Das ist ein Witz oder?Das ist sehr schön für Frau Künast, es zeigt aber auch, was für ein Fehlgriff das NetzDG ist. Wenn Volljuristen an drei verschiedenen Gerichten 3 (in Worten drei) Jahre benötigen, um festzustellen, ob ein Beitrag noch erlaubte Meinung ist oder bereits strafbare Beleidigung, und dabei innerhalb von drei Jahren zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, wie sollen dann bitte Netzwerkanbieter das ganze innerhalb von 24 Stunden (!!!) klären?
Warum gibt es seit dem "modernen" Staat mit Rechtssicherheit oder Rechtsstaat mehrere Instanzen?
Schon mal den Sinn dieser Instanzen hinterfragt?
Anderes Beispiel:
Harry Wörz – Wikipedia
de.wikipedia.org
Netzwerkanbieter haben Hausrecht und können Grauzonen automatisch in ihrem Hausrecht ausschließen.
Übrigens gibt es so etwas auch in so ziemlich jedem z.B. Parlament, da gibt es nämlich auch ein Hausrecht und einen "Präsidenten" der darüber wacht, z.B. Bubdestagspräsident und Lantagspräsident etc. So etwas gibt es auch in Vereinen oder anderen Veranstaltungen im Real Life!
Im realen Leben ist das Gang und Gäbe oder kannst du z.B. auf deiner Arbeit, Verein etc. sagen was du willst, ohne ab einem gewissen Zeitpunkt, Sanktionen befürchtenh zu müssen?Der Staat hat sich hier billig seiner Aufgabe entzogen und die Verantwortung an die Netzwerkanbieter weitergereicht, die dann logischerweise mehr löschen, als nötig wäre, bloß um nicht in die Strafzahlungen zu geraten (die ja durch den Gesetzgeber bewusst bis zu 5 Mio. betragen).
Nur weil Soziale Medien erfunden wurden, heißt das noch lange nicht das jeder machen kann was er will.