Schwächesituation DES VERTRAGSPARTNERS.
Wucher wäre es, dir 100€ fürn Kilo Reis abzunehmen wenn du nix mehr zu essen hast. Oder der Heizungsnotdienst wechselt dir ne Brennerdüse und will dafür 2000€ haben. Dann biste in einer Schwächesituation.
Mit Grafikkarten was in unserem Falle reine Konsum-/Luxusgüter sind gibts keinen Wucher. Die können eine RTX3080 auch für 10.000€ anbieten ohne dass es "Wucher" ist.
Wenn man keine Ahnung hat einfach mal...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2)
Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage,
der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Wenn ich so schaue, wer so alles für Sohnemann/Enkel (und Tochter) Hardware einkauft ohne einen blassen Schimmer, ist der vorliegende Fall (unterstrichen) in so manchem Fall längst erfüllt!
Problem ist nur, das genau diese Unerfahrenen von ihrem "Glück" gar nichts wissen und somit gar keine Zivilklage anstrengen können.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Leider aber muß auch in diesem Falle in den meisten Fällen eine Preissteigerung von nahezu 100% erreicht werden, damit ein Richter bei einer Klage da eine Verurteilung ins Auge fasst.
Du solltest dir das ganze durchlesen:
"Es ist der Marktwert bei Abschluss des Rechtsgeschäfts zugrunde zu legen." - Und der liegt nunmal so hoch.
Da wird man wenig machen können und wie schon gesagt wurde, ist das ein Luxusgut, da kann man dann sowieso fast alles machen. Etwas anderes wäre es, wenn es sich um Lebensmittel, eine Wohnung oder einen Kredit handeln würde.
Tatsächlich ist es unerheblich, welches Gut zu Wucherpreisen vertrieben wird.
Es mag aus Gerechtigkeitsempfinden eine höhere Wertung von Lebensmitteln etc. vorgenommen werden, aber Tatsache ist, das in keinem Gesetzestext so eine direkte Wertung vorgenommen wird.
Wenn NVIDIA & Konsorten schlau sind, vertreiben sie in Zukunft ihre Produkte mit moderatem Preisaufschlag (15%+) komplett selbst und schneiden den Zwischenhändler komplett raus.
Der folgende Aufschrei von diesen, kann man dann noch zu positiver PR ummünzen á la:
"Aufgrund der unfairen und gierigen Preispolitik unserer Partner in Zeiten von Corona, haben wir uns schweren Herzens dazu entschlossen, nicht mehr an diese Partner unsere Produkte auszuliefern - dies ist nur im Sinne unserer wichtigsten Partner - dem Kunden."

