DKK007
PCGH-Community-Veteran(in)
BVerfG: Pflicht zur Corona-Triage-Regelung
Der Gesetzgeber muss unverzüglich Triage-Regelungen erlassen, so das BVerfG.
Sehr interessantes Urteil. Eher selten, dass das BVerfG die Politik zu einem Gesetz zwingt.
"Das BVerfG betont zwar, dass der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Wahrnehmung von Schutzpflichten habe. Daher könne das BVerfG die Verletzung einer Schutzpflicht nur feststellen, wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen oder offensichtlich ungeeignet seien, das Schutzziel zu erreichen. Da der Gesetzgeber keine Vorkehrungen dazu getroffen hat, dass niemand bei einer Entscheidung über die Verteilung von pandemiebedingt knappen intensivmedizinischen Behandlungsressourcen aufgrund einer Behinderung benachteiligt wird, ist er diesem Schutzauftrag laut BVerfG nicht nachgekommen."
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