Egal ob juristische (z.B. GmbH) oder natürliche Person (z.B. e. K.), Personalkosten zieht man vom Rohertrag ab. Unterschied ist der, dass man als Geschäftsführer einer GmbH ein Gehalt von dieser bezieht, während man als Inhaber eines Unternehmens das als Gehalt hat, was am Ende des Jahres nach Abzug aller Steuern, Zinsen, Abschreibungen usw. als Reingewinn aka Jahresüberschuss überbleibt.
Als Inhaber eines Unternehmens hat man für das, was man für sich privat aus dem Unternehmen nimmt, keinerlei Anrecht dies als steuerlichen Abzug geltend zu machen. Es sind schlicht keine Personalkosten.