Mit dem Totschlagbegriff "Populismus" will man uns Glauben machen, die AfD sei eine Partei, welche der Demokratie abträglich ist. Dazu Katrin Göring-Eckardt jüngst:
"Wer im demokratischen Miteinander den Weg des Populismus wählt, öffnet das Tor für Feinde der Demokratie."
Das ist ja an sich eine üble Nebelkerze, da die Begriffe Demokratie und Populismus gundsätzlich gleichbedeutend sind. Beide beschreiben den Willen des Volkes als oberste Instanz, nach welcher sich eine Regierung zu richten hat. Wer uns also weis machen will, daß im Namen des Volkswillens der Volkswille ignoriert werden muß, ist vielleicht die tatsächliche Bedrohung für die Demokratie.
Mit der Demokratie einher sollte der Rechtsstaat gehen, ein solcher kann aber auch in anderen Staatsformen praktiziert werden. Ein Rechtsstaat ist per Definition ein Staat, der eine klar definierte Rechtsordnung pflegt, an deren Regeln auch er sich strikt hält. Auch hier treten immer mehr Defizite ein. Jüngstes Beispiel sind offenbar eine Morddrohung und Aufruf zum Mord an einem AfD-Politiker, die zu Sachbeschädigungen herunterschwadroniert werden.
Ref:
In Bitterfeld-Wolfen (Sachsen-Anhalt) holte überraschend AfD-Mann Henning Dornack die meisten Stimmen bei der Wahl zum Oberbürgermeister.
www.bild.de
Nach der Nordhausen-Wahl zum Oberbürgermeister gibt es unterschiedliche Reaktionen. Eine gegen AfD-Politiker Jörg Prophet macht fassungslos.
www.thueringen24.de
Sind die Altparteien tatsächlich im Begriff, sei es durch Wahlbetrug, das Zulassen oder Fördern von Gewalt, die Diffamierung und Verfolgung der Opposition oder den Bruch der Gewaltenteilung, die demokratische Grundordnung auszuhebeln, wird Absatz vier des Artikels 20 des Grundgesetzes aktiviert: