet.www.bpb.de
Fakt ist, dann erst wird sich tatsächlich herausstellen, was das Bündnis wert ist.
Allerdings sollte sich ein Land, nennen wir es beispielsweise Ungarn oder Türkei, sehr gut überlegen, ob es einen von den anderen Mitgliedern bestätigten Bündnisfall ablehnt bzw. sich unangemessen gering beteiligt.
Der Druck, dass dieser Querulant aus dem Bündnis ausscheiden muss, wird immens hoch ausfallen, denn ansonsten ist das Bündnis einfach nicht mehr das Papier wert, auf dem es unterzeichnet wurde. Und das werden einige Kernstaaten zu verhindern wissen.
Dieses Land dürfte dann im Übrigen als Verräter gebrandmarkt / geächtet werden und keinerlei Beistand erhoffen dürfen, sollte es (Karma ist eine ***) selber angegriffen werden.



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