Internet-Recht: 'Facebook-Gesetz' ab sofort in Kraft

Ganz einfach. Der Staat verurteilt jemand aufgrund der Aussagen und fordert Facebook auf, diesen Kommentar zu löschen.

Sofern niemand verurteilt wird, gibt es auch keine Aufforderung.

Und für diese Vorgehensweise waren die Gesetzestexte bisher absolut ausreichend.
Joa wenn man als Geschädigter ein paar Jahre Zeit hat den Bestand der Rechtsverletzung hinzunehmen, denn solange dauert ein Gerichtsprozess in der Regel, dann hast du Recht.

Was soll's... stehn die Nacktbilder, Verleumndungen, Beleidigungen, Gewaltvideos etc. halt paar Jahre im Netz. Kann man mit leben, is klar ne.

Hier wären wir dann beim Praxisproblem: Die Rechtsverletzung ist beim Erscheinen im sozialen Netzwerk nicht abgeschlossen. Das Opfer ist dieser dauerhaft ausgesetzt. Und um diesen unerträglichen Zustand zu beseitigen, gibt es jetzt dieses Gesetz. Eine gute Sache.

Jetzt stellen wir uns mal vor Herr Höcke hat diese Rede nicht gehalten, sondern bei FB gepostet. Und jetzt soll einer vom FB Löschteam entscheiden, ob das noch Meinungsfreiheit ist oder nicht?

Wie gesagt, dass ist schlicht der falsche Weg, dass der Staat hier (unter Androhung hoher Strafzahlungen) sich vor seiner Aufgabe drückt und die Judikative auslagern will.
Dieser extremst selten auftretende Sonderfall steht neben hunderten von Alltagsfällen in denen die Löschung gerechtfertigt (und wichtig für den Glauben der Opfer an den Rechtsstaat) ist.
 
Ob eine Aussage noch von der Meinungsfreiheit geschützt ist oder aber bereits eine strafbare Beleidigung bzw. Volksverhetzung ist, haben nicht private Firmen zu prüfen, sondern Richter.
...
Jetzt stellen wir uns mal vor Herr Höcke hat diese Rede nicht gehalten, sondern bei FB gepostet. Und jetzt soll einer vom FB Löschteam entscheiden, ob das noch Meinungsfreiheit ist oder nicht?
Aber genau das ist das Netzdurchsuchungsgesetzt. Da schaut kein Richter vorher drüber sondern dafür wird die jeweilige Firma angehalten dies zu tun.
BMJV | Aktuelle Gesetzgebungsverfahren | Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG)
 
Joa wenn man als Geschädigter ein paar Jahre Zeit hat den Bestand der Rechtsverletzung hinzunehmen, denn solange dauert ein Gerichtsprozess in der Regel, dann hast du Recht.

Was soll's... stehn die Nacktbilder, Verleumndungen, Beleidigungen, Gewaltvideos etc. halt paar Jahre im Netz. Kann man mit leben, is klar ne.

Dann hat der Staat dafür zu sorgen, dass er schneller seiner Aufgabe nachkommt, anstatt diese Aufgabe an Dritte abzugeben.

Hier wären wir dann beim Praxisproblem: Die Rechtsverletzung ist beim Erscheinen im sozialen Netzwerk nicht abgeschlossen. Das Opfer ist dieser dauerhaft ausgesetzt. Und um diesen unerträglichen Zustand zu beseitigen, gibt es jetzt dieses Gesetz. Eine gute Sache.

Ob es eine Rechtsverletzung war oder nicht, das ist doch der entscheidende Punkt. Richter studieren dafür viele Jahre lang Jura.

Und jetzt sollen das Laien in Sekundenbruchteilen entscheiden?

Was daran ein gute Sache sein soll, dass hier die Meinungsfreiheit weiter eingeschränkt wird (was auch, siehe Wikiartikel, durch Juristen, Journalisten und den UN Sonderbeauftragten für Meinungsfreiheit so gesagt wird) erschließt sich mir nicht.

Dieser extremst selten auftretende Sonderfall steht neben hunderten von Alltagsfällen in denen die Löschung gerechtfertigt (und wichtig für den Glauben der Opfer an den Rechtsstaat) ist.

Ob die Löschung gerechtfertigt ist, kann man ja nicht beurteilen, wenn darüber kein Jurist entschieden hat.

Und wie soll man an einen Rechtsstaat glauben, der die Aufgabe der Judikative an private Firmen auslagert?

Aber genau das ist das Netzdurchsuchungsgesetzt. Da schaut kein Richter vorher drüber sondern dafür wird die jeweilige Firma angehalten dies zu tun.
BMJV | Aktuelle Gesetzgebungsverfahren | Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG)

Und woher soll diese Firma das wissen, ob das jetzt strafbare Volksverhetzung ist (dann löschen) oder aber erlaubte Meinungsfreiheit (dann nicht löschen)?

Über sowas hat in einem Rechtsstaat ein Richter vor einem ordentlich Gericht zu entscheiden und keine privaten Firmen.
 
Und woher soll diese Firma das wissen, ob das jetzt strafbare Volksverhetzung ist (dann löschen) oder aber erlaubte Meinungsfreiheit (dann nicht löschen)?

Über sowas hat in einem Rechtsstaat ein Richter vor einem ordentlich Gericht zu entscheiden und keine privaten Firmen.
Das wird dann über das "Hausrecht" sicherlich abgewandelt. Schließlich darf der jeweilige Betreiber des Dienstes entscheiden, was gepostet werden darf und was nicht.
Sonst dürfte PCGH oder andere auch keine Trollpostings löschen, schließlich wird hier nur getrollt und keine Volksverhetzung oder Straftaten begannen.
 
Das wird dann über das "Hausrecht" sicherlich abgewandelt. Schließlich darf der jeweilige Betreiber des Dienstes entscheiden, was gepostet werden darf und was nicht.
Sonst dürfte PCGH oder andere auch keine Trollpostings löschen, schließlich wird hier nur getrollt und keine Volksverhetzung oder ähnliches begannen.

Dafür braucht es kein neues Gesetz, das ist jetzt schon möglich.
 
Dafür braucht es kein neues Gesetz, das ist jetzt schon möglich.
Richtig. Aber unter $3 ist aufgeführt, dass die Firma selbst entscheiden kann ob es sich um Linksradikal-, Rechtsradikal-, Gewaltaufruf oder sonstiges handelt, dass dann gelöscht wird.
Bei $3 Abs. 3b kann ein neutrales Unternehmen mit einbezogen werden.
 
Richtig. Aber unter $3 ist aufgeführt, dass die Firma selbst entscheiden kann ob es sich um Linksradikal-, Rechtsradikal-, Gewaltaufruf oder sonstiges handelt, dass dann gelöscht wird. .

Kann sie schon heute mit dem von dir zitierten Hausrecht.

Bei $3 Abs. 3b kann ein neutrales Unternehmen mit einbezogen werden.

So ein „neutrales“ Unternehme wie von Frau (IM Victoria) Kahane?

PS: Darf man das überhaupt noch erwähnen, oder ist das schon die böse "Hatespeech"?
 
Dann hat der Staat dafür zu sorgen, dass er schneller seiner Aufgabe nachkommt, anstatt diese Aufgabe an Dritte abzugeben.



Ob es eine Rechtsverletzung war oder nicht, das ist doch der entscheidende Punkt. Richter studieren dafür viele Jahre lang Jura.

Und jetzt sollen das Laien in Sekundenbruchteilen entscheiden?

Was daran ein gute Sache sein soll, dass hier die Meinungsfreiheit weiter eingeschränkt wird (was auch, siehe Wikiartikel, durch Juristen, Journalisten und den UN Sonderbeauftragten für Meinungsfreiheit so gesagt wird) erschließt sich mir nicht.



Ob die Löschung gerechtfertigt ist, kann man ja nicht beurteilen, wenn darüber kein Jurist entschieden hat.

Und wie soll man an einen Rechtsstaat glauben, der die Aufgabe der Judikative an private Firmen auslagert?



Und woher soll diese Firma das wissen, ob das jetzt strafbare Volksverhetzung ist (dann löschen) oder aber erlaubte Meinungsfreiheit (dann nicht löschen)?

Über sowas hat in einem Rechtsstaat ein Richter vor einem ordentlich Gericht zu entscheiden und keine privaten Firmen.



Die private Firma kann auf ihren Seiten aber löschen, was sie möchte (mit Ausnahme von offensichtlich strafbaren Kommentaren, die müssen sie zusätzlich auch der Justiz melden), denn sie hat dort das Hausrecht, da greift die Meinungsfreiheit ohnehin nicht so, wie sich das immer wieder viele wünschen. Facebook kann Dir auch einfach Deinen Account ohne Angaben von Gründen löschen, wenn sie das denn wollen. Da könntest Du gar nichts gegen machen. Außerdem wird es eben nicht vom Staat an ein Unternehmen ausgelagert, das wäre nur der Fall, wenn Facebook den jeweiligen Verfasser dann selbst verurteilen dürfte und sollte. Facebook hat einzig und allein zu seiner Verantwortung und Sorgfaltspflicht zu stehen und das ist absolut nachvollziehbar!
Und die Strafzahlung käme ja auch nur zustande, wenn nachgewiesen werden kann (und das dann vernünftig vor Gericht), dass sie bewusst offensichtlich strafbare Inhalte (und ja, die gibt es, ohne das man einen Juristen heranziehen muss) nicht gelöscht haben.
 
Die private Firma kann auf ihren Seiten aber löschen, was sie möchte (mit Ausnahme von offensichtlich strafbaren Kommentaren, die müssen sie zusätzlich auch der Justiz melden), denn sie hat dort das Hausrecht, da greift die Meinungsfreiheit ohnehin nicht so, wie sich das immer wieder viele wünschen. Facebook kann Dir auch einfach Deinen Account ohne Angaben von Gründen löschen, wenn sie das denn wollen. Da könntest Du gar nichts gegen machen.

Und das geht alles auch ohne das NetzDG. Ergo überflüssig.

Außerdem wird es eben nicht vom Staat an ein Unternehmen ausgelagert, das wäre nur der Fall, wenn Facebook den jeweiligen Verfasser dann selbst verurteilen dürfte und sollte. Facebook hat einzig und allein zu seiner Verantwortung und Sorgfaltspflicht zu stehen und das ist absolut nachvollziehbar!

Facebook soll doch prüfen, ob Inhalte gegen diverse §§ verstoßen. Ob etwas gegen §XYZ verstößt, ist aber Aufgabe von Richter. Juristen die das Zeug mal studiert haben.

Und die Strafzahlung käme ja auch nur zustande, wenn nachgewiesen werden kann (und das dann vernünftig vor Gericht), dass sie bewusst offensichtlich strafbare Inhalte (und ja, die gibt es, ohne das man einen Juristen heranziehen muss) nicht gelöscht haben.

Wozu braucht es dann noch Juristen, wenn es doch ganz offensichtlich strafbar ist? Wozu mehrere Jahre Jura studieren, wenn es doch so einfach ist?
 
Und das geht alles auch ohne das NetzDG. Ergo überflüssig.



Facebook soll doch prüfen, ob Inhalte gegen diverse §§ verstoßen. Ob etwas gegen §XYZ verstößt, ist aber Aufgabe von Richter. Juristen die das Zeug mal studiert haben.



Wozu braucht es dann noch Juristen, wenn es doch ganz offensichtlich strafbar ist? Wozu mehrere Jahre Jura studieren, wenn es doch so einfach ist?


Facebook hat nun mal Standards, die mit deutschem Recht nicht übereinstimmen. Sie löschen jeden nackten Nippel, aber wenn irgendwo steht "Ermorde doch endlich jemand ... (<- beliebigen Namen einfügen)!!!", dann bleibt das bestehen und verstößt (selbst nach zigfacher Meldung) nicht gegen deren Standards, sehr wohl verstößt es aber gegen deutsches Recht. Sprich man muss es als Privatperson anzeigen und dann muss es vor Gericht usw.. Solange bleibt dieser Mordaufruf (!!!) dann aber bestehen, ergo es geht ganz offensichtlich NICHT ohne das NetzDG!
Aber ich sehe schon, da bangt wer um die Meinungsfreiheit, obwohl diese auf privaten Seiten ohnehin nicht ernsthaft existiert, da der Seiteninhaber eh jeden Beitrag ohne Angaben von Gründen löschen lassen kann, wenn er möchte. ^^ Also macht jede weitere Diskussion hier auch keinen Sinn.
Schönen Abend noch allen.
 
Ich bin mir nicht sicher, ob ich das gut oder schlecht finden soll. Auf der einen Seite ist es gut, dass hasserfüllte Kommentare o.Ä. aus dem Verkehr gezogen werden. Ebenso dumme Prügelvideos oder Videos mit anderen gewaltvollem Inhalt.

Auf der anderen Seite könnten solche Videos auch zur Aufklärung und als Beweismaterial dienen. Oftmals sind darunter auch Schandtaten von Besatzungsmächten und/oder Terroristen usw. dabei, welche Fernsehsender nie ausstrahlen.
Dass solche Bilder für die Psyche nicht gesund sind stimmt ja, aber gleichzeitig bringt auch das Verschließen der Augen vor der Realität nichts. Nur, dass man weiterhin in der Märchenwelt lebt und ausgewählte Menschen darüber entscheiden, welche Meinung man von XY haben sollte. Letzteres soll jetzt auch für Social-Media-Platformen forciert werden.

Daher denke ich, dass man dieses Thema nicht einseitig betrachten sollte.
 
Diejenigen, die anderen vorschreiben was man öffentlich sagen darf und was nicht, sind auch diejenigen, die jederzeit nach Lust und Laune über die Deutungs- und Meinungshoheit verfügen - hier geht es nicht um vorgeschobenen "Hass" (im Übrigen ein absoluter Gummibegriff, beliebig ausleg- und erweiterbar), sondern um Kontrolle. Jeder soll schon im Vornherein die Schere im Kopf haben, immer mit dem Gedanken, er bekommt Druck, Repressalien und Strafen bis hin zur Existenzvernichtung, wenn er oder sie nicht auf Line ist.
 
Du hast glaube ich überhaupt keine Ahnung, was Leben in der DDR bedeutete. :schief:


Das is heute sogar noch schlimmer als in der DDR es merkt bloß keiner weil alle mit ihrem eigenen leben zutun haben (miete etc etc) und es einfach nich so auffällig is wie damals

Wer glaubt das auch nur irgendwas besser geworden is im gegensatz zu damals der lebt in einer traumwelt und die gehirnwäsche von Vadder staat tut ihr übriges...
 
Ist doch toll - hat auch orwell gut beschrieben - die ersten Opfer werden die jenigen sein die das System errichtet haben. Bis dahin werden sie weiter blind jeden als "nazi" "Rechtsradikal" "Ausländerfeindlich" oder sonstiges bezeichen, aber selbst Massenmörder wie Mao, Stalin, Che Guevara oder sonstigen huldigen.
 
Willkommen in der DDR 2.0
Das glaube ich nicht.
Und StaSi hat nur auf verdacht, einen überwacht.
Kommentar = FAIL

Kritiker sehen das Ende der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken
Ich finde das Richtig. Hier gibt es auch Regeln und dabei wird die Meinungsfreiheit auch nicht eingeschränkt.
So was hätte schon vor Jahren kommen müssen.

PCGH schrieb:
1.2 Meinungsfreiheit

In unserem Forum herrscht nach deutschem Recht Meinungsfreiheit. Jeder Benutzer darf seine Meinung grundsätzlich frei äußern. Dabei gilt es nach kommunikativen Grundsätzen, auch die Meinungen anderer zu beachten, zu akzeptieren und gegebenenfalls kontrovers zu diskutieren. Diskussionen sind im Rahmen dieser Regeln und denen des allgemeinen Anstandes zu führen. Das Recht an einer persönlichen Meinung endet dort, wo Rechte eines anderen verletzt werden.

Es ist von den Diskussionsteilnehmern daher zu unterlassen, ihre eigene Meinung anderen mit verbalen Ausschweifungen aufzudrängen. Akzeptanz und Toleranz führen meist zu einem «goldenen Mittelweg», mit welchem beide Parteien leben können - somit ist auch der Forumsfrieden garantiert.

Jeder Benutzer ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte selbst verantwortlich. Verboten sind alle Inhalte, die rechtswidrig sind oder als obszön, pornografisch oder anderweitig anstößig empfunden werden. Die Forenleitung behält sich vor, Themen und Inhalte kommentarlos zu löschen, die straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Dabei wir bei Facebook, sekündlich der §1 des Grundgesetz verletzt und keinen interessiert es, aber Meinungsfreiheit und Datenschutz.
Da könnt ich :kotz:
 
Zurück