Es könnte so einfach sein. Alle sind sich einig: Der Bundestag muss kleiner werden. Wie schwierig es aber ist, den richtigen Weg zum Ziel zu finden, zeigen nicht nur die letzten Wochen, sondern die vergangenen Jahre. Um eine für alle akzeptable Wahlrechtsreform ringen die Parteien nun schon in der dritten Legislaturperiode.
Das kürzlich unter großem Protest von Linken und CSU im Bundestag verabschiedete Wahlrecht sieht folgende Eckpunkte vor: Die Zahl der Mandate wird auf 630 fixiert. Die Zahl der Wahlkreise von 299 wird beibehalten. Die Regelanzahl der Listenmandate beträgt 331. Überhangmandate, die dadurch entstehen, dass in einem Land eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr dort nach Zweitstimmen zustehen, werden abgeschafft. Was dadurch erreicht werden soll, ist, dass die Wahlkreisersten mit den schlechtesten prozentualen Ergebnissen nicht mehr in den Bundestag einziehen.
Ohne Überhangmandate sind auch keine Ausgleichsmandate mehr nötig. Die Parteien erhalten im Bundestag prozentual also genauso viele Mandate wie es ihrem Anteil an Zweitstimmen entspricht. Die Fünfprozenthürde wurde beibehalten, die Grundmandatsklausel dagegen abgeschafft. Sie sah vor, dass eine Partei, die an der Fünfprozenthürde scheitert, trotzdem gemäß ihrem bundesweiten Stimmenanteil Mandate erhält, wenn sie mindestens in drei Wahlkreisen Direktmandate errungen hatte.
So viel zu den bekannten Fakten, nun zu den damit verbundenen Problemen:
Ohne Grundmandatsklausel wird es für die Abgeordneten der Linken und der CSU künftig schwieriger, in den Bundestag einzuziehen. Die Christsozialen etwa gewannen bei der letzten Bundestagswahl 45 von 46 Wahlkreise in Bayern, auf Bundesebene hochgerechnet betrug ihr bayerisches Ergebnis aber nur 5,2 Prozent der Zweitstimmen.
Die Linke blieb bei der vergangenen Bundestagswahl mit 4,9 Prozent unter der Fünfprozenthürde, zog aufgrund der Grundmandatsklausel aber in Fraktionsstärke mit 39 Abgeordneten in den Bundestag ein, da sie drei Wahlkreise gewann. Ohne die Grundmandatsklausel wäre sie im aktuellen Bundestag nicht vertreten, auch nicht mit ihren drei Wahlkreissiegern.
Besonders die Fünfprozenthürde ist unter Verfassungsrechtlern umstritten. Schließlich führt sie dazu, dass die Stimmen vieler Bürgerinnen und Bürger im Bundestag nicht vertreten sind. Bliebe etwa die Linke bei der nächsten Wahl bei 4,9 Prozent und fiele die CSU unter fünf Prozent, wären beide nicht mehr im Bundestag vertreten. Ihre derzeit 84 Mandate würden verfallen und damit die Stimmen von rund fünf Millionen Wählenden. Das ist eine sehr erhebliche Mandats- und Stimmenzahl.
Verfassungspolitisch muss die Streichung der Direktmandatsklausel deshalb als Fehlentscheidung gesehen werden. Diese Maßnahme hat den Anschein, dass die Ampel gleich zwei ihrer politischen Gegner erheblich schwächen wollte. Zusätzlich schwächt sie aber auch ihre eigenen Chancen, das Plazet aus Karlsruhe für die Wahlrechtsreform zu bekommen. Das ist die erste Problematik dieser Reform.