Schleifer
Software-Overclocker(in)
Wenn eine private Person 2 Konsolen verkauft ist natürlich der Wiederverkauf und die Gewinnabsicht geplant.
Undercover Finanzbeamter oder wie?
Grüße von einem Steuerberater
Wenn eine private Person 2 Konsolen verkauft ist natürlich der Wiederverkauf und die Gewinnabsicht geplant.
Muss ich mir merken wenn ich das nächste mal nach Grafikkarten Ausschau halte.You get what you pay for.
Wenn man die Konsole mit Garantie gekauft hat, dann ist die Garantie natürlich NICHT mehr freiwillig!Garantie ist freiwillig, darauf hat man keinen Anspruch aber auf eine gesetzliche Gewährleistung, zwei Jahre lang und da muss Sony dann reparieren, bzw. hat das Recht dazu.
Habe ich das geschrieben? Nein! Garantie ist freiwillig, die kann ein Hersteller geben, muss er aber nicht. Gibt er sie, so muss er diese auch einhalten.^^Wenn man die Konsole mit Garantie gekauft hat, dann ist die Garantie natürlich NICHT mehr freiwillig!
Oder willst du behaupten, ein Hersteller kann die Garantie nachträglich einfach wieder aberkennen?
Dies und glaube mich zu erinnern, dass er ebenfalls erwähnte, dass relativ wenig warme Luft ausgeführt wird, als ob die Hitze im Innern nicht sauber abgeführt wird.Gamers Nexus hat die PS5 auseinander gebaut und an verschiedenen Stellen Temperatursensoren angebracht.
Dabei ist aufgefallen, dass die RAM-Bausteine auf der Rückseite der Konsole nur mit einem simplen Stahlblech gekühlt werden und aus diesem Grund im Spielbetrieb sehr heiß werden. Vermutlich zu heiß bei einigen. Das würde die Artefakte erklären.
Die Aussage "anständigen PC" ist immer so eine Sache. Das ist ein dehnbares Wort.Mit nem anständigen PC gäbe es solche Probleme nicht.
You get what you pay for. Ne Konsole ist halt ein Spielzeug, ein PC ein Arbeitsgerät, mit dem man auch spielen kann.
In einem Garantiefall wird der Händler die defekte Konsole auch nur an Sony schicken und sofern der Defekt nicht vom User verursacht wurde muss Sony Ersatz an den Händler leisten. Der Händler ist nur der Ansprechpartner für den Kunden, tauscht aber nicht auf eigene Kosten aus.Sony muß da garnichts, der Händler ist dort in der Pflicht und das ist ein gewaltiger Unterschied.
Vorsicht: Der Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler ergibt sich aus dem Vertrags-/Geschäftsabschluss *mit* dem Händler und kann nicht von einer Vertragspartei auf einen Dritte übertragen werden.p.s.: Man sollte bei Ebaykäufen immer vereinbaren, dass man die Rechnung bekommt UND!, auf der Rechnung muss hinterlegt werden, dass man die Gewährleistungsansprüche abtritt(so ähnlich/ habe ich nicht mehr genau im Kopf), an den Käufer, ansonsten könnte sich ein Händler quer stellen.
haha, wie wahr.Es zeigt sich immer wieder, abwarten und nicht sofort zum Launch kaufen.
RTX3000er...
PS5...
Zum Glück gibt es genug Testpiloten
In einem Garantiefall wird der Händler die defekte Konsole auch nur an Sony schicken und sofern der Defekt nicht vom User verursacht wurde muss Sony Ersatz an den Händler leisten. Der Händler ist nur der Ansprechpartner für den Kunden, tauscht aber nicht auf eigene Kosten aus.
Richtig. In der Praxis liegt die Zeit aber eher bei nem Jahr. Apple Produkte und viele Einsteiger Notebooks haben nur ein Jahr Herstellergarantie. Händler können natürlich nicht auf ihre Kosten Schäden ersetzen die auftreten, nachdem die Herstellergarantie abgelaufen ist. Das ist mit den Margen im Elektroniksektor auch nicht drin.Wie gesagt: nur solange der Hersteller Garantie gibt. Sind es 2 Jahre oder mehr, dann ist alles gut und es gibt keine Probleme. Sind es weniger als zwei Jahre, dann muß der Händler blechen. In dem Fall fordert ein recht großer Teil nach 6 Monaten einen Beweis, dass der Fehler schon von Anfang an da war, was meist nicht möglich ist. Der Hersteller kann auch gar keine Garantie geben, dann ist es komplett die Sache des Händlers (z.B. bei OEM Ware).
Wie denn? Die PS5 ist Ausverkauft wie soll man die den Austauschen ausser über Ebay?Betroffene PS5-Besitzer können also wohl nur auf einen zügigen Austausch der defekten Hardware hoffen.