K
KrHome
Guest
Joa wenn man als Geschädigter ein paar Jahre Zeit hat den Bestand der Rechtsverletzung hinzunehmen, denn solange dauert ein Gerichtsprozess in der Regel, dann hast du Recht.Ganz einfach. Der Staat verurteilt jemand aufgrund der Aussagen und fordert Facebook auf, diesen Kommentar zu löschen.
Sofern niemand verurteilt wird, gibt es auch keine Aufforderung.
Und für diese Vorgehensweise waren die Gesetzestexte bisher absolut ausreichend.
Was soll's... stehn die Nacktbilder, Verleumndungen, Beleidigungen, Gewaltvideos etc. halt paar Jahre im Netz. Kann man mit leben, is klar ne.
Hier wären wir dann beim Praxisproblem: Die Rechtsverletzung ist beim Erscheinen im sozialen Netzwerk nicht abgeschlossen. Das Opfer ist dieser dauerhaft ausgesetzt. Und um diesen unerträglichen Zustand zu beseitigen, gibt es jetzt dieses Gesetz. Eine gute Sache.
Dieser extremst selten auftretende Sonderfall steht neben hunderten von Alltagsfällen in denen die Löschung gerechtfertigt (und wichtig für den Glauben der Opfer an den Rechtsstaat) ist.Jetzt stellen wir uns mal vor Herr Höcke hat diese Rede nicht gehalten, sondern bei FB gepostet. Und jetzt soll einer vom FB Löschteam entscheiden, ob das noch Meinungsfreiheit ist oder nicht?
Wie gesagt, dass ist schlicht der falsche Weg, dass der Staat hier (unter Androhung hoher Strafzahlungen) sich vor seiner Aufgabe drückt und die Judikative auslagern will.