Hassreden im Internet: Betreiber von sozialen Medien sollen stärker in die Verantwortung

Weil es dazu eine keine offiziellen Fälle gibt. Das läuft wie gesagt über das Hausrecht auf Vorsicht und nicht über Gericht. Seid ihr so unfähig, diesen Vorgang zu verstehen?

Dann sollte es da doch aber Forenregeln geben, wo drin steht, dass etwas bestimmtes nicht angesprochen werden darf.
Die kannst du mal zeigen.

Auch AGB unterliegen einer gerichtlichen Kontrolle und die Meinungsfreiheit gilt auch im Drittverhälnis.


Wenn die Angst vor Strafen wirklich so hoch wäre, dürfte es keine rechtsextremen Foren und Chatgruppen mehr geben.
Das ist aber offensichtlich nicht der Fall.




Gerade Polizisten sollten auch die Rechtslage genau kennen.
 
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Dann sollte es da doch aber Forenregeln geben, wo drin steht, dass etwas bestimmtes nicht angesprochen werden darf.
Die kannst du mal zeigen.

Auch AGB unterliegen einer gerichtlichen Kontrolle und die Meinungsfreiheit gilt auch im Drittverhälnis.
Und wieder Thema verfehlt. In Forenregeln kann sehr granular bestimmt werden, was erlaubt ist.
Da können sehr wohl legal ganze Themenbereiche verboten werden, was in vielen Foren auch der Fall ist.
Entweder bist du geistig nicht in der Lage, die Sachlage zu verstehen oder du willst trollen.
Es geht darum, dass die Entscheidung der Löschung bei illegalen Posts auf den Betreiber übergeht und der ein extremes finanzielles Risiko hat. Er wird daher problematische Dinge, die rechtlich nicht sofort eindeutig sind, eher löschen, um der möglichen Geldstrafe zu entgehen, wenn diese doch illegal waren.

Wenn du es jetzt nicht verstehst, ist dir halt nicht mehr zu helfen.
 
Dann zeige doch mal Beispiele in Forenregeln, wo das Themen betrifft, die nicht vorher schon wegen Jugendschutz (siehe z.B. Pornografie) verboten waren.

4.1 verbotene oder rechtlich heikle Inhalte

Nicht zuletzt wegen möglicher juristischer Konsequenzen für PCGH sind folgende Inhalte komplett verboten:

  • Rechtswidrige Inhalte (Handlungen des Nutzers selbst oder Informationen über Dritte) und Links oder andere Verweise darauf, insbesondere Inhalte die den Krieg verherrlichen, die Menschenwürde verletzen oder in sonstiger Weise Rechte (auch vertragliche) verletzten sind untersagt und werden grundsätzlich aus dem öffentlichen Raum entfernt.
  • Diskussionen über Medien mit verfassungswidrigen, volksverhetzenden, rassistischen, pornografischen Inhalten oder solche, die eine Anleitung für Straftaten darstellen.
  • Diskussionen über Betäubungsmittel, Alkoholexzesse oder sonstige Drogen sind zu unterlassen, soweit aus der Diskussion eine Verharmlosung, Verherrlichung, Anpreisung oder der eigene Besitz/Konsum hervorgehen. Diskussionen aus denen lediglich der Besitz oder nicht-exzessive Konsum von alkoholhaltigen Getränken hervorgeht, sind gestattet.
  • Sexistische Äußerungen
  • Radikale Äußerungen, die gegen persönliche Rechte, religiöse Anschauungen und anderweitige Freiheiten oder Grundrechte Dritter gerichtet sind.
  • Bereitstellung oder Veröffentlichung personenbezogener Daten, persönlicher Nachrichten, E-Mails, Logfiles, Bildern oder Videos oder anderer privater Informationen von oder über Mitglieder des Forums oder anderen Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung.
  • Software zur Gewinnung solcher Informationen (Hijacker, Spionage-Tools)
  • Kauf/Verkauf von Spiele-Accounts
  • Individuelle, auf einen konkreten Sachverhalt bezogene Rechtsberatung. Allgemeine Hinweise auf gesetzliche Regelungen sind erlaubt.
  • Psychologische Beratung
  • Medizinische Beratung

Bei PCGH sehe ich nichts neues.


Wer Behauptungen aufstellt hat diese mit Quellen oder Beispielen zu belegen.
Sonst muss man sich nicht wundern, wenn einen keiner ernst nimmt.
Versuche Diskussionen (im Negativen) auf eine persönliche Ebene zu verlagern sind da genauso kontraproduktiv.
Das erinnert dann eher an Rumpelstilzchen.
 
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Dann zeige doch mal Beispiele in Forenregeln, wo das Themen betrifft, die nicht vorher schon wegen Jugendschutz (siehe z.B. Pornografie) verboten waren.



Bei PCGH sehe ich nichts neues.


Wer Behauptungen aufstellt hat diese mit Quellen oder Beispielen zu belegen.
Sonst muss man sich nicht wundern, wenn einen keiner ernst nimmt.
Versuche Diskussionen (im Negativen) auf eine persönliche Ebene zu verlagern sind da genauso kontraproduktiv.
Das erinnert dann eher an Rumpelstilzchen.
Es geht darum, dass Privatanbieter die Regeln selber bestimmen können, dass ist es wohl auf was er hinaus möchte.

MfG
 
Warum OT?
Es geht doch gerade darum, dass das BVerwG höchstrichterlich entschieden hat, dass Betreiber nach ihren Nutzungsregeln (bzw. "Netiquette") moderieren dürfen und eine entsprechende Verantwortung für ihre Plattform haben.
Sei es nach NetzDG sowie im Falle von Rundfunksendern nach dem Rundfunkstaatsvertrag. Eine Sonderregelung, die mir nun auch neu war.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-6c12-20-mdr-darf-facebook-kommentare-ohne-sendungsbezug-loeschen/ schrieb:
Das Löschen der Kommentare sei ein Eingriff in die Meinungsfreiheit, entschied das BVerwG. Dieser Eingriff sei allerdings gerechtfertigt, weil der MDR an die Vorgaben des damals geltenden Rundfunkstaatsvertrags gebunden war. Der schrieb vor, dass Chats und Foren ohne Sendungsbezug unzulässig sind. Dieses Verbot erstrecke sich auf die Kommentare der Nutzer.

Interessant wäre nun noch, welche Regelung dazu im aktuellen Rundfunkstaatsvertrag getroffen wird.
 
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