Neue Bundesregierung 2021 Diskussionsthread

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Mach das mal. Mir fehlte es an genügend Zeit und Muße da voll durchzusteigen. Was ich aber sagen kann ist, dass Landwirte in aller Regel zum eher gehobenen Drittel in diesem Lande gehören und schon immer gehörten.
Wenn man der Wert der Höfe bewertet, ist es trotzdem eine tendentiell niedrige Rendite. Aber zuerst muss ich die innahmenseite genauer aufdröseln.

Hier klingt es ganz anders


Dazu dann diese Erklärung. Die 43.500,-€ Gewinn kommen also auf die Personalkosten oben drauf. Was immer ein Bauer damit im Jahr wirklich hat.


Wie kann man das „Einkommen" landwirtschaftlicher Betriebe überhaupt vergleichen?
Ein gutes Maß für die Darstellung der wirtschaftlichen Situation der Landwirtschaftsbetriebe ist der Unternehmergewinn, der zur Entlohnung der eigenen Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital sowie für Nettoinvestitionen zur Verfügung steht. Um die vielen verschiedenen Rechts- und sozioökonomischen Betriebstypen der Landwirtschaft mit dieser Messgröße vergleichen zu können, muss sie vorab jedoch noch standardisiert werden. Das hat folgenden Grund:
In Betrieben, die durch juristische Personen (z. B. Genossenschaften, AGs) geführt werden, wird bei der Gewinnermittlung bereits der Lohnaufwand für alle Arbeitskräfte abgezogen. Bei Betrieben, die durch natürliche Personen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) geführt werden – was in der Landwirtschaft am verbreitetsten ist – ist dies nicht so. Hier werden bei der Gewinnermittlung nur die Löhne für Fremdarbeitskräfte berücksichtigt. Das Entgelt für die Arbeit der Unternehmer selbst sowie deren mitarbeitende Angehörige muss noch aus dem Gewinn bestritten werden.
Um die Einkommen natürlicher und juristischer Personen besser vergleichen zu können, wird daher die Kennzahl „Gewinn plus Personalaufwand" verwendet. Um darüber hinaus auch ungleiche Anteile der nicht entlohnten Familienarbeitskräfte berücksichtigen zu können, wird dieser Wert noch auf die Arbeitskraft umgerechnet.



Haupterwerb: Die wirtschaftlich bedeutendste Gruppe im landwirtschaftlichen Sektor sind Haupterwerbsbetriebe in der Rechtsform Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Mit durchschnittlich 2,3 AK (darunter 1,4 nicht entlohnte Familienarbeitskräfte) bewirtschaften diese knapp 92 Hektar landwirtschaftliche Fläche.
Klein- und Nebenerwerb: Diese Betriebe haben eine deutlich geringere Flächenausstattung und weniger Arbeitskräfte als Haupterwerbsbetriebe. Mit durchschnittlich einer AK (darunter 0,9 nicht entlohnte Familienarbeitskräfte) bewirtschaften sie im Durchschnitt 36 Hektar.
Betriebe juristischer Personen: Betriebe in der Hand von juristischen Personen haben vor allem in den ostdeutschen Bundesländern Bedeutung und werden daher auch nur dort erfasst. Mit durchschnittlich 17,1 AK bewirtschaften diese im Schnitt 1.068 Hektar landwirtschaftliche Fläche.
 
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Wenn man der Wert der Höfe bewertet, ist es trotzdem eine tendentiell niedrige Rendite. Aber zuerst muss ich die innahmenseite genauer aufdröseln.
Man darf auch nicht außer Acht lassen, dass nur wirklich große Höfe von den Subventionen profitieren. Also Industriebauern. der kleine Landwirt profitiert eher weniger.
Die Geldverteilung muss dringend reformiert werden. Hin zu mehr Nachhaltigkeit.
 
Da kann man sich dann darauf freuen, dass keine Versicherung mehr das Haus versichern will, wenn es 2x im Jahr absäuft.
Irgendwann wird der Staat keine Fluthilfen oder Dürreausfälle mehr finanzieren können.
Scholz war bei Betroffenen im Osten. Die haben ihm gesagt, er soll verschwinden. Die wollen also keine staatlichen Hilfen. Denn genau um die anzukündigen, fahren Bundeskanzler oder -kanzlerinnen in Krisengebiete. Dann fährt man da eben nicht mehr hin, wenn die Eingeborenen das nicht wollen. Dann bleiben die Hilfen in Zukunft in demokratischen Regionen. Ist auch nicht schlimm.
Das ist doch schon so. Frag doch Mal die Menschen am Rhein ob die ihre Häuser gegen Hochwasser versichern können.
Da kommt noch etwas anderes böses hinzu, der Bergbau. Und Schäden durch Bergbau sind nicht versicherbar. Wenn also z.B. in Köln ein Deich bricht, weil ein Stollen unter dem Deich nachgibt, wird das sehr schwer zu versichern sein. Blieben dann staatliche Fördertöpfe, die aber auf ein Absaufen Kölns nicht ausgelegt sind.
 
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Da kann man sich dann darauf freuen, dass keine Versicherung mehr das Haus versichern will, wenn es 2x im Jahr absäuft.
Irgendwann wird der Staat keine Fluthilfen oder Dürreausfälle mehr finanzieren können.
Das trifft ja nur die Reichen in der Nähe von Gewässern...diese "Einzelschicksale" interessieren den Normalo nicht...mich übrigens auch nicht.
:ugly:
 
Dazu dann diese Erklärung. Die 43.500,-€ Gewinn kommen also auf die Personalkosten oben drauf. Was immer ein Bauer damit im Jahr wirklich hat.
Wo nimmst du das so her? :huh: Ich lese in beiden texten...
Das durchschnittliche Einkommen deutscher Landwirtinnen und Landwirte lag im Wirtschaftsjahr 2021/2022 bei rund 43.500 Euro pro Arbeitskraft (AK), angegeben als Gewinn plus Personalaufwand.
...was für mich heißt, das das gewinn plus arbeitskosten sind. Von dem betrag gehen also noch betriebliche rücklagen und schuldentilgung ab. (es glaubt hoffentlich hier keiner, das ein bauer einen 200k euro-traktor oder über 1mio. euro für einen neuen stall einfach so bezahlen kann)
Am ende wird ein angestellter landarbeiter irgendwo um den mindestlohn heraus kommen und ein privater familienbetrieb ist am ende des jahres froh, wenn noch was auf dem konto ist. (letzters O-ton vom nachbar, der betreibt landwirtschaft mit hof-verkauf in seiner niesche des marktes)
 
Ein Gericht hat nur Ermessensspielraum wenn das Gesetz ihn einräumt oder etwas unklar ist. In diesem Falle hat die Gemeinde das Kabel untersagt und das Gesetz sieht auch keinen entsprechenden Anspruch dafür. Im Gegenteil das Gesetz verlangt, dass das Kabel nicht gelegt wird. Gesetze ändert die Politik.
Im Gesetz steht nichts von "Stromkabeln". Es geht um Behinderung und Nutzung. Das Stromkabel zum E-Fahrzeug hat aber ökologischen Sinn und ist darum durchaus akzeptabel. In diesem Lande ist erlaubt, was nicht verboten ist. Jeder, der die Hecke schneidet, legt Kabel über den Fussweg. Mit meinem Kehrtrecker darf ich zur Säuberung auch den Fussweg nutzen, etc.

Natürlich haben Richter "Ermessungsspielraum"
Wo nimmst du das so her? :huh: Ich lese in beiden texten...
Wenn ein Betrieb 20 Mitarbeiter hat, bekommen die keinen Gewinn. Die bekommen ein Gehalt. Die Bauern machen entsprechend einen betrieblichen Gewinn, in dem die Personalkosten abgegolten sind. Der Bauer selber hat aber auch "Personalkosten", nämlich sein Einkommen, was ihm der Betrieb bezahlt, z.B. als Geschäftsführer. Und der Bauer wird natürlich mehr bekommen als der Melker und der Mister. Das kommt auf den Betriebsgewinn oben drauf. So verstehe ich das.

Der Betrieb macht also einen Gewinn z.B. in Höhe von knapp einer Million mit 20 Angestellten. Pro Angestelltem werden also 43.500,-€ erwirtschaftet. Ich bin mir bei "Verwaltungsdeutsch" aber nie sicher, was sie meinen. Vermutlich irre ich mich. Vielleicht müssen von diesen 43.500,-€ die Personalkosten bestritten werden. Aber was verdient ein Erntehelfer? Mindestlohn? Also viel weniger als 43.500,-€
 
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Im Gesetz steht nichts von "Stromkabeln". Es geht um Behinderung und Nutzung. Das Stromkabel zum E-Fahrzeug hat aber ökologischen Sinn und ist darum durchaus akzeptabel. In diesem Lande ist erlaubt, was nicht verboten ist. Jeder, der die Hecke schneidet, legt Kabel über den Fussweg. Mit meinem Kehrtrecker darf ich zur Säuberung auch den Fussweg nutzen, etc.

Natürlich haben Richter "Ermessungsspielraum"
Im Rahmen der Gesetze. Und die Strassengesetze der Länder, die hier einschlägig sind, sind eben nicht aktualisiert worden und umfassen Ladekabel nicht als zulässige, dem Verkehr dienende Nutzung, sondern betrachten diese als Sondernutzung und diese darf die Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen durch Behinderte nicht beeinträchtigen.
 
und diese darf die Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen durch Behinderte nicht beeinträchtigen.
Und genau das ist "Ermessenssache". Was ist denn eine Beinträchtigung? Ein auf den Boden geklebtes Flachkabel? Das ist doch keine Behinderung. Für niemanden.

Es kommt also wie immer auf die Ausführung an. Wollte der Kläger einen 50mm x 50mm dicken Kasten verlegen, ist das durchaus fragwürdig und für Rollstuhl- und Rollatornutzende ein Problem. Nimmt man aber einen 100mm breiten und 5mm hohen Steifen aus Gummi mit ordentlichen Rampen, ist das keinerlei Behinderung.
 
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Scholz war bei Betroffenen im Osten. Die haben ihm gesagt, er soll verschwinden. Die wollen also keine staatlichen Hilfen. Denn genau um die anzukündigen, fahren Bundeskanzler oder -kanzlerinnen in Krisengebiete. Dann fährt man da eben nicht mehr hin, wenn die Eingeborenen das nicht wollen. Dann bleiben die Hilfen in Zukunft in demokratischen Regionen. Ist auch nicht schlimm.

Da kommt noch etwas anderes böses hinzu, der Bergbau. Und Schäden durch Bergbau sind nicht versicherbar. Wenn also z.B. in Köln ein Deich bricht, weil ein Stollen unter dem Deich nachgibt, wird das sehr scher zu versichern sein. Blieben dann staatliche Fördertöpfe, die aber auf ein Absaufen Kölns nicht ausgelegt sind.
Zumindest wird der Kanzler nicht aus Köln durch einen Mob verscheucht. Also kann er ankündigen und das Geld auch fließen.
 
Der Bauer selber hat aber auch "Personalkosten", nämlich sein Einkommen.
Egal ob juristische (z.B. GmbH) oder natürliche Person (z.B. e. K.), Personalkosten zieht man vom Rohertrag ab. Unterschied ist der, dass man als Geschäftsführer einer GmbH ein Gehalt von dieser bezieht, während man als Inhaber eines Unternehmens das als Gehalt hat, was am Ende des Jahres nach Abzug aller Steuern, Zinsen, Abschreibungen usw. als Reingewinn aka Jahresüberschuss überbleibt.

Als Inhaber eines Unternehmens hat man für das, was man für sich privat aus dem Unternehmen nimmt, keinerlei Anrecht dies als steuerlichen Abzug geltend zu machen. Es sind schlicht keine Personalkosten.
 
Und warum sollten die Menschen wollen?

Und selbst dann, ist es oft kein legaler Weg:


und wie man Mobilitätswende sozial verträglich macht, der kann nach Frankreich schauen:


Hier kotzen die schon ab wegen lächerlichen 45€ CO2 Abgabe je Tonne... :ugly:

Wegen Kabel.
Mich wundert wie die Argumentation bei den Wochen, Jahres und Weihnachtsmärkten aussieht. Da redet und kümmert sich keine Sau um die Rollatornutzer und ähnliche Individuen.

Und wo kein Kläger...hätte ja einfach mal machen können. Notfalls statt so einen 20-40cm breiten Kanal was über 2m Breite auslegen. Auch 4cm für ein Stromkabel ist schon etwas hoch. Da hätte man sicherlich was basteln können was weniger Impact auf die Gehwegnutzer hätte.
Oder wenn es ein Pflastergehweg wäre, einfach ein paar Pflaster hochnehmen und ein Leerrohr unterlegen. Bißchen Kreativität schadet nicht. Trotz des Risikos auf einen Rückbau manchmal Lohnenswert.
Oder ne Kabelbrücke oberhalb des Gehweges, als umgedrehtes U oder oder oder...

"Offiziell" geht sowas aber immer gut wenn man NICHT alleine Auftritt.
Gründen von Bürgeriniativen oder sogar Genossenschaften haben deutlich mehr Gewicht, oft hilft schon die Teilnahme am Vereinsleben. Dort sitzen meistens immer irgendwo Mitglieder die entsprechende Kontakte nach "oben" haben.
Wirkt manchmal Wunder.




Viele Grüße,
stolpi
 
Und genau das ist "Ermessenssache". Was ist denn eine Beinträchtigung? Ein auf den Boden geklebtes Flachkabel? Das ist doch keine Behinderung. Für niemanden.

Es kommt also wie immer auf die Ausführung an. Wollte der Kläger einen 50mm x 50mm dicken Kasten verlegne, ist das durchaus fragwürdig und für Rollstuhl- und Rollatornutzende ein Problem. Nimmt man aber einen 100mm breiten und 5mm hohen Steifen aus Gummi mit ordentlichen Rampen, ist das keinerlei Behinderung.
Dann schauen wir konkrete in das hier relevante hessische Gesetz:

§ 9
Straßenbaulast​

(1) Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechenden Zustand zu bauen, auszubauen und zu unterhalten; dabei sind die sonstigen öffentlichen Belange einschließlich des Umweltschutzes sowie Behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen mit dem Ziel, möglichst weit reichende Barrierefreiheit zu erreichen, zu berücksichtigen.
 
Handwerklich besser? Wo lebst du eigentlich? Hast schon mitbekommen, wie das mit den Kürzungen zustande gekommen ist, welche Ursachen das hat?
Nein. Aber du klärst mich bestimmt deswegen auf. ;)
Dass die Subvention des Agrardiesels irgendwann auf der Streichliste auftauchen würde, das wussten die Bauern schon seeeehr lange. Es hat mich sogar gewundert, dass man seitens der Politik so lange damit gewartet hat.
Das mag sein. Hätte man nur nicht gleich so radikal machen brauchen.
 
Egal ob juristische (z.B. GmbH) oder natürliche Person (z.B. e. K.), Personalkosten zieht man vom Rohertrag ab. Unterschied ist der, dass man als Geschäftsführer einer GmbH ein Gehalt von dieser bezieht, während man als Inhaber eines Unternehmens das als Gehalt hat, was am Ende des Jahres nach Abzug aller Steuern, Zinsen, Abschreibungen usw. als Reingewinn aka Jahresüberschuss überbleibt.

Als Inhaber eines Unternehmens hat man für das, was man für sich privat aus dem Unternehmen nimmt, keinerlei Anrecht dies als steuerlichen Abzug geltend zu machen. Es sind schlicht keine Personalkosten.

Kommt immer auf die Gesellschaftsform an und ob der Inhaber ein Gehalt bezieht.
Steuerlich und Betriebswirtschaftlich macht das fast immer Sinn.
Fakt ist, eine Vielzahl der Landwirte nagen nicht am Hungertuch und können die Mehrkosten bei einen Entfall der Subventionen steuerlich in Abzug bringen.

Dieses ganze Geschrei von denen ist lächerlich und frech, man stelle sich mal vor unser Pflege und Klinikpersonal hätte zu Covid Zeit gestreikt.

Wir haben eine Krise die wir gemeinsam bewältigen müssen. Die sollten sich mal endlich alle zusammenreißen.


Viele Grüße,
stolpi
 
Dazu dann diese Erklärung. Die 43.500,-€ Gewinn kommen also auf die Personalkosten oben drauf. Was immer ein Bauer damit im Jahr wirklich hat.
Steht da doch. Bei den inhabergeführten Betrieben liegt der Faktor bei 2.3 AK. Heißt also, dass man die rund 55.000 € / AK als Ackerbauer mal 2,3 nimmt. Das sind dann 126.500 € für Rücklagen, Investitionen und den Lebensbedarf des Landwirtes und seiner Familie, sofern die unentgeltlich mitarbeitet und kein eigenes Einkommen hat, im Jahr.

Kommt immer auf die Gesellschaftsform an und ob der Inhaber ein Gehalt bezieht.
Ja, ich weiß. Hatte zuerst den Einstieg mit "ganz grob" voranstehen aber dann der Lesbarkeit halber gestrichen. ;)
 
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