Poulton
Volt-Modder(in)
Aber ganz verstehe ich das nicht. Heisst das etwa, dass Langzeitarbeitlose, welche im Niedriglohnbereich Einstellung finden, keinen Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn haben?![]()
Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes
Keinen Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns haben die in § 22 MiLoG genannten Personen. Dies sind:
[...]
Langzeitarbeitslose, die unmittelbar vor der Beschäftigung gemäß § 18 SGB III mindestens ein Jahr arbeitslos waren, für die ersten sechs Monate der Beschäftigung, es sei denn, der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt nach § 16i Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
